Es hat alles so seine vor und nachteile bzw Ortsbezogen im Einsatzbereich. Also im Freien wie gesagt beim Angeln an abgelegeneren stellen würde ich eine SSW einem Pfefferspray vorziehen. Zumal man den Angreifer einnebeln kann und wegrennen oder ihn dann weiter unschädlich machen falls er einem dennoch nachrennt aber schon durch die Munition kaum noch was sehen kann sodass man nicht flüchten muss und sein Zeug zurücklassen.
Denn mit Pfefferspray im freien welches so "Deo" mässig sprüh ist die eigene Gefahr zu gross also wenn Gegenwind ist. Bei einem mit Strahl muss man erstmal treffen und das ist im Freien sicher schwierig.
Eine SSW kann man ja Unterladen bei sich tragen und kann dann falls wirklich ernsthafte gefahr droht das gegenüber ablenken und schon vorsichtig zur SSW als letzte alternative greifen und dann beim ziehen nur noch als einziges die Waffe durchladen. Ich denke ein Magazin mit 15 Schuss ist ausreichend, da kommt man sicher weiter als mit jedem Pfefferspray.
Leider ist das heute so das man leicht angepöpelt wird wenn man in der unterzahl ist zB etwas abgelegen an nem Fluss oder Teich abgelegenen gegenden und wenn man es mit angetrunkenen Personen zu tun hat kann sowas schnell eskalieren wenn sie sich dann gross vorkommen oder einander was beweisen wollen.
Ich denke wenn man dann so eine Waffe vorgehalten bekommt kann das villeicht auch schon reichen sie in die flucht zu schlagen.
Wie ist sowas rechtlich? angenommenes Szenario. Man sitzt irgendwo sagen wir zu 2. beim Angeln. Wird angepöbelt von mehreren Personen (möglicherweise alkoholisiert) und evtl versuchen die einem Angelzeug zu entwenden oder fordern andere dinge. Als letztes mittel in bei sowas fordert man diese Typen auf zu gehen, wird ignoriert und man zieht seine SSW , die angreifer unbeeindruckt machen weiter und man feuert wenn sie sich weiter nähern einige Schuss ab. Angenommen es funktioniert und sie geben auf jedoch ziemlich getroffen, nicht verletzt aber durch die pfefferwirkung. Was ist dann angebracht? Weg und gut oder Polizei, man ist ja zu 2. und hat Zeugen. KWS natürlich vorhanden und dabei.