auf der strasse oder sonst wo, darfst du prinzipiell niemals schießen, außer zur notwehr oder nothilfe.
allerdings wird zu syslvester von behördenseiten her üblicherweise nicht allzusehr auf einhaltung dieser regel geachtet. ABER: das kann so sein, muss aber nicht! solltest du da an einen diensteifrigen (das andere wort dafür will ich hier nicht benutzen ) geraten kann es durchaus sein, dass du auch da ärger bekommst.
Also: schießen nur auf dem eigenen befriedeten besitztum, oder nit erlaubnis des besitzers des befriedeten besitzumes auf dem du dich aufhältst. und geschoße (signal mun.) dürfen das befriedete besitzum niemals verlassen!