Präzisionsschützengewehr

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 11.396 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Juli 2005 um 21:08) ist von snoop.

  • Zitat

    Original von ManEater
    Bei einem LG geht es darum ob der Treffer auf 25 m noch auf einer 17 x 17 cm großen Scheibe liegt, ...

    Wenn das so bei dir ist solltest du lieber einen Griff an deine Waffe bauen um sie gleich hinterher zu schmeißen, oder einfach weniger Zielwasser trinken. *lol* *lol* *lol*

  • Das wahr ein bildhafter Vergleich zur Darstellung der Möglichkeiten für einen Anfänger ... (zitiere doch bitte ganze Sätze und nicht nur Teile davon)

    ... meine HW100 hat auf 25 m einen Streukreis von 20-40 mm, je nachdem ob ich mich konzentriere oder gerade über Posts wie deinen lache ... *lol* ;) :laugh:

    2 Mal editiert, zuletzt von ManEater (21. Juli 2005 um 11:03)

  • Zitat

    Original von ManEater
    Softair kommen mit viel Mühe und illegalem Tuning auf max. 2-3 J


    *meeep*

    "mit viel Mühe": Die Tanaka M700 Serie bringt ab Werk etwa 2 Joule, die KJW Mk.1 liegt auch über 1.5J.

    "und illegalem Tuning": Es ist nach wie vor nicht pauschal illegal, sondern erlaubnispflichtig. Da für die Erlaubnis lt. WaffG keine Voraussetzungen existieren, ist das theoretisch* ein Gang aufs Ordnungs- oder Landratsamt.

    Ausserdem muss die Waffe hinterher (von einem BüMa) abgenommen werden, was auch kein Weltuntergangsgrund ist. Genau genommen ist diese Abnahme eh nur eine Prüfung, ob die Waffe weiterhin unter 7.5J Mündungsenergie liegt ... und lustigerweise finde ich auch keine rechtliche Grundlage** für diese Prüfung, so dass das ggf. vielleicht sogar im Ermessensspielraum der Ämter liegt, die anzuordnen oder darauf zu verzichten.

    * Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nennt man "Sachbearbeiter" ...
    ** Wer mir eine nennen kann, der möchte das bitte tun.


    Zitat

    Original von ManEater
    Bei einem LG geht es darum ob der Treffer auf 25 m noch auf einer 17 x 17 cm großen Scheibe liegt, bei Softair ob du die Wand an der die Scheibe hängt noch triffst ... *lol* ;) :laugh:


    Wieder daneben. Eine DSB 25m GK (Pistole) Scheibe kann man sehr wohl noch treffen, selbst mit einer unmodifizierten Airsoft Gun (>0.5J). Ob die Scheibe dann noch durchschlagen wird, ist eine andere Frage ... mit 2J funktioniert es aber lt. meiner Erfahrung.

    Es verwundert mich doch ein wenig, dass das in manchen Kopf einfach nicht hinein will. Bei einer ASG gelten andere Richtwerte für die Präzision als bei einem LG, das ist komplett richtig. Wer auf 10m einen Streukreis in der Grösse eines 2 Cent Stückes erwartet, wird mit einer ASG nie und nimmer glücklich werden. Aber zu sagen, dass man mit Softair-Waffen "kein Scheunentor" mehr treffen würde, ist Nonsens (und regt mich persönlich ziemlich auf).


    Der Auslöser für diesen Thread war der Wunsch nach einer Waffe, die optisch einem Präzisionsgewehr (einer Scharfschützenwaffe) entspricht und noch "einigermaßen präzise" ist. Letzteres ist wohl Auslegungssache, aber was die Optik anbelangt, da stinkt jedes LG gegen die vorbildgetreuen Nachbauten im AS Bereich mächtig ab.

    (Über die FT Gewehre lass ich mich lieber nicht weiter aus ... allein beim Gedanken an diese Monster verlangt mein Frühstück wieder nach Frischluft ;D ).


    just my 2 cent's worth ...

    DocS

    The direct use of force is such a poor solution to any problem, it is generally employed only by small children and large nations. (David Friedman)

  • Wieso denken immer die Leute das man mit einem Luftgewehr mit Zielfernrohr auf 50- 70 Meter schiessen kann ?

    versuch mal mit einer Gamo Delta 24 auf 50 Meter eine Dose zu treffen.
    Und an der Gamo kann man auch ein Zielfernrohr montieren.
    Na so was !

  • Na, ist doch völlig klar, da kommt nur ein Gewehr in Frage:
    Steyr LG100/LG110 :n1:
    Hat einen Pistolengriff, ist teilzerlegbar (Schulterstütze), wird mit Pressluft betrieben und trifft auf 25-30 m aufgelegt mit etwas Übung sicher das berühmte 2 Euro Stück.
    Durch die UIT-Schiene kann man sogar ein kleines Zweibein montieren.
    Allerdings muß man lange U-Boot fahen bis man es sich leisten kann :nuts:
    Gruß
    Ralph

  • DocS

    § 26

    Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.


    siehe oben stehenden Auszug aus dem Waffengesetz, von wegen Tuning an Softair ... *lol* ;) :laugh:

    und diesen Erlaubnisschein wirst du ohne Sachkundenachweis und und und nicht so einfach bekommen. Wenn das nur eine Formsache wäre, könnte ja sich ja jeder wesentliche Teile wie Lauf etc. ganz einfach so besorgen.

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (21. Juli 2005 um 12:57)

  • So, das ist ja ziemlich viel input !! Danke an alle!
    Mein örtlicher BüMa hat mir ein HW35 mit einem riesigen Walther 4-9x44 NightPro ZF angeboten. Ist das was ordentliches??? Also allein das ZF find ich absolut klasse!!!!! :crazy2:

    Die Steyr LG100 hab ich auch schon im Auge gehabt, aber dann muß ich wirklich lange UBoot fahren um die zu betohlen, und in der Blechbüchse unter Woter geid dat nich......... :crazy3:

    Na ja mal sehen........

    Danke an alle und theSpy: nu sind wir alle wieder lieb.......

    _________________________
    -Grüße aus dem Norden- :lol:

    Thomy

  • nun sieh doch ma in deine pn box ;)
    im portal links außen (private nachrichten)

    Nookie

    Es war tierisch teuer! Es ist absolut überflüssig..... Und es gehört endlich MIR!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Nookie (21. Juli 2005 um 14:16)

  • Zitat

    Original von ManEater
    DocS

    § 26

    Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

    (1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt.


    Ist mir bekannt - nicht umsonst habe ich geschrieben, dass es "nicht pauschal illegal, sondern erlaubnispflichtig" ist. Aber besten Dank für die "Belehrung" ... :bash:


    Zitat

    Original von ManEater
    und diesen Erlaubnisschein wirst du ohne Sachkundenachweis und und und nicht so einfach bekommen. Wenn das nur eine Formsache wäre, könnte ja sich ja jeder wesentliche Teile wie Lauf etc. ganz einfach so besorgen.


    a) Es gibt keinen Sachkundenachweis für die nichtgewerbsmässige Waffenherstellung oder -bearbeitung.
    b) Wenn, dann wäre es sowieso ein Fachkundenachweis ähnlich dem für den gewerblichen Handel.
    c) Es gibt - meines Wissens nach - kein Gesetz und keine Verordnung, die die benötigte Sach-/Fachkunde definiert.
    d) Es gibt in DE noch nicht mal einen einzigen Sachverständigen, der überhaupt prüfen könnte!
    e) Welche Voraussetzungen braucht es bitteschön, um an einer ASG herumzuschrauben?

    Ich schraube oft genug an den Dingern herum (und verdiene gelegentlich sogar ein paar Franken damit) - ich denke, ich weiss, wovon ich rede.


    Zitat

    (2) Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken


    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Wenn das OA einem also eine Erlaubnis für die Reparatur von Softairwaffen erteilen würde, dann hiesse dass noch lange nicht, dass derjenige sich mal eben eine "scharfe" Waffe in Teilen zusammenkaufen könnte!


    Gruss,

    DocS

    The direct use of force is such a poor solution to any problem, it is generally employed only by small children and large nations. (David Friedman)

  • Nach Auskunft meiner zuständigen Behörde wird zur Erteilung der Erlaubnis zur Waffenherstellung der Sachkundenachweis im Umgang mit Waffen (so wie er bei der Beantragung für eine WBK erforderlich ist ) verlangt.

    Außerdem Polizeiliches Führungszeugnis usw. im wesentlichen wollen die alles, was bei Erteilung einer WBK erforderlich ist, bei :F: Waffen muss angeblich kein Bedürfnisnachweis vorgelegt werden, die Waffen müssen amtlich beschossen und/oder durch einen Büchsenmacher abgenommen werden.

    Ob du fachkundig bist und das Gerät/Waffe vermurkst weil du zwei linke Hände hast ist denen total egal.


    Zitat

    Original von DocS
    ...
    Ich schraube oft genug an den Dingern herum (und verdiene gelegentlich sogar ein paar Franken damit) - ich denke, ich weiss, wovon ich rede.
    ...


    Da du, wie selber postest öfter mal daran rumschraubst, geh ich davon aus daß du eine solche Erlaubnis bestitzt.

    Wenn du allerdings, wie du auch selber postest auch dafür Geld nimmst, würde ich mein Maul in der Öffentlichkeit nicht ganz soweit aufreissen ...

    ... legal, illegal, scheissegal ... *lol* ;) :laugh:

    3 Mal editiert, zuletzt von ManEater (21. Juli 2005 um 17:06)

  • Zitat

    Original von ManEater
    Softair kommen mit viel Mühe und illegalem Tuning auf max. 2-3 J


    *meeep*[/quote]

    Naja, Marushin M1 Karabiner 3J, Marushin 98K 4J beides werkseitig ohne Tuning.


    Zitat

    Original von DocS
    Der Auslöser für diesen Thread war der Wunsch nach einer Waffe, die optisch einem Präzisionsgewehr (einer Scharfschützenwaffe) entspricht und noch "einigermaßen präzise" ist. Letzteres ist wohl Auslegungssache, aber was die Optik anbelangt, da stinkt jedes LG gegen die vorbildgetreuen Nachbauten im AS Bereich mächtig ab.

    Das ist vollkommen richtig, das Auge schießt mit, und die kann man sich ja in die Vitrine hängen und bei Besuch quellen denen die Augen über :wow: Das die den Vorbildern so gut nachgebildet sind, und auch noch schießen können macht für mich den Reiz aus.

    Zitat

    Original von DocS
    (Über die FT Gewehre lass ich mich lieber nicht weiter aus ... allein beim Gedanken an diese Monster verlangt mein Frühstück wieder nach Frischluft ;D ).

    Tja, da ist wohl was Wahres dran. Aufgemotzte ehemalige Matchgewehre sind auch nicht so mein Fall.

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von ManEater
    Nach Auskunft meiner zuständigen Behörde wird zur Erteilung der Erlaubnis zur Waffenherstellung der Sachkundenachweis im Umgang mit Waffen (so wie er bei der Beantragung für eine WBK erforderlich ist ) verlangt.


    Dem will ich gar nicht widersprechen. Was ich die ganze Zeit zu sagen versuche: Es gibt nirgendwo eine Vorschrift, die besagt, dass man die Sachkunde braucht. Das liegt also vermutlich rein im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.

    Ich hab anno dazumal im LRA GP angefragt bzgl. Herstellung von Läufen für Softairwaffen - da war nie von der Sachkundeprüfung die Rede.


    Zitat

    Da du, wie selber postest öfter mal daran rumschraubst, geh ich davon aus daß du eine solche Erlaubnis bestitzt.

    Wenn du allerdings, wie du auch selber postest auch dafür Geld nimmst, würde ich mein Maul in der Öffentlichkeit nicht ganz soweit aufreissen ...


    Lesen ("... sogar ein paar Franken") und zur Abwechslung mal für 2 Cent mitdenken: Ich sitze hier in der Schweiz, wo das ganze schlicht erlaubnisfrei und damit absolut legal ist!

    In diesem Sinne geht das "... würde ich mein Maul in der Öffentlichkeit nicht ganz soweit aufreissen" doch ganz spontan wieder an den Absender zurück. :n23:


    DocS

    The direct use of force is such a poor solution to any problem, it is generally employed only by small children and large nations. (David Friedman)

  • Zitat

    Originally posted by theSpy
    Ich hab bei der sogenannten Scharfschützenausbildung ... laaange ist es her ... bei der Marine, einmal 14 Stunden, auf nem ziemlich dünnen Ast auf nem ziemlich hohen Baum gesessen. 9 Stunden davon hats in Strömen geschifft. Bis der Obermaat Gemlau (Spitzname UZI, der hatte auch keine funktionierende Sicherung) sich erbarmt hat mal diesen albernen Pappkameraden zu ziehen. SUPER :kotz:

    Tja es gehört leider dazu, mir persönlich macht es nichts aus ... bei Staffelübung in Lehnin musste ich ein mal 7 km mit meiner ausrüstung marschieren ( und zwar nachts ) und dann musste ich von 3 uhr bis 11 uhr beobachten und möglichen feindliche kräfte ausschalten, spättrup usw.( naja waren aber keine da , weil schwerpunkt bei der übung häuserkampf war ) es hat ganze zeit bis ca. 8 uhr gepisst, ununterbrochen. Mein Ghillie war dementsprechend komplet nass, und dadürch auch schwerer. Dann musste ich neue stellung in 2 km beziehen und weitere 8 stunden beobachten so ca. bis 21 uhr ... ja und immer noch mit nassem ghillie und alles was darunter war ... ja und dann wieder nass in den lager gefechtsmässig zurückverlegen :crazy2: poncho oder plane hätte nichts gebracht, weil man eher schon nass war bevor man in die stellung gehn konnte.
    Ich fands nicht schlimm ... eher sogar geil ... aber wer sowas zum kotzen findet hat bei den scharfschützen nichts zu suchen ;)

    Der Schütze schiesst, der Anschlag trifft !

    2 Mal editiert, zuletzt von liam (22. Juli 2005 um 01:04)

  • Zitat

    Original von DocS


    Dem will ich gar nicht widersprechen. Was ich die ganze Zeit zu sagen versuche: Es gibt nirgendwo eine Vorschrift, die besagt, dass man die Sachkunde braucht. Das liegt also vermutlich rein im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.

    Ich hab anno dazumal im LRA GP angefragt bzgl. Herstellung von Läufen für Softairwaffen - da war nie von der Sachkundeprüfung die Rede.

    DocS


    [/quote]

    Vielleicht ist das etwas zulange her, Herstellen von Softairläufen und Leistungstuning von Waffen (auch wenn es nur Softairs sind), die dem deutschen WaffG unterliegen sind zwei paar verschiedene Stiefel.


    Zitat

    Original von DocS


    Lesen ("... sogar ein paar Franken") und zur Abwechslung mal für 2 Cent mitdenken: Ich sitze hier in der Schweiz, wo das ganze schlicht erlaubnisfrei und damit absolut legal ist!

    In diesem Sinne geht das "... würde ich mein Maul in der Öffentlichkeit nicht ganz soweit aufreissen" doch ganz spontan wieder an den Absender zurück. :n23:
    DocS

    Aufgrund deiner Signatur ist nicht klar ersichtlich, daß du Schweizer Bürger bist, sondern DE /CH deutet eher darauf hin daß du auch einen Wohnsitz in Deutschland hast.

    Du postest hier in einem deutschen Forum ohne klarzustellen, daß deine Ansichten in der Schweiz erlaubt, in DE aber verboten sind.

    Ich halte es für rechtlich sehr bedenklich, wie du versuchst deutsche Forumskollegen auf deine Linie zu bringen, für die das WaffG gültig ist.

    Also Leute unser "Schweizer" Freund kann ja in der Schweiz tun was er will.
    Für alle die bei uns leben, gilt:

    "Don´t try this at home"

  • Hallo Ubootwolf !


    Für den Fall, daß du Dir diesen Thread noch einmal besuchst, nachdem
    die Antworten auf Deine Frage dermaßen ausgeartet sind ( auch ich habe gelernt, daß man seine Fragen hier sehr präzise formulieren muß).
    Ich verwende ein FWB 300 S und ein Diana 75, beide mit einem Simalux 6-24X . In Verbindung mit einem Zweibein schieße ich gelegendlich liegend auf 25 - 30 m auf Luftgewehrpfender ( Gipsscheiben mit 1 cm Durchmesser). Die Trefferquote ist gut, allerdings muß die Munition zum Gewehr passen. Bei dem FWB eingespannt habe ich einen Streukreis von ca. 8 mm auf 25 Meter


    Gruß Ettringen

    Weltrekordhalter Längstes Sportschiessen 2005 :win:

  • 8mm auf 25m sind selbst für ein FWB300S ungewöhnlich gut.
    Mit wieviel Schuß ?

    [BT]Twinmaster - mein Laster, dafür geb' ich gern den Zaster[/BT]

    Einmal editiert, zuletzt von diopter (22. Juli 2005 um 14:26)