Rechtslage beim führen von "Waffen"

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.780 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2005 um 23:08) ist von Leuchtturm.

  • Beim durchblättern eines Sportkataloges hat mir ein bekannter erzählen wollen dass das mitführen eines baseballschlägers ieinem PKW verboten sein. Er meinte man muss einen Handschuh und einen Ball dazulegen damit es als Sportgerät gilt. Ich kann mir dass aber nicht so recht vorstellen denn man darf sich ja auch schließlich einen Tonfa oder ein einfaches Stshlrohr in den Kofferaum legen. Wenn dem so sei darf man ja auch keine Schaufel mitnehmen denn das währe ja dann genauso verboten. Könnt ihr mir bitte mit der genauen Rechtslage weiterhelfen?


    PS: Habe es schon mit der suchfunktion versucht aber hat leider nichts genaues ergeben

  • Hallo,

    such doch einfach mal im Waffengesetz und den zugehörigen Verordnungen nach "Baseballschläger":
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Da wirst Du nichts finden. Einzig Stahlruten, Totschläger finden dort Erwähnung. Allerdings:

    Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
    § 1

    Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen

    (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    (2) Waffen sind
    ...
    2. tragbare Gegenstände,
    ...
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


    Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
    1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
    ...

    Gruß MOA

  • hehe, bei ner schaufel musste auch nen bisschen erde ins handschuhfach legen *lol*

    spass beiseite...man muss doch keinen ball dabeihaben, wenn man so einen schläger im auto hat..
    wenn einer fragt, sagen das is für selbstverteidigung, aufgrund schlechter erfahrungen oder so...

    (editiert: bitte keine Werbe- oder Spam-Links in der Signatur!)

  • Hallo Glockmeister

    Definitiv fällt der Baseballschläger nicht unter das Waffengesetz.
    Er ist vom Hersteller zur Ausübung einer Sportart geschaffen worden.
    Du kannst ihn als beruhigt im Auto spazieren fahren oder sonst was mit machen.
    Solltest du damit jedoch eine Straftat begehen (Körperverletzung, Sachbeschädigung etc.) zählt er jedoch als Waffe und wird dann als Beweismittel sichergestellt.

    Also keine Angst, wenn du ein reines Gewissen hast.

    Diabolino

    Meine PlumBum-Wummen:
    Anschütz 2020, Anschütz 2002, LGU, HW35, Haenel 310 im K98-Schaft

  • Das ist gut zu wissen...

    dann kann er ja im Auto liegen bleiben...

    MFG...

    Bilder

    " De Dosis mocht`s, va`stehst`s Wonnst da a Überdosis Leb`n gibst,
    va`reckst. Und wonn`st da z`wenig gibst, va`reckst a. Du muaßt genau
    des Mittelmaß da`wischn und dann muaßt as genießen, genau wia des Leb`n " Hans Söllner

  • Wenn Du ihn dann auch noch in den Kofferraum legst, hat das auch mit 'Führen' nichts mehr zu tun. :ngrins:

  • Vielen dank für die Antworten damit sind meine Zweifel, die mir von anfang an unverständlich waren, beseitigt. Ich werde meinem Bekannten morgen gleich erzählen dass er wieder mal nur Müll geredet hat
    MOA
    dass waffengesetzt habe ich mir auch deswegen angesehen aber mit dem beamtendeutsch omme ich nicht so ganz klar

    Einmal editiert, zuletzt von Glockmeister (26. April 2005 um 20:58)

  • Ein Baseballschläger ist nicht grundsätzlich eine Waffe

    aber

    er kann unter bestimmten Voraussetzungen als Waffe im Sinne der allgemeinen Begriffsbestimmungen betrachtet werden

    Beispiele

    Mitnahme bei einer Demonstration
    Als Hilfsmittel bei einem Überfall (Gilt dann als bewaffneter Überfall)

    Im Rahmen der Gefahrenabwehr kann die Polizei auch einen Baseballschläger und selbst eine Schaufel beschlagnahmen, zum Beispiel bei KFZ Vorkontrollen einer Demo etc.

    Nur gilt dann das Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von MOA
    Hallo,

    such doch einfach mal im Waffengesetz und den zugehörigen Verordnungen nach "Baseballschläger":

    Richtig - aber wichtig ist:

    Zitat

    (2) Waffen sind
    ...
    2. tragbare Gegenstände,
    ...
    b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Weiterhin sind eine größere anzahl von Waffen auch grundsätzlich erlaubnisfrei führbar. (Nicht jedoch bei öffentlichen Veranstaltungen u.ä.)

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    2 Mal editiert, zuletzt von Völker (28. April 2005 um 09:55)

  • Was macht eigendlich die Polizei bei Protestumzügen der Bauern wenn die ihr Arbeitswerkzeug "führen" (Mistgabeln etc. ...) :new16:
    Ich stufe Golfschläger als gefährliche Waffe ein.
    O.K. O.T...und aus

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.