Wieviel kostet die Lizenz für den Handel mit der Waffe?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 12.525 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juli 2005 um 21:27) ist von GPB.

  • Welche Waffe? Meine behalte ich selber?

    Wie wäre es mit etwas ausführlicheren Texten, vor allem, wenn man neu in ein Forum kommt? Wir sind hier weder Auskunftsbüro noch Dienstleistungsfirma.

    Es gibt zudem Unterschiede, ob es um freie oder scharfe Waffen geht, wobei bei letzteren neben Gebühren vor allem eine Fachkundeprüfung das größte Hindernis sein dürfte.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Zitat

    Original von Skunk
    Wieviel kostet die Lizenz für den Handel mit der Waffe?


    Wenn ich das so lese, dann fehlt was an dem Satz. Nämlich "in der Hand".

    Und das kostet sicher ein paar Monate wenn nicht sogar Jahre in, z.B Santa Fu.

    Obba Gerrit

    P.s. Oder war die Frage anders gemeint?

  • "Betteln" mit Waffe ist in DE eine Straftat, alles andere hat Ulli schon sehr gut formuliert ... *lol* ;) :laugh:

    - Sachkundenachweis
    - Gewerbeschein (Anmeldung des Geschäftes mit Umfang Art)
    - Waffenhandelslizenz beantragen

    Der Preis für die Sache wird von Bundesland zu Bundesland und wahrscheinlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein ...

  • Zitat

    Original von Skunk
    Wieviel kostet die Lizenz für den Handel mit der Waffe?


    Mal eine ungefähre Vorgehensweise zur Klärung dieser Frage:
    Suchmaschine: Goggle oder Altavista
    Suchbegriff: Waffenhandelslizenz
    Treffer: Lesen und Verstehen
    Über die Kosten und die Vorrausetzungen erstaunt sein. :crazy2: :cry:
    Gruß
    Ralph

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (29. Juni 2005 um 22:56)

  • @Alle beteiligten und die, die es wissen und mir sagen wollen,

    was ist der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?
    Also nicht nur was die Berechtigungen betrifft, sondern auch was die entstehenden Kosten beim Erwerb und die erforderlichen abzulegende(n) Prüfung(en) betrifft.
    Ich hörte nämlich mal, dass es zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte u.a. den Unterschied gibt, dass der Besitzer eines Waffenscheins seine Waffe offen (also sichtbar für jeden) tragen darf und Inhaber einer Waffenbesitzkarte dürfen das eben nur "verdeckt".
    Ist das soweit korrekt oder bin ich da falsch informiert?

    Grüße
    Klemens

  • Zitat

    Original von KlaRi73
    @Alle beteiligten und die, die es wissen und mir sagen wollen,

    was ist der Unterschied zwischen einer Waffenbesitzkarte und einem Waffenschein?
    Also nicht nur was die Berechtigungen betrifft, sondern auch was die entstehenden Kosten beim Erwerb und die erforderlichen abzulegende(n) Prüfung(en) betrifft.
    Ich hörte nämlich mal, dass es zwischen einem Waffenschein und einer Waffenbesitzkarte u.a. den Unterschied gibt, dass der Besitzer eines Waffenscheins seine Waffe offen (also sichtbar für jeden) tragen darf und Inhaber einer Waffenbesitzkarte dürfen das eben nur "verdeckt".
    Ist das soweit korrekt oder bin ich da falsch informiert?

    Grüße
    Klemens

    Da hast Du wohl was mißverstanden.

    Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt NUR zum Erwerb und Besitz von Waffen, aber NICHT zum Führen (außerhalb des befriedeten Grundstücks).
    Um eine WBK zu bekommen, muß man ein bestimmtes Mindestalter haben, einwandfreie polizeiliche Akten, einen Sachkundenachweis und ein Bedürfnis.
    Über Preise kann ich Dir leider nichts sagen. Der "billigste" Weg zur WBK führt wohl über die Schützenvereine.

    Der Waffenschein berechtigt eine Waffe in der Öffentlichkeit zu FÜHREN (und nix anderes). Eine behördliche Unterscheidung zwischen "verdecktem" und "offenem" Führen ist mir unbekannt. Im WaffG steht dazu nichts.

    Ein Waffenschein ist für Normalsterbliche übrigens nicht zu bekommen. Dazu müssen schon ganz besondere Gründe vorliegen (Beruf, überdurchschnittliche Gefährdung u.ä.)

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Lucky

    Zitat

    Um eine WBK zu bekommen, muß man ein bestimmtes Mindestalter haben, einwandfreie polizeiliche Akten, einen Sachkundenachweis und ein Bedürfnis.


    Also mit 32 Jahren habe ich sicherlich das nötige "Mindestalter" erreicht. :))
    Meine polizeichlichen Akten sind auch blütenrein, nicht einmal ein Straßenverkehrsdelikt ist dort vorhanden.
    Wo muss man denn einen "Sachkundenachweis" ablegen? Beim Ordnungsamt, beim TÜV?
    Und was meinst du mit "Bedürfnis"?
    Also bisher bin ich immer auf´s WC gegangen, wenn ich ein "Bedürfnis" hatte :laugh:
    Ne, mal Spaß bei Seite, was ist damit gemeint? Eine Rechtfertigung, wieso man eine scharfe Waffe besitzen will (z.B. zum Sammeln)?
    Ist es überhaupt korrekt, dass man mit der WBK jede Art von Hand- & Faustfeuerwaffe (die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sondern nur unter das "normale" Waffengesetz) und/oder Luftgewehre ohne :F:-Zeichen besitzen darf u.s.w.?

    Zitat

    Die Waffenbesitzkarte (WBK) berechtigt NUR zum Erwerb und Besitz von Waffen, aber NICHT zum Führen (außerhalb des befriedeten Grundstücks).


    Hmm, was mache ich denn, sollte ich mal eine WBK haben, wenn ich meine Waffe von mir zuhause aus zum nächsten Schießstand transportieren möchte? Mache ich mich dann schon strafbar oder muss ich die Waffe vorher zerlegen um sie schussunfähig zu machen?
    Sind schon ziemlich komisch und undurchsichtig die Gesetzte ???

    Einmal editiert, zuletzt von KlaRi73 (10. Juli 2005 um 03:45)

  • Das "Bedürfnis" ist ein juristischer Begriff und die wohl grösste Hürde zur Erlangung der WBK. Es wird für Sportschützen vom Verein bestätigt - aber erst nach einer einjährigen Mitgliedschaft mit regelmässigem Schiessen und Nachwies im Schiessbuch.
    Für Druckluftwaffen über 7,5J ist zur Zeit nur das Field Target die einzige Sportart, die vom BDS angeboten wird.
    Mit WBK darf die Waffe nicht geführt werden aber es gibt die erlaubnisfreie Sonderform des Führen - den Transport der nicht schussbereiten Waffe.
    Lernt man alles bei der abzulegenden Sachkundeprüfung.

    Du bist in einem Schützenverein und kennst das alles nicht?
    Muß ja wirklich ein runtergekommener Verein sein. :(

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    2 Mal editiert, zuletzt von edbru (10. Juli 2005 um 07:05)

  • Zitat

    Original von KlaRi73
    Ist es überhaupt korrekt, dass man mit der WBK jede Art von Hand- & Faustfeuerwaffe (die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, sondern nur unter das "normale" Waffengesetz) und/oder Luftgewehre ohne :F:-Zeichen besitzen darf u.s.w.?

    Nöö, ist überhaupt nicht korrekt. Die WBK ist kein Freifahrtschein, sondern eine seeehr begrenzte Erlaubnis, eine neue Waffe zu kaufen. Es gibt die grüne WBK für mehrschüssige Kurz- und Langwaffen, die gelbe "Sportschützen"-WBK für einschüssige Kurzwaffen sowie ein- und mehrschüssige Langwaffen (nur Repetierer und Flinten) und für mehrschüssige Perkussionswaffen (eine Vorderladervariante). Und für Sammler (die aber in der Regel neuerdings mit ihren Sammlerwaffen nicht mehr schießen gehen dürfen) gibt es die begehrte Rote WBK (ohne zahlenmäßige Begrenzung, aber mit vorgegebenem engen Sammelgebiet), wofür aber ein Nachweis der Kenntnisse, ein Gutachten und anderes Gedöns notwendig ist.

    Auch wenn's zunächst mühsam ist, lies dir mal die drei Paragrafen zur WBK aus dem Waffengesetz durch:

    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    Darin ist geregelt, wie man kaufen darf (bei grüner WBK nur nach Voreintrag durch die Behörde, je nach Bundesland ist das Polizei oder Ordnungsamt), wie oft man kaufen darf (z.B. nur zwei Waffen pro Halbjahr) und ähnliches.

    Solltest du wirklich in einem Schützenverein sein, in dem man auch WBK-pflichtige Waffen schießt und du das auch mal machen willst, kommst du um das Gesetzesstudium und eine Sachkundeprüfung nicht herum. Diese werden übrigens oft auf regionaler Ebene (Kreis, Bezirk, Landesverband) regelmäßig angeboten.

    Jaja, Waffenerwerb in Deutschland ist kein Kindergeburtstag...


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo Ullrich!

    Ich habe folgendes Problem:

    Im April habe ich einen Waffensachkundelehrgang inkl. Schiessprüfung absolviert.------- Bescheinigung vorhanden.
    Ich bin nicht vorbestraft, trainiere minestens 2 x pro Monat LG im Verein
    ,welcher auch im Verband verankert ist.

    Nun habe ich diesen trainingsnachweis ausgefüllt ( über die letzten 12 Monate ) jedoch nur LG. es steht ausdrücklich dort :"Sie können hier auch Ergebnisse von Luftdruckwaffen eintragen"-------Klar, ich bin in 2 Vereinen, der erste schiessr nur LG und befindet sich quasi vor meiner Haustür, der zweite schiesst alles ( Standgrenze 6000 Joule ).

    Weil ´s billiger ist, hab ich nur LG trainiert, wie schaut es nun aus, ich habe gehört dass man seit 12 monaten den Schiesssport mit einer BDS
    -konformen Waffe ( wozu auch LG zählt ) ausüben muss.

    Danke im Vorraus.

    AnschützSepp

  • Zitat

    Original von AnschützSepp
    Weil ´s billiger ist, hab ich nur LG trainiert, wie schaut es nun aus, ich habe gehört dass man seit 12 monaten den Schiesssport mit einer BDS
    -konformen Waffe ( wozu auch LG zählt ) ausüben muss.


    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Wenn du einen Antrag für eine erlaubnispflichtige Waffe bei deinem Verein stellst (beim BDS geht das über den Landesverband) dann müssen die das unterschreiben und bestätigen dir damit das Bedürfnis für die gewünschte Waffe. Laut WaffG ist diese Bestätigung für die Behörde ausreichend. Leider wird das (gerade in NRW) nicht immer von den SB's als ausreichend empfunden und sie möchten zusätzlich einen Nachweis über Trainingszeiten haben. Deswegen musst du es einfach probieren und abwarten was von dir verlangt wird.

  • Hi Gun Max,

    Frage, wie stehen die Chancen eine kleine WBK für mein LG zu bekommen wenn ich mit dieser Waffe regelmäßig im Ausland -in diesem Fall in Schweden schieße ? Hier hat man ja bekanntlich das Problem, das man bei LGs mit Exportfedern auf den meisten Schießständen nicht schießen darf.
    Sachkundeprüfung ist vorhanden.

    Viele Grüße,
    Justy

  • Zitat

    Original von Justy
    ............... regelmäßig im Ausland -in diesem Fall in Schweden schieße ?

    Dann ist es das Einfachste in Schweden ein LG zu kaufen, jedenfalls wenn es dort erlaubt ist und das Gewehr dort lassen. Wenn du doch regelmäßig dort bist ist es ja kein Problem.

    Nur wenn du das Gewehr dann mitnimmst nach Deutschland, ohne die entspechende Genehmigung, machst du dich strafbar. Aber das weißt du ja von der Sachkundeprüfung.

    Und nun viel Spaß in Schweden.

    Obba Gerrit

  • .. Ja, Schweden ist wunderschön und man glaubt gar nicht wie laut "Stille" sein kann :)

    Ich werd mal beim Landradsamt anfragen, das einzige Problem was ich sehe ist ein richtiges Bedürfnis anzumelden.

  • Hi,
    eine kleine WBK gibt es nicht, nur einen kleinen Waffenschein.
    Um ein starkes LG in Deutschland zu besitzen, brauchst Du eine WBK - wenn Du es mit ins Ausland nehmen willst, kann zusätzlich ein europäischer Feuerwaffenpass nicht schaden.
    Wie Du an eine WBK kommst, ist im Forum mehrfach beschrieben worden - bitte die Suchen-Funktion benutzen.
    Gruß
    Gerald

    collector

    Einmal editiert, zuletzt von collector (19. Juli 2005 um 16:43)

  • Schreib doch ne email an denn herrn Kähny....

    der kann dir bestimmt helfen wenn du nett fragst und vllt nebenbei was bestellst

    Einmal editiert, zuletzt von t610 (19. Juli 2005 um 19:59)