Kugelarmbrustpistole mit Stahlkugelmagazin

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 8.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. April 2005 um 00:03) ist von full.house.

  • Hallo,

    ist diese Armbrustpistole in Deutschland legal. Sie ist von der Firma Weifang genau wie die X Match aber sie hat ein Magazin und eine Art Laufaufsatz für 6mm Stahlkugeln. Mich würde vor allem interessieren wieviel Joule so eine Armbrustpistole hat und wo ich sie in Deutschland kaufen kann, wenn sie legal ist.

  • Führungsschiene oben und unten sind kein Lauf im Sinne des Gesetzes.
    Dort sind die Begriffe definiert.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • auf dem Bild sieht man nicht genau woraus die Kugeln verschossen werden, mich würde auch interessieren wieviel Schuß das Magazin fasst, aber danke schonnmal HWJunkie.

    Außerdem Frage ich mich warum weder Koze noch Schneider das Ding importiert, obwohl sie beide die XMatch der Firma anbieten

    Einmal editiert, zuletzt von oldman (6. April 2005 um 12:47)

  • @C4H8O
    Jap der is gut, ich hab ne Softair mit der gleichen Reichweite. *lol*

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Hallo,

    Es ist die X-Match nur ohne Magazin.

    Schätze mal Du wirst keinen Händler finden der sie Dir importiert.
    Ob sie mit Magazin erlaubt ist bleibt fraglich.

    Gruß

  • für mich sind kugelschnäpper als antikhändler eh nix neues, aber vergleichbar ist das wohl nicht ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von robur (7. April 2005 um 14:12)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Ich würde sagen, sie ist legal.

    Die Kugeln werden ja nicht in einem Lauf beschleunigt, sondern nur in einer Führung, die einem Rohr nicht ähnlich ist.

    Und damit ist sie rechtlich eine ganz normale Armbrust.

    Stefan

    das hab ich auch immer gedacht aber dem ist leider nicht so, denn leider werden schusswaffen als tragbare geräte definiert, bei denen geschosse durch einen lauf getrieben werden.

    und ein lauf ist nicht unbedingt gezogen oder ein glattes rohr - das ist eben auch bei einer kugelarmbrust so. da wird das geschoss eben durch schienen geführt.

    ein pfeil oder bolzen liegt auf einer schiene und wird deswegen nicht durch etwas getrieben.

    fakt ist: da war nicht dranzukommen, obwohl ich so was damals unbedingt haben wollte.

    selten angebotene replikate sind eigentlich (angeblich) auch nicht erlaubt AUSSER:

    kugelschnäpper! da fehlt ja dann wieder die führung des geschosses; im grunde ist dass ja nur eine art steinschleuder mit abzug, anschlagschaft und bogen anstelle des antriebsgummis ...

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • theoretisch hast du völlig recht.

    fakt ist, dass ich so anfang der neunziger jahre unbedingt so ein teil haben wollte und damals auch einen us-hersteller hatte, der so ein ding für kugeln in .45 und bestimmte bolzen angeboten hat.

    da war nichts zu machen. niemand wollte das importieren bzw. die, die es wollten sagten mir auf halben wege ab, weil es da rechtliche probleme gebe und erklärten das wie vor.

    isch gann nicks dafür.

    wenn du mal an so was kömmst, bitte gleich ne sammelbestellung machen oder mir bescheid geben.

    (das ist mein absoluter ernst!!!!!)

    habe auch schon ernstlich überlegt eine excalibur umzubauen; fakt ist aber, dass man dann etwas hat, was man eigentlich nciht haben darf ... oder an dem sich jemand stören könnte und es dann ewig an den gerichten hin und her geht.

    da hab ich dann doch keine böcke, zumal der umbau nicht billig wird ...

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Armbrüste sind sowieso etwas merkwürdig vom Waffengesetz erfasst:

    Sie sind den Schusswaffen gleichgestellt, weil mit ihnen Geschosse bestimmungsgemäß gezielt verschossen werden können und sie eine Speichervorrichtung für die eingebrachte Energie besitzen (im Gegensatz zum Bogen).
    Andererseits kann man mit ihnen rein vom Gesetz her garnicht schießen! Denn schießen wird so definiert:
    Im Sinne des Gesetzes schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.

    Armbrüste darf man ja sogar ohne Erlaubnis bauen.
    Wenn es also bezüglich ihrer Bauform Einschränkungen gäbe, so sollten diese in irgendeiner Weise erfasst sein.


    Anfang der 90er galt nun aber auch noch ein anderes WaffG, vielleicht hat sich da was geändert?

    Stefan

  • Ich glaube, daß die Aussagen daß es rechtliche Probleme gäbe einfach nur vorauseilender Gehorsam ist.
    "Sowas muß ja verboten sein" also fassen wir das Eisen erst gar nicht an.
    Man sieht ja auch hier die Unsicherheit bei waffenrechtlich sonst gut informierten CO2-Kreisen.
    Man schnüffelt im WaffG rum, um nicht doch noch einen Passus zu finden der sowas verbietet, findet nix und kann es doch nicht glauben.

    Wie deutschen sind eben doch ein Volk bei dem verboten ist, was nicht grundsätzlich erlaubt ist.
    Nicht per Gesetz sondern per Obrigkeitshörigkeit. :huldige::cry:
    Die WBK-Besitzer will ich da mal ausklammern, die müssen so vorsichtig sein, da sie ja grundsätzlich verdächtigt werden.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

    Einmal editiert, zuletzt von edbru (8. April 2005 um 16:55)

  • ja, nach dem neuen recht sind armbrüste wirklich was "besonders komisches"

    früher standen sie allen anderen bogenwaffen gleich.

    und es stimmt, meines wissen darf man ohne herstellerlaubnis eine armbrust bauen, wie auch einen bogen - aber, wenn du damit eine geschoss (kugel) ... jedenfalls keinen pfeil .... durch einen wie auch immer gearteten lauf jagst ...

    ich weiss nicht.

    die chance, dass sich irgendein rindvieh daran aufhängt sind riesig. und dann gibt es noch ein anderes problemchen:

    bei uns sind schon keine schiessstände, auf denen man mit einer normalen (RECURVE!) armbrust mal ein paar gepflegte schuss machen dürfte.

    und dann mit einer kugelarmbrust ??? ... es lebtag nit, wie der schwob secht ....

    schadeschade ... ich hätte gerne mal son teil - würde zu gerne wissen, wie genau diese dinger schiessen können.

    in den usa bzw. dem damals neuentdeckten kontinent spielten armbrüste noch lange zeit einer bewiesenermassen bedeutende rolle als jagd- und zum teil auch kriegswaffe.

    schliesslich waren die siedlungen oft weitverbreitet und der nachschub an schiesspulver war bei weitem nicht immer gesichert ...

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Die Benutzung einer Armbrust ist kein Schießen im waffenrechtlichen Sinne , andererseits ist das Schießen mit Schusswaffen, denen die Armbrust ja gleichgestellt ist, nur auf zugelassenen Schießständen erlaubt.

    Rechtlich etwas grau, zugegeben:
    Wenn ich ich nur auf Schießständen schießen darf, andererseits eine Armbrust garnicht schießt?


    Und nochmal:
    Es existiert rechtlich ABSOLUT kein Unterschied zwischen einer Pfeilarmbrust und einer Kugelarmbrust, solange letztere nicht über einen ROHRFÖRMIGEN Lauf verfügt!

    Stefan

  • Zitat

    und es stimmt, meines wissen darf man ohne herstellerlaubnis eine armbrust bauen, wie auch einen bogen - aber, wenn du damit eine geschoss (kugel) ... jedenfalls keinen pfeil .... durch einen wie auch immer gearteten lauf jagst ...

    Das ist es wieder. Du willst nicht wahrhaben, daß es kein Lauf ist, mit dem die Kugel durch die Armbrust abgefeuert wird.
    Wenn oben und unten Führungen sind, so ist das kein Lauf. Jedenfalls nicht im waffenrechtlichen Sinne.
    Daß da die gesunde Logik nicht mitspielt ändert nix an dem Gesetzestext.
    Du weisst ja: Gesetz und Logik...

    Es heisst nun mal dass Schusswaffen unbedingt einen Lauf brauchen.
    Jedenfalls hier in .dt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)