Pfefferpatronen, wie wirkungsvoll?

Es gibt 104 Antworten in diesem Thema, welches 82.633 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. März 2006 um 17:53) ist von HWJunkie.

  • Es hat alles so seine vor und nachteile bzw Ortsbezogen im Einsatzbereich. Also im Freien wie gesagt beim Angeln an abgelegeneren stellen würde ich eine SSW einem Pfefferspray vorziehen. Zumal man den Angreifer einnebeln kann und wegrennen oder ihn dann weiter unschädlich machen falls er einem dennoch nachrennt aber schon durch die Munition kaum noch was sehen kann sodass man nicht flüchten muss und sein Zeug zurücklassen.

    Denn mit Pfefferspray im freien welches so "Deo" mässig sprüh ist die eigene Gefahr zu gross also wenn Gegenwind ist. Bei einem mit Strahl muss man erstmal treffen und das ist im Freien sicher schwierig.

    Eine SSW kann man ja Unterladen bei sich tragen und kann dann falls wirklich ernsthafte gefahr droht das gegenüber ablenken und schon vorsichtig zur SSW als letzte alternative greifen und dann beim ziehen nur noch als einziges die Waffe durchladen. Ich denke ein Magazin mit 15 Schuss ist ausreichend, da kommt man sicher weiter als mit jedem Pfefferspray.

    Leider ist das heute so das man leicht angepöpelt wird wenn man in der unterzahl ist zB etwas abgelegen an nem Fluss oder Teich abgelegenen gegenden und wenn man es mit angetrunkenen Personen zu tun hat kann sowas schnell eskalieren wenn sie sich dann gross vorkommen oder einander was beweisen wollen.

    Ich denke wenn man dann so eine Waffe vorgehalten bekommt kann das villeicht auch schon reichen sie in die flucht zu schlagen.

    Wie ist sowas rechtlich? angenommenes Szenario. Man sitzt irgendwo sagen wir zu 2. beim Angeln. Wird angepöbelt von mehreren Personen (möglicherweise alkoholisiert) und evtl versuchen die einem Angelzeug zu entwenden oder fordern andere dinge. Als letztes mittel in bei sowas fordert man diese Typen auf zu gehen, wird ignoriert und man zieht seine SSW , die angreifer unbeeindruckt machen weiter und man feuert wenn sie sich weiter nähern einige Schuss ab. Angenommen es funktioniert und sie geben auf jedoch ziemlich getroffen, nicht verletzt aber durch die pfefferwirkung. Was ist dann angebracht? Weg und gut oder Polizei, man ist ja zu 2. und hat Zeugen. KWS natürlich vorhanden und dabei.

  • Zitat

    Original von oldman
    Es wird häufig über die einfachere Bedienung eines Sprays gesprochen. Dem kann ich so nicht zustimmen.

    Ich schon :crazy2: ok, btt.

    Zitat

    Original von oldman
    Wenn ich eine Dose aus der Tasche fummelm muß

    Mit der passenden (Nylon-)Tasche kann man sein Spray blitzschnell ziehen (dauert keine 3 Sekunden).

    Zitat

    Original von oldman
    dann häufig erstmal sehr kräftig drücken um die Plastiksicherheitssperre zu überwinden

    Das ist mir gänzlich neu - so eine Sperre kann man mit Leichtigkeit überwinden.

    Zitat

    Original von oldman
    Ich persönlich würde einen kleinen 230Gramm leichten HW88 mit Suprapfeffer jederzeit vorziehen. Das Ding wiegt kaum mehr und der Abzug ist so butterweich und zielen kann man damit auch. In der Hosentasche fällt der gar nicht auf und mit 5 Schüssen hat man mehr als von 3 Sekunden Abwehr und nachladen geht auch schnell wenn man etwas übt.

    Das glaub' ich, wenn man ein paar Mal geübt hat, klappt's mit 'nem Spray jedoch fast genauso schnell - ganz ohne Tinnitusgefahr :new16:

  • Nimm in einem Laden einfach mal den HW 88 in die Hosentasche und dann ein Spray und dann schau womit du dich sicherer und beweglicher fühlst. Diese Holster sind Blödsinn, denn wenn jmd. sieht das du eine Waffe hast gilt der Spruch: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt :ngrins:

    Ohne Witz ein spray ist klobiger und sprerriger als ein HW88 S Airweight und fällt in der Tsche mehr auf weil es dicker ist.......270 Gramm das ist so schwer wie kanpp 3 Tafeln Schokolade :nuts:

    Einmal editiert, zuletzt von oldman (6. Juni 2005 um 22:55)

  • Zitat

    Original von oldman
    Nimm in einem Laden einfach mal den HW 88 in die Hosentasche und dann ein Spray und dann schau womit du dich sicherer und beweglicher fühlst.

    Ok, wenn das Spray wonaders sitzt, als im Holster, dann muss man wirklich erst herumfummeln, da stimm' ich dir zu.

    Zitat

    Original von oldman
    Diese Holster sind Blödsinn, denn wenn jmd. sieht das du eine Waffe hast gilt der Spruch: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt :ngrins:

    Das gilt dann aber auch für geholsterte SSWs...

    übrigens kann man beide Holsterarten ziemlich unauffällig tragen...

  • als angler nen schönes martiini fischmesser und
    die steaks sind im notfall auch gesichert :))

    im ernst, spray reicht, ssw ist einfach nur dummer unfug.

  • Die SSW niemals zur Abschreckung ziehen! Wenn man sie zieht, dann muss man auch sofort schießen. Eine SSW ist keine scharfe Waffe und die Hauptwirkung in der Ablenkung und dem Überraschungsmoment zu suchen. Wenn du dem potenziellen Angreifer erst mal damit in Ruhe vor der Nase herumwedelst, zieht der verdeckt ein Messer, macht einen Satz auf dich zu und noch bevor du abdrücken kannst hast du die Klinge in der Niere. Oder noch dramatischer, dein Gegenüber konfrontiert dich darauf hin aus für ihn sicherer Entfernung mit einer scharfen Waffe, was ja heutzutage gar nicht mal mehr so unwahrscheinlich ist.

    Dein Beispiel würde ich rechtlich so beurteilen, aber IANAL:

    Selbsthilfe ist natürlich theoretisch gestattet, wenn dein Besitz in Gefahr ist, nur finde in Deutschland mal einen Richter, der deine mit harter, ehrlicher Arbeit erworbenen Sachen der körperlichen Unversehrtheit von solchen kriminellen Subjekten überordnet. Das läuft dann ganz schnell unter Unverhältnismäßigkeit der Mittel...

    Der KWS spielt in einer echten Notwehrsituation im Übrigen keine Rolle. Bei Notwehr sind Verstöße gegen das WaffenG i.d.R. gedeckt.

  • Hier mal ein paar Paragraphen wie es rechtlich aussieht in Sachen Notwehr:

    §227 BGB

    (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    §15 OWiG

    (1) Wer eine Handlung begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    (3) Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird die Handlung nicht geahndet.


    §33 StGB

    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    §16 OWiG

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


    OWiG= Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    StGB= Strafgesetzbuch
    BGB= Bürgerliches Gesetzbuch

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Zitat

    Original von oldman


    ...Ohne Witz ein spray ist klobiger und sprerriger als ein HW88 S Airweight und fällt in der Tsche mehr auf weil es dicker ist.......270 Gramm das ist so schwer wie kanpp 3 Tafeln Schokolade :nuts:

    Vermutlich hast Du den Feuerlöscher mit dem Pfefferspray verwechselt... :nuts:

    Ein Holster für ein Spray muss ja nun wohl wirklich nicht sein. Es gibt Spraygebinde mit einem praktischen Clip. Da kann man die Dose leicht griffbereit am Gürtel oder an der Innentasche einer Jacke platzieren.

  • Ich sehe das genauso wie robur.

    Vor Jahren habe ich mal mit Gaspatronen geschossen. Das Ergebnis war
    enttäuschend. Keine Reichweite. Abdrift durch den Wind.
    Im schlimmsten Fall steht man selbst in der Wolke.
    Nach dem ersten Schuss und dem Ablauf der Schrecksekunde erkennen die
    Angreifer die Waffe als nicht scharf und sie ist damit als Verteidigungswaffe
    soviel Wert wie ihr Gewicht, um damit zu werfen.

    Zudem: Jede Waffe, die man mit sich führt, kann auch gegen einen selbst
    gerichtet werden.

    Bachforelle

  • Hallo Leute !

    ...zum Thema OC (Pfeffer), CN / CS - Gas.

    Ich habe meine Werkstatt (...liegt außerhalb meiner Wohnung) sowie meine Blockhaus auf meiner Wiese im Wald mit einem Nimrod-Selbstschußapparat gg. Einbruch gesichert.

    Habe allerdings nicht die Kal. .16 Schwarzpulverschrotpatronen geladen, sondern mit einem Adapter mit 9mm R Patronen.

    Habe am Anfang tatsächlich mal getestet, welche Munition überhaupt die richtige Wirkung bringt.

    Mein Testmunition:

    1) Wadie 9mm CN - Gas mit 170mG Ladung
    2) Umarex 9mm CS - Gas mit 80mG Ladung
    3) Umarex 9mm OC - Pfeffer mit 120mG Ladung

    Mein Ergebnis:

    Bei allen Sorten war ein betreten des Raumes/der Hütte erst nach einigen Stunden tränenfrei möglich.

    Der Knall war trotz Gehörschutz von Peltor sehr heftig, da ja der Raum relativ geschlossen war.

    Kurz um: Sehr sehr effektiv ! Der hier einbrechen will, selber schuld...

    (Kal. .16 Patronen würde ich nicht empfehlen. Denke, das da einem das Gehör auseinanderfliegt. Und ggf. die Scheiben aus dem Kitt fliegen.... Das hat auch kein Einbrecher verdient !)

    Aber nun zum schiessen aus einer SSW:

    Der Schuß aus einem Revolver, wie z.B. einem ERMA EGR66X mit sehr kleinem Trommelspalt ist natürlich eher effektiv, als bei einem Modell mit riesen Trommelspalt.

    Aus einer Pistole würde ich abraten, da hier ja die Gase auch aus dem Auswurffenster strömen,...sehr schlecht für den Schützen.

    Dann würde ich auch OC / Pfeffer verwenden. Erstens wirkt es 1a gg. alle Angreifer, zweitens ist es im äußersten auch gg. Menschen erlaubt.

    Wenn man tatsächlich in die Lage kommt, einen Schuß auf einen Menschen abzufeuern, ist es eh egal, ob Gas, Pfeffer o.ä.. Denn Schuß ist erstmal Schuß.

    Alternative ist natürlich Pfefferspray: sehr effektiv, auch im extrem-Notwehrfall auf Menschen zugelassen.

    Verhältnismäßigkeit der Mittel muß nur gewahrt werden. Ist aber ein heißes Eisen...

    Resume: Im ernstfall ist es relativ egal vor Gericht, ob man schießt, spritzt o.ä. Rechtfertigen muß man sich immer. Hauptsache die Verhältnismäßigkeit ist gewährleistet. ...und ein guter Anwalt !

    Alle Angaben ohne Gawähr und auf eigene Gefahr !

    Gruß, Patrick.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...
    Aus einer Pistole würde ich abraten, da hier ja die Gase auch aus dem Auswurffenster strömen,...sehr schlecht für den Schützen...

    Das ist Quatsch. Das bischen was da rauskommt behindert den Schützen in keinster Weise. Bei Revolvern entweicht am Trommelspalt wesentlich mehr Gas und wer benutzt schon Ermas zur Selbstverteidigung ? Sakrileg !! :n17:

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (7. Juni 2005 um 10:33)

  • ...nee, nee !

    Beim EGR66x ist der Trommelspalt eignetlich garnicht vorhanden !

    Also kann auch nix da raus...

    Bei der Pistole ist es doch 100% nachzuvollziehen !!!

    Siehe auch das schöne Foto am Anfang, da sieht man es sogar.

    Achja, einfach mal den Vergleichstest selber machen, dann merkst du es selber !

    ...

  • Ich habe schon mehrfach Gaspatronen aus den verschiedensten Selbstladepistolen abgeschossen (zum Testen) und habe nie irgendwelche nennenswerten Gasreste abgekriegt. Das Pistolen beim Verschießen von Gaspatronen gravierende Nachteile für den Schützen haben sollen ist einfach nicht wahr.
    Dass bei Erma-Revolvern kaum ein Trommelspalt da ist habe ich ja nicht bestritten. Ich meine nur, dass normalerweise Ermas nicht geschossen werden sondern in den Vitrinen der stolzen Besitzer ruhen.
    Die meisten anderen Revolver haben so große Trommelspalte, dass man da viel eher was auf die Schußhand geblasen bekommt als bei einer Pistole.
    Es gab ja schon in der Vergangenheit Vergleichstests zwischen 9 mm R und 9 mm P.A.. Die Revolverpatronen produzierten jedesmal kürzere Gaswolken als die Pistolenpatronen. Die Verluste durch den Trommelspalt waren teilweise erheblich.
    Interessant wäre natürlich der Vergleich mit einem Erma-Revolver gewesen, aber der liegt leider nicht vor.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von DIE_HARD
    ...
    Habe mal ein Bild angehangen. Ist das Die wirkung oder gibts auch noch ne mehr oder weniger unsichtbare Pfefferwirkung nach weiter vorn. Ich meine das war ja gerade mal ca 1-1,5m direkt vor meinem lauf was da rauskam und so nah möchte man schon keinen kommen lassen bzw ists ja dann auch extrem Lebensgefährlich!? Villeicht kann ja jemand aus eigener erfahrung sprechen nach dem Test solcher Patronen.

    Nicht das hier ein falscher eindruck entsteht aber ich will einfach nur wissen woran man mit Abwehrmunition ist oder ob man sich diesbezüglich nach anderen dingen umsehen sollte.

    Kann es sein, dass Du gegen den Wind geschossen hast ?
    Ich habe in der Vergangenheit auch solche Tests gemacht und bin selbst mit einer 8 mm Pistole auf rund 2 m gekommen. 9 mm P.A. schafft locker 2,5 bis 3 m Reichweite bei Windstille.
    Natürlich ist es unumgänglich die Windrichtung zu beachten - ein weiterer Grund warum Gaswaffen zur Verteidigung nur eingeschränkt verwendet werden können.

    Und wenn man mit dem Wind oder bei Windstille schießt dann kriegt der Schütze auch nichts von der Wolke ab.


    /EDIT: Achja, und solche Bilder würde ich nicht veröffentlichen... Schießen im Wald. :evil:
    Weißt Du denn wer hier alles so mitliest ?

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucky (7. Juni 2005 um 11:07)

  • au, prima. weiss ich nun, was ich machen muss, wenn es zu einer bedrohlichen situation kommt:

    1. pistole ziehen

    2. finger anfeuchten und windrichtung checken

    3. die leute höflichst bitten, sich in windrichtung zu positionieren

    4. abdrücken

    ---------------------------------

    ne, im ernst, ich hab mal aus spass früher mit einer gaspistole
    tränengas verballert, der wind hat das dann zurückgeweht. war sehr unangenehm, aber ich kann mit bestimmtheit sagen, dass ich, wenn ich aus 3 metern einen gasschuss abbekomme, noch genug elan habe, um den, der mir das angetan hat, genüsslich zu zerlegen.

    aus dem grund lieber pfeffer mit ballistischem strahl, der macht wenigstens keine 180- grad - wendung.

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...evtl. hat er ja selber einen Wald und ist Privatwaldbesitzer.

    Komme aus der Eifel, habe selber einen Wald.

    spielt keine rolle !

  • Zitat

    Original von Ritztec
    ...evtl. hat er ja selber einen Wald und ist Privatwaldbesitzer.

    Komme aus der Eifel, habe selber einen Wald.

    Das WaffG schreibt klar vor, dass nur auf befriedeten Grundstücken geschossen werden darf. Und Wälder sind normalerweise nicht befriedet.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (7. Juni 2005 um 12:17)

  • robur: ...aber sicher !

    Wenn jemand einen Wald, eine Wiese, Acker etc. besitzt, darf er darauf agieren wie auf seinem Grundstück, wo er wohnt.

    Denn ein Privatwald, ein Acker, eine Wiese etc. etc. wird wie das eigene Grundstück angesehen.

    Es ist "befriedeter Besitztum".

    Und wenn keine Nachbarn da sind, die es stört, alles ok !!!

    Kenne mich mit diesem Thema sehr gut aus.

    Sonst würde ich es nicht schreiben.

  • Zitat:

    Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB

    Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - z.B. Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat (vgl. Amelung, NJW 1986, 2078).


    Offen zugängliche Wälder, Wiesen und Felder sind nicht befriedet. Ist ja wohl eindeutig, oder ?

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

    Einmal editiert, zuletzt von Lucky (7. Juni 2005 um 12:22)