Tokyo Mauri Glock 18C aus Hongkong

Es gibt 17 Antworten in diesem Thema, welches 2.519 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Dezember 2004 um 13:14) ist von DonChullio.

  • Hat schon jemand bei euch etwas in Hongkong bestellt? Es geht um die neue Tokyo Mauri Glock 18C (die ab 18) und die gibs bis jetzt nur in Hongkong zu kaufen (für eine Deutsche Bezugsquelle wäre ich sehr dankbar). Daher würde mich mal interessieren was für Portokosten auf mich zukommen bei einem Warenwert von ca 90€ (wird das Porto als Ware mitgerechnet wenn ja sind es 120€).

  • Suchen Funktion bring die Antwort. "importieren" ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Ich hab mal die Überschrift geändert....die war unpassend.

    Gruß, David

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    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Bei Importieren war aber nix vom Asiatischen Markt zudem ist HK Freihandelszone wodurch sich nochmals alles ändert. Und zum Thema Kotze und Zeller die haben 20.000 Artikel davon aber nur 20 Lieferbar und selbst die mit einer dauer von mindestens 6 Wochen. Da lehne ich dankend ab.

  • Zitat

    Original von Hagiman2000
    Bei Importieren war aber nix vom Asiatischen Markt zudem ist HK Freihandelszone wodurch sich nochmals alles ändert. Und zum Thema Kotze und Zeller die haben 20.000 Artikel davon aber nur 20 Lieferbar und selbst die mit einer dauer von mindestens 6 Wochen. Da lehne ich dankend ab.

    was nützt dir hier in deutschland, dass hongkong freizone ist :laugh:

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (22. Dezember 2004 um 21:24)

  • Darf ich mal fragen was du für ein Kind bist? Wenn du schonmal am boden liegst und lachst dann stehe bitte nicht mehr auf. Importiere mal was aus Japan oder Chian und dann was aus Hongkong dann merkst du den Unterschied zwischen "Freihandelszone".

    In diesem Sinne: Wenn man keine Ahnung hat einfach mal ........

  • Zitat

    Original von Hagiman2000
    Darf ich mal fragen was du für ein Kind bist? Wenn du schonmal am boden liegst und lachst dann stehe bitte nicht mehr auf. Importiere mal was aus Japan oder Chian und dann was aus Hongkong dann merkst du den Unterschied zwischen "Freihandelszone".

    In diesem Sinne: Wenn man keine Ahnung hat einfach mal ........

    :evil: wäre besser wenn du mal ruhig bist wenn du keine Ahnung hast. Du selbst darfst gar keine Softair importieren, da bringt dir die Freihandelszone gar nichts.

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  • Ich habe vor, mir in einem Drittland einen Paintball-Marker zu kaufen. Ist das zulässig und was muss ich an Einfuhrabgaben zahlen?
    In Deutschland dürfen Luftdruckwaffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, nur dann eingeführt werden, wenn sie eine besondere Kennzeichnung tragen (Buchstabe F in einem Fünfeck auf der Waffe).
    Der Käufer braucht dann keine besondere Erlaubnis für die Einfuhr, muss aber mindestens 18 Jahre alt sein.
    Über Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht entscheidet das örtlich für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungs- bzw. Landratsamt, mit dem Sie sich diesbezüglich in Verbindung setzen müssten.
    Falls eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde erteilt werden sollte, ist diese bei der Einfuhrabfertigung der Zollstelle vorzulegen.
    Zu beachten ist weiter, dass die Benutzung des Paintball-Markers u.U. nur auf befriedetem Besitztum oder in Schießstätten gestattet ist (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 Waffengesetz).
    Auskünfte hierüber erteilt ebenfalls das örtlich für Ihren Wohnsitz zuständige Ordnungs- bzw. Landratsamt.
    Die Einfuhr von Farbmunition und Gaskartuschen unterliegt keinen Beschränkungen nach dem Waffengesetz.
    Der Zollsatz für Luftdruckwaffen beträgt 3,2 %.
    Der Zollsatz für die Paintball-Munition beträgt 2,7 %.
    Der Zollsatz für Gasdruckbehälter aus Aluminium beträgt 6 %.
    Werden die Waren in einer gemeinsamen Verpackung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf eingeführt, sind sie wie die charakterbestimmende Ware, also als Luftdruckwaffe einzureihen und unterliegen dem Zollsatz von 3,2 %.
    Der Einfuhrumsatzsteuersatz lautet 16 %.

    Hat sich also damit erledigt. Außerdem war Importieren nur das flasche Wort jeder wusste was gemeint war.

    Einmal editiert, zuletzt von Hagiman2000 (22. Dezember 2004 um 22:06)

  • Äh ja.... was willst du uns damit sagen??? Und wo hast du das her? Luftdruckwaffen die aus dem Ausland kommen haben niemals ein :F: Stempel, und dürfen nur von Büchsenmachern mit Lizenz importiert werden.

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  • Oder die "suchen Funktion" benutzen, und feststellen, daß man den Kram direkt ans Beschußamt senden lassen kann. ;)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Waffe ist erst mal Waffe vor dem Gesetz!
    Und die benötigt entweder ein :F:, bevor Du sie in Händen hälst, oder Du eine WBK, wobei Du sie dann auch nicht mal einfach so kommen lassen kannst.

    Dazu haben wir aber auch schon einige Treads gehabt, sei es aus dem Luftgewehr-Bereich, oder aus dem Softair-Bereich.

    Daher erspare ich mir die Tipperei und verweise auf den

    Zauberlink!

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Hagiman2000

    1. haste vergessen das die paintball-makierer im ausland mit 290-300fps(was deutlich über der 7,5j grenze liegt) abgegeben werden (ist die normale einstellung wenn ab werk geliefert, händler ändern da nix)

    2. die pb-makierer müssen dem muster entsprechen das hier bei der ptb/bka hinterlegt ist damit der büma sein :F: draufmachen kann.

    3. bei einzelbeschuss muß die waffe direkt an einen berechtigten geschickt werden, idr waffenhändler oder das beschussamt.

    4. nach §29 waffg mußt du einen antrag zur einfuhr stellen, wenn aber die zuständige polizeibehörde sagt es sei nicht nötig da in ihrer komentierung nur was von waffen über 7,5j steht ist gut ansonsten gilt erstmal deren rechtsauffassung und wenn sie falsch ist.

    5. bei airsoft waffen ist es relative einfach, aber nen paintball-makierer fällt mir im traum nicht ein, zumal die ersparniss nicht groß genug ist. bei zubehör ist das was anderes.

  • Ihr versteht mich total falsch :cry:

    Ich habe in eurem Sinne gesprochen als ich geschrieben hatte das sich das Thema erledigt hat. Die Waffe hat kein :F: und somit hat sich die Sache für mich erledigt.

    @ All

    Jetzt geilt euch doch net so an dem Paintball Makierer auf. Das ist eine Variable für die auch Luftdruckwaffe oder Softair stehen kann. Es geht ja um alle Waffen die weniger als 7,5 Joule haben.

    Außerdem wäre das Auto und :F: Hindernis nicht vorhanden so wäre mir die Steuer zu hoch. Erst 3,2% und auf die Endsumme nochmals 16% und das Porto rechnen die natürlich auch als Kaufbetrag. So wird das vermeintliche Schnäppchen schnell zum Wucher Produkt.(Unverschämtheit wie ich finde)

  • Zitat

    Original von Kaputnik


    2. die pb-makierer müssen dem muster entsprechen das hier bei der ptb/bka hinterlegt ist damit der büma sein :F: draufmachen kann.

    Eben NICHT. :new16: Das Thema hatten wir zu genüge auf http://www.pbforum.de. Das ist eine Grauzone, denn sonst wären 99% aller Cocker / E-Cocker illegal. ;)

    ---------------------> Team DarkSide <-> Heilbronn <---------------------
    ------->darkAngel696 rockin' with Spearhead-Cocker Nr.66 <-------
    ----> Supported by Arkanum <--> http://www.arkanum-paintball.de <----

  • Haigmann.... hättest du dich in irgend einer Form bemüht, diese Sachen selber herauszufinden, wärst du in ca. 10 Minuten vertig gewesen.
    Hast du dich schon einmal gefragt, warum hier in Deutschland alle frei ab 18 AEG`s nur Semiautomatisch schießen? Um irgend einer Form mehr Orginalgetreue dazuzugeben? Sicher nicht.

    Von daher:
    Abwarten und Tee trinken. Es ist (meiner Meinung nach) nur noch eine Frage der Zeit, bis die "neue" Glock auch hier in Deutschland über die virtuelle Ladentheke wandert.

    Grüße
    DonChullio

    Und Edit:/ Haigmann, bitte zügle deine Zunge etwas.... erst cz75 ansaugen, dann auch noch das "g-Wort" verwenden....so ziemt es sich doch nicht!

    Siehe Bild: Locke er mit verbotenen Früchten ... Try this at home:

    Einmal editiert, zuletzt von DonChullio (23. Dezember 2004 um 13:15)