Rechtsunsicherheit bei Softair-Waffen?

Es gibt 48 Antworten in diesem Thema, welches 5.091 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2003 um 17:23) ist von edbru.

  • Ich habe mal ein paar Texte zum Thema Softair und WaffG. zusammengetragen. Ich blicke da nicht recht durch, vielleicht kann ja hier einer mal für Aufklärung in dieser Sache sorgen... :crazy3:


    Aus "Visier 7/98:
    Die Kennzeichnungspflicht „F“ im Fünfeck für 6 mm SA-Waffen besteht wohl etwa seit Mitte 1995. Grund ist die Möglichkeit, Farbmarkierungskugeln daraus zu verschiessen.
    Das Verwaltungsgericht Minden hatte hat am 11.9.1997 ein Verkaufsverbot auch der dann
    Herausgebrachten 5,5 mm SA-Waffen erlassen. Auf Beschwerde eines Antragsstellers (Importeur/Händler) hat das Oberverwaltungsgericht NRW dieses Urteil aufgehoben.
    (Quelle „Visier 7/98)

    Aus DWJ 11/99:

    (Zitat)Nachdem das LKA Hamburg festgestellt hat, dass im Handel Verkaufverpackungen mit Farbkugeln im Kaliber 6 mm problemlos aus SA-Waffen im Kaliber 5,5 mm verschiessen lassen sollen, hat das BIM des Innern mit Schreiben vom 30.6.1999 die Landesministerien darüber unterrichtet, dass aufgrund dessen keine Möglichkeit mehr gesehen werde, SA-Waffen im Kaliber 5,5 mm von der Anwendung des WaffG. auszunehmen....Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass nur dann, wenn tatsächlich im konkreten Fall nachgewiesen werden kann, dass aus aus einer SA-Waffe im Kaliber 5,5 mm Farbmarkierungskugeln verschossen werden können, die SA-Waffe dem WaffG. unterliegt.... (Zitat Ende)

    Ansonsten gilt das Urteil des VWG Minden (s.o.)

    Wenn man es also genau nimmt, dann bewegt man sich mit dem Besitz einer 5,5 mm SA-Waffe immer im Grenzbereich zum illegalen Waffenbesitz. Einerseits offenbar kein „F“ im Fünfeck notwendig, aber wenn sich im speziellen Fall nachweislich z.B. untermassige 6mm-Farbkugeln verschiessen lassen, dann unterliegt sie dem WaffG. Ohne das „F“ ist sie aber laut WaffG. einer scharfen Schusswaffe gleichgestellt. Da soll man noch durchblicken? :crazy2:

    gunimo

  • Zitat

    Da soll man noch durchblicken?


    Bloß nicht! - Sonst löst sich da noch ein Schuss mit einer untermassigen 6mm Farbkugel welche da gar nicht durchpassen darf, und brennt dir ein :F: aufs Auge! :crazy2:


    Harry

    Co2air - Founder
    -= 03.2000 =-

  • Zitat

    Original von Paramags


    Bloß nicht! - Sonst löst sich da noch ein Schuss mit einer untermassigen 6mm Farbkugel welche da gar nicht durchpassen darf, und brennt dir ein :F: aufs Auge! :crazy2:


    Harry

    :n25:
    Wie das dann wohl aussehen mag auf dem nächsten treffen?? :

  • Zitat

    Original gunimo
    Wenn man es also genau nimmt, dann bewegt man sich mit dem Besitz einer 5,5 mm SA-Waffe immer im Grenzbereich zum illegalen Waffenbesitz. Einerseits offenbar kein „F“ im Fünfeck notwendig, aber wenn sich im speziellen Fall nachweislich z.B. untermassige 6mm-Farbkugeln verschiessen lassen, dann unterliegt sie dem WaffG. Ohne das „F“ ist sie aber laut WaffG. einer scharfen Schusswaffe gleichgestellt. Da soll man noch durchblicken?

    Hab mit die Walther P99 5,5mm so im Okt/Nov. gekauft und die hat ein :F:
    Leider finde ich im Moment nicht die Bedienungsanleitung. Nach meiner Erinnerung stand dort was von Spielzeug ab 14 Jahren.
    Sicher wurde die nur noch nicht neu gedruckt.

    Ansonsten (ohne F) hätte ich ja ein Spielzeug, für das man eine WBK braucht.
    Immer wieder: seltsames Land unseres.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • ...jetzt blicke ich garnicht mehr durch, welche SA wann und wie und warum ein :F: haben muss und welche nicht, oder doch, oder was... :crazy3:

    Vorallem die Frage des Altbesitz kommt noch erschwerend hinzu... :confused2:

    gunimo

  • dabei ist die P99 5,5mm gar keine Softair sondern Federdruck. Es gibt, so glaube ich, gar keine 5,5mm SA's, da die ja sowieso nur als Spielzeug mit max. 0,5J konzipiert waren.
    Unter 0,5J sollte generell als Spielzeug angesehen werden, also auch ohne WBK erhältlich. :n2:
    Wenn aber das tolle :F: drauf ist, ist es automatisch eine freie Waffe und nur ab 18 erhältlich.

    Wie ist das nun mit Federdruckgummipfeilpistolen?
    Sollte man denen in weisem Vorausgehorsam nicht auch ein :F: verpassen? :cry:

    ein auch etwas verwirrter Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Edbru: dabei ist die P99 5,5mm gar keine Softair sondern Federdruck. Es gibt, so glaube ich, gar keine 5,5mm SA's, da die ja sowieso nur als Spielzeug mit max. 0,5J konzipiert waren.


    Auch eine Federdruck (-Softair) ist eine Softair!

    Also:

    6mm SAs brauchen ein :F: , da sie Farbkugeln verschießen können. 5,5mm SAs brauchen KEIN :F: , da sie (offiziell) keine Farb-Kugeln verschießen können. Bei Kettner z.B. macht man, obwohl es nicht notwendig ist, ein :F: auf 5,5mm SAs. Die :F: Pflicht für 5,5mm SAs haben sie halt noch nicht durchbekommen, eine Gesetzeslücke also.

    Ob Kettner die ge- :F: -ten 5,5mm SAs an 14 Jährige verkauft, weiß ich allerdings nicht, ich meine gehört zu haben, das sie die ab 18 verkaufen, was auch logisch wäre.

    Cya

    The_Chosen

  • Zitat

    Auch eine Federdruck (-Softair) ist eine Softair!


    Ja natürlich. Irrtum meinerseits.

    Zitat aus der Umarex-Anleitung zur Watlher P99 5,5mm:
    Aufgrund der geringen Geschoßenergie von 0,5 Joule und dem Kaliber von 5,5mm kann die Waffe frei ab 14 Jahren erworben und ohne Waffenschein geführt werden. Nach §1 der 1. Waffenverordnung unterliegt diese Soft-Air-Pistole nicht dem Waffengesetz.

    Gekauft hab ich die im Okt/Nov. 01. Aber die Waffe HAT das :F:. Gekauft hab ich sie hier beim örtl. Waffenhändler, der auch Tabakwaren usw verkauft. Die werden wohl kaum ihre Artikel fer :F: ffen. *gr*
    Aber wenns interessiert, kann ich die beiden netten Damen ja noch mal fragen :n24:
    Beim Kauf haben sie mich auch nicht gefragt, ob ich schon über 18 bin.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    Wie ist das nun mit Federdruckgummipfeilpistolen?
    Sollte man denen in weisem Vorausgehorsam nicht auch ein :F: verpassen? :cry:


    Jetzt lacht mich nicht aus, aber kann es sein, dass diese Pfeile über 0,5 Joule kommen??
    Die sind ja recht schwer, wie ich mich zu erinnern glaube. Gut, die Vo müsste man mal messen :)
    Aber ich könnt mir forstellen, dass die über 0.5 liegen.
    War nur mal so ein Gedanke :)

  • Um nochmal aufs Thema zurückzukommen:

    Ich sehe es wie gunimo. Nach dem erwähnten Schreiben des BIM ist die Rechtslage völlig haarsträubend:

    Wer eine 5,5er-Softair ohne :F: besitzt, macht sich, wenn man dieses Rundschreiben ernst nimmt, des illegalen Waffenbesitzes schuldig, falls ihm nachgewiesen werden kann, daß durch den Lauf SEINER Waffe ein Farbmarkierungsgeschoß verschossen werden kann. Und offensichtlich kann man das für (fast) alle 5,5er Softairs nachweisen. Wohlgemerkt ist nicht nur der Verkauf, sondern jeder Besitz danach verboten!

    Die Konsequenzen dieser Rechtsauffassung sind natürlich, wie gesagt, absolut haarsträubend, aber es ist eben nur eine Rechtsauffassung, die jederzeit von einem Gericht kassiert werden kann. Ob das passiert oder nicht, ist aber völlig unsicher, denn nach den Buchstaben des Waffengesetzes trifft sie ja durchaus zu. Wenn durch eine Waffe Farbmarkierungskugeln verschossen werden können, ist sie kein Spielzeug mehr, sondern fällt unters Waffengesetz (und ist damit WBK-pflichtig, wenn sie kein :F: hat).

    Das Ziel der Beamten des BIM ist klar: sie wollen die Spielzeug-Softairs von der Straße haben und legen deshalb das Gesetz so aus, daß kein Händler mehr ruhigen Gewissens eine 5,5er an einen Jugendlichen unter 18 verkaufen kann. Ob diese Auslegung des Gesetzes richtig ist, kann zwar nur ein Gericht entscheiden - aber die Behörden können sich erstmal mit ihren Maßnahmen auf die Rechtsauslegung des BIM berufen.

    Legt man es so aus wie das BIM, dann gibt's auch für "Alt"besitz (von vor dem Rundschreiben) keine Ausnahme, was m.E. gegen Treu und Glauben verstößt. Ich bin aber Laie in diesen Dingen....

    Ich denke, es wird Zeit, daß da nochmal ein Gericht ein klares Wort spricht, auch was den Altbesitz angeht. Bis dahin gilt für mich, daß mir nach diesem Rundschreiben erstmal keine 5,5er ohne :F: mehr ins Haus kommt. Auch wenn die Chancen, tatsächlich deshalb verknackt zu werden, m.E. =0 sind. Illegaler Waffenbesitz ist eine Straftat, die laut Gesetz mit einer Mindeststrafe bewehrt ist. Die kann doch kein ernsthaftes Gericht wegen einer Erbsenpistole von einem halben Joule verhängen, bloß weil ihr das aufgedruckte :F: fehlt - wobei völlig offensichtlich ist, daß die Energie weit unter 7,5J liegt. Aber um Jugendliche (und erwachsene Waffenbesitzer, die um ihre Zuverlässigkeit fürchten müssen) zu verunsichern, ist "illegaler Waffenbesitz" natürlich eine gute Drohung.

    Marcus

  • gilt das mit dem "f" jetzt nur ür 5,5 mm oder auch für 6mm?
    hab meine 6 mm aus spanien und die scheint ohne "f" zu sein (hab jedenfalls keins gesehen).
    brauch ich dafür dann nen WBK, oder wie? :cry:

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac

  • So blöd sich das anhört aber sieht echt so aus... :confused2:
    Die 5,5 mm sind ja extra nur für Deutschland überhaupt erfunden worden, weil der Gesetzgeber meint das die 6 mm Variante als Spielzeug nicht mehr durchgeht, weil man damit auch 6 mm Farbkugeln verschießen kann. Dadurch müssen die 6 mm Varianten jetzt immer das :F: haben um noch als freie Waffen durchzugehen... Wenn Deine aber KEIN F hat, dann gilt sie natürlich auch nicht als freie Waffe... Du bist damit auf jeden Fall in einer rechtlichen Grauzone, bei der haarsträubenden Gesetzeslage. :cry:

    Gruß, Thomas.

  • und was soll ich dann jetzt machen als suzusagen "straftäter"????
    die SA verbennen oder zersägen? :confused:

    als "illegaler waffenbesitzer " will ich nichrt gelten.

    gruß
    marcello

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac

  • Zitat

    Original von Marcello
    und was soll ich dann jetzt machen als suzusagen "straftäter"????
    die SA verbennen oder zersägen? :confused:

    als "illegaler waffenbesitzer " will ich nichrt gelten.

    gruß
    marcello


    Viel anderes wird dir wohl nicht übrig bleiben! Ein :F: auf die Waffe machen zu lassen wäre viel zu teuer (viel teurer als die SA selbst!!) und außerdem wäre das auch kaum noch möglich! Wie willst du das denn machen? Schließlich hast du die Waffe illegal eingeführt und du dürftest sie gar nicht besitzen, weswegen du nicht einfach so mit dem Ding zum Beschussamt gehen könntest! Da bräuchtest du schon einen Büchsenmacher der die Waffe normalerweise! importiert und dann zum Beschussamt weitergibt!

    slASH

    Politik ist die Kunst, die Leute daran zu hindern, sich um das zu kümmern, was sie angeht.
    [P. Valéry]

  • Zitat

    Original von Marcello
    gilt das mit dem "f" jetzt nur ür 5,5 mm oder auch für 6mm?
    hab meine 6 mm aus spanien und die scheint ohne "f" zu sein (hab jedenfalls keins gesehen).
    brauch ich dafür dann nen WBK, oder wie? :cry:


    ...mmh, eigentlich ja, aber wie ist das mit Altbesitz? Bei LPs ist das mit dem :F: ja so, dass Waffen die vor 1972 in den Handel kamen es nicht benötigen. Das :F: für 6mm SA wird seit Mitte der 90er benötigt. Deshalb ja meine Frage, was ist mit älteren SAs?

    Bei dem Thema gibt das so viele rechtsunsichere Sachen...und damit mehr Fragen als Antworten. Selbst fachkundige Rechtsanwälte legen die Bestimmungen und Verordnungen unterschiedlich aus... :crazy3:

    Im Zweifelsfalle trenne Dich von dem Teil per Entsorgung, oder finde einen Händler, der Dir günstig das :F: aufstempelt, repektive aufstempeln lässt.

    gunimo

  • obwohl die nur federdruck hat? oder ist des dann auch egal?
    durch dünneren karton oder nen tetrapck gehen die kugeln schon mal durch.

    Gruß an alle !!! :winke:
    Mac