kleiner Waffenschein wie und wo bekommen ???

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 20.909 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2005 um 20:14) ist von Gunpowder.

  • Hallo,

    habe vor mir ein oder zwei Schreckschuss Waffen zu kaufen. :))
    Da ich die Waffen aber auch nicht nur an Silvester mal rauskramen möchte sondern diese vieleicht auch mal von a nach b transportieren möchte braucht man ja den kleinen Waffenschein. :new16:
    Wo und wie bekommt man diesen und was muß man dafür machen.

    MFG Sven

    "The only easy day was yesterday!" (Der einzig leichte Tag war der Gestrige!)-US SEALs
    W
    Dolce & Gabbana ?? Ne, ne ich trage Heckler & Koch

  • Zitat

    Original von Mopped-Andy
    im Rathaus müssten die dir das Formular aushändigen.


    ...nicht unbedingt! Das ist von Region zu Region unterschiedlich. Hier an meinem Wohnsitz ist es die Kreispolizeibehörde, die zuständig ist, und die ist nicht im Rathaus beheimatet. :))

  • Zitat

    Original von Sven S
    Hallo,

    habe vor mir ein oder zwei Schreckschuss Waffen zu kaufen. :))
    Da ich die Waffen aber auch nicht nur an Silvester mal rauskramen möchte sondern diese vieleicht auch mal von a nach b transportieren möchte braucht man ja den kleinen Waffenschein. :new16:
    Wo und wie bekommt man diesen und was muß man dafür machen.

    MFG Sven

    1. Das Schiessen, auch an Sylvester, ausserhalb des befriedeten Besitztums ist verboten!

    2. Der kleine Waffenschein erlaubt nicht das Schiessen ausserhalb des befriedeten Besitztums, ausser im Fall des rechtfertigenden Notstandes (Notwehr, Nothilfe etc.)

    3. Für den Transport, nicht führen, benötigt es keinen kleinen Waffenschein. Die Waffe darf weder zugriffs- noch feuerbereit sein. Also Munition und Waffe räumlich getrennt. Am besten im Kofferaum verschlossen.

    4. Den kleinen Waffenschein bekommst Du bei deínem zuständigen Ordnungsamt (Polizeibehörde). Du benötigst ein polizeiliches Führungszeugnis.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Zitat

    Original von Michalive2
    4. Den kleinen Waffenschein bekommst Du bei deínem zuständigen Ordnungsamt (Polizeibehörde). Du benötigst ein polizeiliches Führungszeugnis.

    Ist nicht unbedingt so. Kann auch das Landratsamt, das Stadtamt oder irgend eine andere Stelle sein, da scheint es keine Norm zu geben.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis braucht man dazu nicht. Die Verlassen sich lieber auf eigene Erkundigungenen als auf irgend einen Wisch den Du schon Wochenlang zuhause vor dich hingefälscht haben könntest.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Original von Erklärbär
    ...Ein polizeiliches Führungszeugnis braucht man dazu nicht. Die Verlassen sich lieber auf eigene Erkundigungenen als auf irgend einen Wisch den Du schon Wochenlang zuhause vor dich hingefälscht haben könntest.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis schreibt man nicht selber, sondern das wird von den Behörden intern erstellt.

    Aber ansonsten ist alles gesagt worden zum Thema.
    Der KWS hat eigentlich nur dann Sinn, wenn man tatsächlich mal eine Gaswaffe mit sich herumschleppen möchte.
    Da man ja an Sylvester offiziell nicht außerhalb befriedeter Grundstücke schiessen darf (und auch noch nie durfte) ist auch da der KWS eigentlich überflüssig.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von Lucky
    Ein polizeiliches Führungszeugnis schreibt man nicht selber, sondern das wird von den Behörden intern erstellt.

    Die Formulierung das man dazu ein Führungszeugnis braucht deutete an, das man es (wie z.B. bei einigen Arbeitgebern üblich) selber bei der örtlichen Meldebehörde ausstellen lassen und dann einreichen muss. Dem ist aber definitiv nicht so.

    Zum einen eben weil Fälschungsgefahr besteht, zum anderen weil für den KWS auch offene Verfahren erfragt werden, das Führungszeugnis das man auch selber für den Arbeitgeber abfragen kann nur rechtskräftige Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen bzw. mehr als 3 Monate auf Bewährung enthält. Die Behörde beantragt aber kein Führungszeugnis, sondern ein Zentralregisterauszug.

    Darin sind auch offene Verfahren, Freisprüche aus Mangel an Beweisen, getilgte Jugendstrafen und einiges anderes enthalten, das im Führungszeugnis nicht steht, und von einem selber auch nur über ein Amtsgericht eingesehen werden kann. Könnte ja Fahndungstaktisch unklug sein einem Verbrecher unter die Nase zu binden in welchen Fällen grade gegen ihn ermittelt wird.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.