Erbsenpistolenlinks...

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.416 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2003 um 16:16) ist von lostobos.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Tja, wenn man damit theoretisch Farbmarkierkugeln verschießen kann, braucht das Ding natürlich auch ein :F: . Und ist dann ab 18. :)) :new2:

    Marcus

    DAS ding soll theoretisch ab 18 sein ? :n4:

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  • sowas Ähnliches hab ich auch bei Toys"R"as gesehen. Keine Altersbeschränkung und keine Angaben zu Kaliber und Leistung.
    Ein harmloses Spielzeug (damit könnte man wohl noch nicht mal ein Auge verletzen) - bis es von einem übereifrigen Beamten entdeckt wird.
    Schon der Name 'Maschinenpistole' erweckt doch einen Anschein... :cry:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • und in konsequenter Weiterführung des angestrebten Konzeptes werden in 10 Jahren (oder früher) in allen Kinderzimmern staatlich überprüfte Kameras installiert.
    Ist ja nur zu unserer eigenen Sicherheit, damit die Kleinen keinen Mist machen und den gestressten Eltern (die ja TV gucken müssen) die Last genommen wird.
    Bei Erfolg (also geringem bis mittleren Protest der Bevölkerung) kann man die Kamerastandpunkte ja langsam erweitern auf Küche und Flur...

    Ed

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hi gunimo

    Deswegen habe ich extra aus dem Dachboden geholt, entstaubt und fotografiert. Die kugeln bestehen aus einer art Ton und mein Bruder und ich bekamen immer Ärger wenn wir beim aufsammeln in der Wohnung welche übersehen haben und diese breitgetreten wurden *gr* . Die Kugel kommt nicht aus der angedeuteten Mündung sondern darunter über dem abzug. Das ganze System beruht auf eine feder und einem haken der beim zurückziehen des abzuges eine Kugel aufnahm und beim Kompletten zurückziehen des Abzuges die Kugel mittels der Feder rausgeschleudert wird. Wieviel J die hat kann ich allerdings nicht sagen und ein :F: hat sie auch nicht sondern nur eine Patentnummer *gr*

    Gruß
    Para

  • Zitat

    Original von darkAngel696
    DAS ding soll theoretisch ab 18 sein ? :n4:

    Tja, so isses halt, unser geliebtes deutsche Waffenrecht. Wenn das Gerät "Geschosse durch einen Lauf treibt" und das nicht nur feste Körper sein können, dann fällt das unter's Waffengesetz. Und wenn es dann kein :F: hat, braucht man eine WBK! Kein Wunder, daß der Spielwarenhändler das nicht weiß, so absurd wie es nun mal ist...

    Zum Glück sind Kinder unter 14 eh nicht strafmündig ;)

    Marcus

  • mal ganz absurd:
    Ist nicht eine Wasserpistole auch WBK-pflichtig? Da wird doch auch ein nicht fester Körper durch einen Lauf getrieben - im weitesten Sinne...

    Paramags
    dass Du diese Pistole noch hast... :n1:
    Ich kann mich noch gaaanz schwach erinnern, dass ich sowas ähnliches auch mal hatte.
    Leider war die Schussweite der 'Pistole' geringer, wie 3m. So konnten die Tonkügelchen auch kaum kaputtgehen.
    Aber meine Tante hat dieses Teil zwischem ihrem Busen in rechtsbrecherischer Verantwortungslosigkeit über die Westgrenze nach Ostberlin gebracht - um dann festzustellen, daß ich eigendlich eine Knallplätzchenpistole haben wollte.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    mal ganz absurd:
    Ist nicht eine Wasserpistole auch WBK-pflichtig? Da wird doch auch ein nicht fester Körper durch einen Lauf getrieben - im weitesten Sinne...

    Eddi

    Hi eddi,

    wenn eine Wasserpistole den Anschein einer vollautom. Waffe erweckt, dann kommt sogar §37 WaffG. in Frage...kein Scherz! :cc

  • ja das Komische oder besser absurde in unserem Waffengesetz:
    Wenn Deine Wasserpistole aussieht wie eine Wasserpistole - kein Problem.
    Aber wenn diese Wasserpistole eine auch nur annähernde Ähnlichkeit mit eine AK47 hat
    - und diese Ähnlichkeit bestimmt ein Beamter nach ERMESSEN, dann fällt dieses Spielzeug unter das Kriegswaffengesetz.
    Jedenfalls nach dem Gesetz, was ja nun durchgedrückt werden soll.

    Deshalb erkundigt Euch.
    Und tretet dem FWR bei.
    Ist wirklich das mindeste, was jeder machen kann.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Wo ich Wasserpistolen höre... :n4:

    Ich hab noch eine aus meiner Kinderzeit im Keller... Sieht aus wie ein großes automatisches Sturmgewehr,,, :n14: Hat eín Schnellwechselmagazin fürs Wasser und eine elektrische Wasserpumpe mit richtig Druck... Ist allerdings nicht schwarz sondern bunt. *gr*
    Könnte das theoretisch trotzdem Ärger geben?
    Gruß Thomas.
    :n2::n2:

  • Hallo Klepto!
    Der Begriff Horror beschreibt unser Waffengesetz noch nicht mal annähernd!!! Es ist eine Ansammlung sinnloser Gedanken aus noch viel sinnloseren Köpfen in einem noch sinnloseren Land.
    :crazy2: Ich habe gehört, möglicherweise soll das " anale Ausblasen von Körpergasen " verboten werden, weil einige Bürger beim Ertönen selbiger fluchtartig in Deckung gingen! :crazy2:

    Gib Gates keine Chance!

    FWR- Mitglied Nr. 22146