Hallo
ich habe mal ne frage zwei freunde von mir wurden erwischt mit gaspitolen ohne waffenschein der eine 17 der andere 18
was passiert jetzt mit denen
besteht die möglichkeit die waffen zurück zu bekommen
danke im voraus
gruß DAriel
Erwischt gaswaffe
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Dariel -
2. Dezember 2004 um 17:54 -
Geschlossen
Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.746 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Hier in Deutschland?
Wenn ja, hilft nur ein guter Anwalt. -
hm, also mein bruder hat mal (lange vor kws-zeiten) in der fußgängerzone mit einer ssw (platz) rumgeballert (nachts) und wurde von einer zivilstreife im auto gestellt. ergebnis dieser aktion: wumme wurde zwecks vernichtung (!) eingezogen, und das ganze war keine straftat. also - ICH denke, sieht schlecht aus, aber es gibt hier kundigere leute in diese hinsicht.
jens
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der 17-jährige kommt vor den Jugendrichter, der ältere Kollege hat es da schon schwerer. Ihr solltet unbedingteinen Anwalt nehmen:
Rechtsanwälte nach Postleitzahlen sortiertP.S.: die Knarren sind weg!
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ja In deutschland
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ich nehme nicht an, dass hier im board jemand vertreten ist, der sich mit der rechtslage in polen auskennt.
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Wahrscheinlich werden die Waffen von den Polizisten verkauft um ihr Gehalt aufzubessern.
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Zitat
Original von Dariel
ja In deutschland
Also wenn man ein guten anwalt hat bekommt die waffen zurück ?Verabschiedet euch schon mal von eueren Waffen,
wenn der Richter gnädig ist dann gibt es keine weitere Strafe. -
So ist es - die Behörde kann die Waffen auf jeden Fall einziehen, da hilft auch kein Anwalt ( §54 ) . Der kann höchstens helfen, dass nicht noch mehr auf die beiden zukommt..
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so schlimm ist es eigentlich nicht. waffe weg und 130 euro (oder waren es noch dm) geldstrafe. wurde nicht als straftat behandelt, sondern als ordnungswidrigkeit . ist allerdungs auch schon lange her. war ein kumpel von mir. wenn die polizei böse gewesen wäre, hätten sie ihm noch massiven widerstand vorwerfen können. die waren echt überfordert und haben einige kratzer abbekommen.
es kann natürlich auch anders kommen. je nach dem auf wen man so trifft. -
ob der §54 des deutschen waffengesetzes auch in polen gilt?
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Zitat
Original von hpchen
ob der §54 des deutschen waffengesetzes auch in polen gilt?Dariel sagte doch bereits, dass sich der Vorfall in DEUTSCHLAND ereignete...
ZitatOriginal von Dariel
ja In deutschland......wer sinnentnehmend lesen kann, der ist eben im Vorteil!
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Das ist ja leider nicht der erste Thread, den Du mit Deinen hingerotzten Einzeilern beglückst.
EDIT: gunimo war schneller ...
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ahja. da hab ich wohl was überlesen oder einfach was so interpretiert, wie ichs lese.
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Zitat
Original von hpchen
ahja. da hab ich wohl was überlesen oder einfach was so interpretiert, wie ichs lese....bzw. wie wild interpretiert ohne zu lesen...
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Klassenkameraden von mir ist das damals auch passiert. Die rannten mit SSW-Waffen herum, waren aber noch keine 18.
Nur durch dummen Zufall wurden sie von einer Polizeistreife angehalten und nach Ausweisen gefragt. Naja, die hatten sie nicht dabei ... naja...letztendlich landeten beide auf der Kühlerhaube und mussten sich filzen lassen (ich erspare hier die Details).
Die Eltern durften die Sprößlinge von der Polizei wieder abholen UND bekamen sogar die SSW wieder ausgehändigt (die Eltern - nicht die Jungs!).
Mangels Beweisen und wohl auch weil eben nicht wirklich was passiert war, wurde die Klage fallen gelassen. Die sind also mit einem kleinen blauen Auge davon gekommen.- - - - -
SO! Nur die Sache ist ca. 15 Jahre her. Damals gab es noch keinen Kleinen Waffenschein.
Und mir ist auch nicht bekannt, in wieweit die Eltern ihre Jungs da rausgeboxt haben.Jedenfalls würde ich mich nicht darauf verlassen, dass es in dem eingangs genannten Fall sooooo einfach ausgeht, als wäre nichts gewesen. Eben weil der KWS heutzutage Pflicht ist.
Viel Glück!
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Strafe muss sein!! Eben diese Fälle sind es doch, die in Summe letzten Endes dann dazu führen, dass alles immer weiter reglementiert und verboten wird.
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Zitat
Strafe muss sein!! Eben diese Fälle sind es doch, die in Summe letzten Endes dann dazu führen, dass alles immer weiter reglementiert und verboten wird.
DAS ist ein wahrlich wahres wort! ... sollten ggf. noch mehr menschen beherzigen, BEVOR sie an einer ssw bohren oder mit softair-waffen auf passanten zielen.
jens
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gibt i.d.r. etwa 70 tagessätze, wenn uneinsinnig, haft auf bewährung, mehr tagessätze (vorstrafe !) - alles ist möglich.
ist das ne ersttat, wirds wohl nicht so schlimm.
also vor gericht gut angezogen, höflich bleiben und brav einsichtig auftauchen.
justitia ist zwar blind, aber nicht blöd.
/edit:
ich seh grad, dass da wohl das jugendstrafrecht angewandt wird, also
schon mal auf hinternputzen im altenheim oder beete hacken freuendie wummen sind gegenstand einer straftat, werden eingezogen.
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Zitat
Original von gunimo
Strafe muss sein!! Eben diese Fälle sind es doch, die in Summe letzten Endes dann dazu führen, dass alles immer weiter reglementiert und verboten wird.Dem kann ich mich nur anschließen!
Die seit Frühjahr 2003 geltende gesetzeslage ging nicht nur durch die Fachpresse, sondern wurde wochenlang in jedem hippen Radiosender durchgekaut.
Und über eine weitere Schützenkarriere brauchen beide erst mal nicht mehr nachzudenken ...
Was mit beiden passieren kann ( von günstig bis ungünstig ) wird der Anwalt am besten sagen können.
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