Kinder an die Macht!???

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 2.496 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Januar 2002 um 08:06) ist von sqrt.

  • Tja die 1.Beretta in diesem Thread wo abgebildet is eine co²...
    Die P99 funzt genau so wie Du es beschrieben hast Para.

    Fehler sind menschlich -
    aber wer richtigen Mist bauen will, der braucht einen Computer.

  • Pellet
    du willst doch nicht etwa andeuten das wilderer sich nicht an die gesetze halten ???
    dann wäre das gesetz ja wirkungslos :cry:

    ich dachte immer angeschweißt verendete stücke wild und die lustig gelochten schilder wären auf flugfehler von hornissen ( :)) )zurückzuführen

    aber mir fällt noch ein das wenn die lampe von der spielzeugknallpistole abnehmbar ist und eine universelle halterung hat könnte sie sich wieder im raum des illegalen bewegen

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"

  • Glock19

    Ich glaube nicht daß die Lamper abnehmbar "war" HiLux hat was von Dremel geschrieben und die Grate an der Lampe sehen auch etwas unbeschliffen aus. Ich denke er hat die Lampe abgetrennt und für seine Zwecke angepasst, was die ganze Sache etwas aus dem legalen Raum hinausbewegt...

    Gruß
    Radex

  • Hi Radex.
    Und genau so war es nich.
    Die ´´waffe´´ wird schon getrennt mit der Beleuchtungseinheit geliefert.
    Man sollte die o.g. einheit dann auf die P99 aufschieben.Was ja Dank Prismenführung auch einem Kind verständlich is.
    Ich habe nur diese führung passend für die fs92 gemacht.(hält auf Druck(presspassung)).

    Fehler sind menschlich -
    aber wer richtigen Mist bauen will, der braucht einen Computer.

  • [winkewinkezaunpfahl]Na zum Glück waren keine Batterien drin.
    Ist sowas wie ne Dekotaschenlampe. Und
    nu isses Zeit das Ding in die Tonne zu treten.
    Alles klar!![/winkewinkezaunpfahl]

    Pellet

  • Hi Radex.
    Also über 7,5 meter gar nichts. :))
    Aber ich war schon einigermaßen erschüttert über die Tatsache,quasi wo gibt in Deutschland. und mit welch einfachen mitteln man die sache illegal machen kann.

    gruß hilux

    Fehler sind menschlich -
    aber wer richtigen Mist bauen will, der braucht einen Computer.

  • hilux

    nur weil man etwas (leicht) machen kann, heisst es noch lange nicht, daß man es machen soll.
    Sei mir net bös, aber ich sehe eine Taschenlampe an der Waffe überhaupt net ein (ein Laserpointer wäre "sinnvoll" ist aber verboten und es gibt dafür die sehr gute und legale Alternative RedDot)

    Gruß
    Radex

  • ...nun, da ihr nach mir gerufen habt, schmier ich auch noch was Senf drauf. *gr*

    Schliesse mich Harry und SQRT an. Das Teil wird (NOCH!?) als Spielzeug angesehen, daher ist es wohl unbedenklich diese alberen Taschenlampe da dran zu bappen...

    "Anscheinsparagraph" (§37 WaffG.) ist hier das falsche Schlagwort, weil keinem Vollautomaten nachempfunden.

    Warum aber solche entstellenden Dinge an Kurzwaffen anmontiert werden, das erschliesst sich mir nur im Zusammenhang mit Sondereinsatzkommandos etc.!

    Rein ästhetisch zum :kotz:

    Da mach ich doch lieber die Deckenbeleuchtung an... :)) Wieder ein Grund mehr meine Stromrechnung zu bezahlen... ;D

  • ... der 'Häuptling' hat gesprochen - ich glaube, es bedarf wohl keiner weiteren Diskussion über Sinn und Unsinn solcher 'Anbauten' an Waffen...

    MfG sqrt
    Schütze einer Beretta FS92, CP88 Competition, CP99, PPK/S und eines Diana 48B
    FWR #21343

  • Zitat

    Original von sqrt
    ... der 'Häuptling' hat gesprochen - ich glaube, es bedarf wohl keiner weiteren Diskussion über Sinn und Unsinn solcher 'Anbauten' an Waffen...

    ...aber, SQRT, das ist doch bloss mein ganz subjektives, unmassgebliches, ästhetisches Empfinden was ich diesen albernen "Advents-Beleuchtungen" an Waffen gegenüber zum Ausdruck gebracht habe.

    Wer aus seiner Spielzeug-Pistole einen Pfingstochsen machen möchte, bitte schön. Die sind ja wohl eh für Karneval gedacht... :))

    Bei der Verwendung an einer CO2- oder Druckluftwaffe ist dann natürlich wieder ein Gesetzesverstoss zu konstatieren, weil das Anstrahlen von ...bla-bla-bla...

  • Zitat

    Original von gunimo
    [Bei der Verwendung an einer CO2- oder Druckluftwaffe ist dann natürlich wieder ein Gesetzesverstoss zu konstatieren, weil das Anstrahlen von ...bla-bla-bla...

    Darauf wollte ich auch eigentlich hinaus... :

    MfG sqrt
    Schütze einer Beretta FS92, CP88 Competition, CP99, PPK/S und eines Diana 48B
    FWR #21343