Neue Gaswaffen - angefragt bei Melcher

Es gibt 97 Antworten in diesem Thema, welches 42.235 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2005 um 22:40) ist von edbru.

  • Zitat

    Original von 5-atü

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; wie es aber erst aussieht, wenn man vorsätzlich ein solches Gerät erwirbt/ in Besitz bringt, um die Auslegung bestehender Gesetze auszuloten... naja, ich weiß ja nicht, ob das sooo klug wäre.

    eben... deswegen war ja auch ein :confused2: dahinter...

  • Bis vor kurzem hatte ich noch so eine Firecap Waffe. Und zwar eine Beretta M84 von Marushin. Habe sie dann aber verkauft.

    Hier meine Originalaussage von damals :) :

    "Ich habe nun auch eine Beretta M84 von Marushin. Und muss sagen, dass sie genauso aussieht wie das Original. Das Schießen macht echt verdammt viel Spass.

    Allerdings ist die ganze Sache mit einem enormen Aufwand verbunden. ( Jede einzelne Patrone aufschrauben und Firecaps einlegen und wieder zuschrauben, ausserdem sollten die Patronen nach jedem Schießen wieder gereinigt und geölt werden ) Insgesamt zwar sehr realistisch und spassig, aber auch ziemlich Arbeitsintensiv.

    Ich warte auf die Simulationswaffe von Röhm, da entfällt das Putzen und Entfernen von Pulverrückständen etc. :)) "

    Hier mal die Fotos von der Beretta: ( da hatte ich leider noch meine alte Digitalkamera )

    2 Mal editiert, zuletzt von mani (5. Dezember 2004 um 14:56)

  • hallo mani.. danke fuer die ganzen bilder. man muss schon sagen, die dinger sehn echt verdammt authentisch aus...

    wo hattest du deine erworben? man hoert ja des oefteren das es die teile ja auch mal ganz legal (?) im waffenladen zu kaufen gab.. da wuerde mich dann mal interessiern ob sie wirklich ausdruecklich erlaubt waren, oder (und das ist was ich stark annehme) ob sich einfach noch niemand gedanken darueber gemacht hat das es ja theoretisch ne illegale waffe sein koennte... ( jaja, die guten alten zeiten.. ;) )

    hmm wie kommt man eigentlich dazu sowas tolles wieder zu verkaufen? solang einen noch nich der hunger plagt is das fuer mich ein schlimmes vergehen :))

    OT: ich seh grad du bist ja auch ausm sueden... na, gestern nacht auch ausm bett gefallen? :nuts:

  • Also ich habe die Beretta bei egun gekauft, von einem Sammler, der eine ganze Menge solcher Firecap Waffen besitzt. Von ihm konnte ich dann auch gleich die Firecaps erwerben.

    Im Nachhinein hätte ich sie vielleicht doch behalten sollen. Aber hatte noch so viel anderes auf meinem Einkaufszettel stehen. :))

    Das Erdbeben habe ich auch gespürt. So ca. um 2.20 Uhr ( oder war es später, ich weiss es net mehr genau ) in der Nacht bin ich aufgewacht, da hat doch wirklich geknallt under der Schrank hat richtig gewackelt.

    Vielleicht habe ich es auch nur so stark gemerkt, weil ich im Dachgeschoß schlafe. War auf jeden Fall mal was anderes :))

    Einmal editiert, zuletzt von mani (5. Dezember 2004 um 16:05)

  • achso auch ueber egun. na das is dann wohl auch schon einige zeit her das man die teile im laden kaufen konnte..


    das war echt lustig gestern nacht.. war grad gemuetlich am cs zocken, da fing ploetzlich alles an zu zittern.. fuehlte sich erst noch so an wie wenn man irgednwo bei uns oder im nachbarhaus ne tuer heftig zuknallt, und daran dachte ich auch.. doch dann gings richtig los.. dachte mir bloss noch "das war keine verdammte tuer..." und rannte auf den balkon.. da war dann zum glueck auch schon alles vorbei sonst waer ich wahrscheinlich wirklich ausm 1 stock in den garten gehuepft :))

    ..im nachhinein dachte ich dann ich haett mir alles nur eingebildet ( war nich mehr ganz nuechtern um die zeit ) denn die leute aufm cs server ham mich au nur gefragt ob ich zuviel geraucht haette, als ich dort wissen wollte bei wem grad auch alles gewackelt hat.. :new16:

    aber alles in allem echt mal ne nette erfahrung :ngrins:

    war aber auch nich gerade schwach das beben.. wenn ich so ueberleg vorn paar jahren in der tuerkei wo glaub ich ueber 100.000 leute gestorben sind wars au nich viel mehr als staerke 5,4 :confused2:

    Einmal editiert, zuletzt von krotchy (5. Dezember 2004 um 16:51)

  • Bei mir wars auch so. Ich dachte dann als es rum war, dass ich alles nur geträumt habe und war mir net mehr sicher, ob es überhaupt passiert ist.

    Aber heute morgen kam dann die Erleichterung. Habs net geträumt :))

  • hier (PLZ 72202 Raum Nagold) war schon gut was zu spüren.
    ich selber habs nicht sonderlich mitbekommen, hab mich umgedreht und weitergepennt.
    Musste Sonntag ja arbeiten...

    die Modelguns find ich mal richtig lecker. Vor allem das M14, leider nur mit Dummy-Patronen ohne Funktion.
    Und dazu auch noch so teuer... verdammt, warum bloß bin ich eingefleischter Biker und muss die Kohle in mein neues Motorrad stecken :cry:
    Naja, irgendwas ist ja immer. Wenn ich könnte wie ich wollte.... *sabber*

    Bezüglich der allem Existenten immanenten Kernsphäre wäre zu konstatieren, dass bilateral-symmetrisch Wirbelloses impliziert werden kann.

    Zu deutsch: da ist der Wurm drin...

    Bei Egun: Streetsurfer

  • ach sei froh... hier mal 3 gute gruende fuer ein motorrad:

    1.bei deinem motorrad biste wenigstens sicher das du es nicht nur kaufen, sondern auch besitzen darfst...

    2.bei nem motorrad duerfen auch "wesentliche" teile aus hochwertigem material bestehen...

    3.und das wichtigste, die meisten motorraeder sehen nicht nur danach aus, sie fahren wirklich! :nuts:

  • Du hast den allerwichtigsten Punkt vergessen:

    4.) Du kannst das Ding das GANZE Jahr völlig legal benutzen! :))

    FooFighter

    Bei mir isses ähnlich... nur umgekehrt... "Sch... schon wieder zuviel Geld für Waffen ausgegeben, nix mehr fürs Mopped."

    Is aber nicht so schlimm zumal ich mein Mopped schon fast soweit umgebaut hab, wie ichs haben will... da sind jetzt nur noch sachen möglich, die nen Monatsgehalt oder mehr kosten... :(

  • Hallo erstmal,

    also der Knall der Firecap-waffen ist auf keinen fall so laut wie der einer SSW. Was anderes was mich an den Waffen stört das die alle aus Plastik sind, die Japaner bekommen zwar diesen metall-look sehr gut hin aber trozdem PLASTIK!!!!!!!!!!!!!!!11 :nuts:
    Aber sonst gibt es noch viel mehr, habt ihr schon die ak gesehen von Hudson, auch auf der Seite, die is echt metall und 4,7kg schwer:

    http://www.modelguns.co.uk/ak47.htm


    gruß
    tim

  • So ne M4 Carbine Full Auto wäre schon ein schönes Spielzeug! :nuts:
    Aber abgesehen ob legal oder nicht, die Preise sind schon sehr gesalzen für ein Stück Plastik.

    Grüße
    H&K

  • Um das ganze mal abzukürzen!

    Die vollautomatischen Firecap-Modelguns sind derzeit in Deutschland defakto verboten!

    Das Thema kommt alle paar Monate mal auf und mit ein bissle Nutzen der Suchefunktion hätte man sich die Diskussion hier sparen können!!!

    Aber gerne nochmal:

    Fakt 1

    Die Firecaps bzw. die Ladehülsen sind keine Kartuschenmunition im Sinne des Waffenrechts/Beschussrechts da die Ladung unter der im Beschussrecht angegebenen Grenze liegt. Ein Firecap hat 1gr. = 10mg

    Beschussrecht

    § 1 Zweck, Anwendungsbereich

    [...]

    (2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
    1. Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung nicht schwerer als 15 mg ist.


    Fakt 2

    Aufgrund des BKA Feststellungsbescheids "getreue Nachahmung" vom 3.Mai 2004 fallen die Modelguns jedoch unter das Waffenrecht.

    Bekanntmachung
    eines Feststellungsbescheides zum Begriff
    "Getreue Nachahmung von Schußwaffen"
    vom 3. Mai 2004


    Auf Grund des §2Abs. 5 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBI. I S. 3970) ergeht der folgende


    Feststellungsbescheid


    Der Begriff "getreue Nachahmung von Schußwaffen" wird wie folgt definiert:

    Als getreue Nachbildung einer Schußwaffe im Sinne des Waffengesetzes gelten diese nur, wenn sie in ihrem äußeren und inneren Erscheinungsbild [Vorhandensein baulicher Komponenten einer solchen Schußwaffe bis in ihre inneren Komponenten hinein, z.B. durch einen Lademechanismus für Patronen oder patronenähnliche Gegenstände) sowie ihren Maßen nach einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe täuschend ähnlich sehen. Das Anbringen von Originalkennzeichnungen (Beschußzeichen, Firmenbezeichnungen, Herstellungsnummern) verstärkt das Erscheinungsbild einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe und ist daher als Indiz für eine getreue Nachahmung anzusehen. Das Fehlen derartiger Kennzeichnungen hingegen berührt die Kriterien einer getreuen Nachahmung nicht.

    Nicht erforderlich ist, daß es sich um eine originalgetreue Nachahmung eines bestimmten existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe handelt.

    Wiesbaden, den 3. Mai 2004


    Das BKA hält sich jedoch mit einer abschliessenden Beurteilung zum Thema Modelguns aber noch zurück, besteht aber auf ein offizielles Prüfverfahren!

    Um es ganz vereinfacht auszudrücken!

    Den dummen 0,5J Kiddies haben wir es zu verdanken das Modelguns derzeit defakto verboten sind.

    Ohne den Feststellungsbescheid wäre nur das Waffenrecht ausschlaggebend gewesen und damit die Modelguns frei aber so haben wir schlechte 0,5J Airsofts und keine Modelguns.

    :evil:

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • Nachtrag:

    Von den Bausätzen die vor dem Verbot 1991 eingeführt wurden, würde ich die Finger lassen!!!

    Die Bausätze von vor 1991 durfte man auch nach 1991, im nicht zusammengebauten Zustand, behalten.

    Es stellt sich also die Frage ob die Altbestände heute zusammengebaut werden dürfen oder nicht, Wegfall §37

    Meiner Meinung nach, gilt für diese alten Bausätze der §37 nach!

    Es gibt zur Zeit einen ähnlichen Fall:

    Das SIG PE90 ist eine Kriegswaffe gemäß Zollliste und Bundeswirtschaftsministerium.

    Vor 04/2003 verkaufte Kempf umgebaute PE90 in Deutschland. Diese hatten einen "Anti-Anschein"-Schaft.

    Mit dem Wegfall des §37 könnte man jetzt natürlich argumentieren das man die alten Schäfte gegen den originalen austauschen könnte.

    Das Bundeswirtschaftsministerium aber hat, auf Anfrage des DWJ, geantwortet das dann aus den alten legalen SIG-Kempf wieder eine SIG PE90 wird und damit ist der Austausch des Schaftes verboten.

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.

  • @Michalive (zum ersten Posting):

    So eindeutig, wie Du es hier darstellst ("um das Ganze mal abzukürzen"), ist das m.E. nicht.

    Zu "Fakt 1": Ob das Beschussgesetz für die waffenrechtliche Einordnung der Munition irgendwelche Bedeutung hat, ist nicht klar. Im von dir zitierten Ausschnitt steht ja nur, dass entsprechende Waffen vom Beschußrecht ausgenommen sind, das sagt aber weder etwas über die waffenrechtliche Einordnung der Waffe noch der Munition aus. Eine Feuerwaffe, die nicht unters Beschußrecht fällt, ist damit immer noch eine Feuerwaffe, und ihre (Kartuschen)Munition ist weiter (Kartuschen)Munition.

    zu "Fakt 2": Das Thema "getreue Nachahmungen" ist nur für "Schußwaffen [im engeren Sinne, also bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird" überhaupt interessant. Firecap-Waffen sind aber keine Schußwaffen in diesem Sinne, sondern höchstens ihnen gleichgestellte Gegenstände, denn Geschosse kommen da ja bekanntlich nicht raus und werden auch nicht durchgetrieben. Eine Kategorisierung als Spielzeug ist deshalb völlig unmöglich, es wäre m.E. höchstens ein Kategorisierung als Schreckschaßwaffe, allerdings wegen der geringen Energie ohne Beschußpflicht, denkbar.

    Gruß,
    Marcus

  • Kleine Frage mal am Rande:
    (das hatte mich schon Anfang Dezember gewundert, dann war aber der Beitrag eingeschlafen.
    Nun holt es jemand aus der Versenkung und es geht weiter mit Blowbacks und Firecaps)

    Was haben Blowbakcs noch mit "neue Waffen bei ME angefragt" zu tun?
    Thema verfehlt?

    Warum nicht dicht machen und hier weiter diskutieren:
    Filmwaffen (Firecap-Modelle) - Wo kaufen?

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    So eindeutig, wie Du es hier darstellst ("um das Ganze mal abzukürzen"), ist das m.E. nicht.

    Doch ist es bzw. die derzeitige Rechtsauffassung des Bundeskriminalamtes aus duzenden Emails und Telefonaten!

    Zitat


    Zu "Fakt 1": Ob das Beschussgesetz für die waffenrechtliche Einordnung der Munition irgendwelche Bedeutung hat, ist nicht klar. Im von dir zitierten Ausschnitt steht ja nur, dass entsprechende Waffen vom Beschußrecht ausgenommen sind, das sagt aber weder etwas über die waffenrechtliche Einordnung der Waffe noch der Munition aus. Eine Feuerwaffe, die nicht unters Beschußrecht fällt, ist damit immer noch eine Feuerwaffe, und ihre (Kartuschen)Munition ist weiter (Kartuschen)Munition.

    Das Beschussrecht ist das einzige Gesetz im Themenkomplex "Waffe" das die "Ladung" im Sinne des Waffenrechts definiert.

    Anlage 1
    (zu § 1 Abs. 4)

    Begriffsbestimmungen
    Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

    1.5

    Nachbildungen von Schusswaffen

    Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf Nachbildungen von Schusswaffen anzuwenden, wenn diese Gegenstände mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so umgebaut oder verändert werden können, dass aus ihnen Munition, Ladungen oder Geschosse verschossen werden können. Nachbildungen sind nicht als Schusswaffen hergestellte Gegenstände, die die äußere Form einer Schusswaffe haben und aus denen nicht geschossen werden kann.


    Von daher ist der Wert 15mg die derzeit gültige Grenze zur Definition "Ladung"


    Zitat

    zu "Fakt 2": Das Thema "getreue Nachahmungen" ist nur für "Schußwaffen [im engeren Sinne, also bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden], die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird" überhaupt interessant. Firecap-Waffen sind aber keine Schußwaffen in diesem Sinne, sondern höchstens ihnen gleichgestellte Gegenstände, denn Geschosse kommen da ja bekanntlich nicht raus und werden auch nicht durchgetrieben. Eine Kategorisierung als Spielzeug ist deshalb völlig unmöglich, es wäre m.E. höchstens ein Kategorisierung als Schreckschaßwaffe, allerdings wegen der geringen Energie ohne Beschußpflicht, denkbar.

    Das stimmt auch nicht!

    Das BKA hat zwei Feststellungsbescheide erlassen

    1. Änderung der Spielzeuggrenze von 0,08J auf 0,5J

    2.Feststellung des Begriffs "getreue Nachahmung"

    Und der Feststellungsbescheid "getreue Nachahmung" ist das Ko Argument gegen Modelguns.

    Und hat auch nichts mit Waffen im Sinne §1 Waffenrecht zutun sondern definiert nur den Begriff "getreue Nachahmungen"

    Wie in der Begriffsbestimmung des Waffenrechts, siehe oben, ersichtlich ist es bei "getreuen Nachahmungen" nicht erforderlich das diese Geschosse verschiessen können oder nicht!

    Gemäß Waffenrecht reicht es aus wenn diese "Ladungen" verschiessen können!

    Gemäß Beschussrecht wird die Ladung mit 15mg definiert!

    Jedoch gemäß BKA Feststellungsbescheid kommt es auch auf das innere Erscheinungsbild an....

    ...da aber das wesentliche Merkmal die extreme Detailtreue ist

    ist das das KO Argument!

    Tut mir leid!!!

    Wahrlich, Wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.