Beantragung KWS (Kleiner Waffenschein)

Es gibt 76 Antworten in diesem Thema, welches 24.316 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. November 2005 um 11:20) ist von d4rk.

  • 5-atü

    schön, wenn man aus völlig anderen Anlässen an schöne Dinge herangeführt wird. :n1:
    Den 'kleinen Prinzen' kenn ich gar nicht, hab aber gleich mal bei amazon die Rezensionen nachgelesen.
    Da hast Du mir ja indirekt ein Kompliment gemacht und ich überlege, den kleinen Prinzen mal zu lesen.
    Sollte ich wirklich mal. Vielleicht auch so einige hier. (:)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hurra!

    Ich habe heute den Anruf vom Amt bekommen - alles klar, ich kann den Schein jetzt abholen.

    Nur zwei Wochen Bearbeitungszeit (genauer: 11 Werktage).
    Das ist wirklich flott!

    Ein Lob an das Mainzer Ordnungsamt!


    (Jetzt muss ich mir nur die Zeit freischaufeln, damit ich das DIng auch abholen kann)

    Fördermitglied des VDB.

  • das is gut, bei mir hats 2 monate gedauert... naja, die brauchen halt dein geld ;)

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • ich wollte mir auch einen kleinen waffenschein holen.
    ist leider nix draus geworden, da
    1. ich nicht mit den öffnungszeiten des amtes zurechtkam, da trotz 3er ansprechpartner sowohl ne stunden vor als auch ne std nach der mittagspause nur schwer wen fand.
    -> hat dann aber doch noch geklappt.
    2. der "nette" herr von amt mich von vornerein nur angefaucht hat, wozu ich den eigentlich haben will.
    -> soweit nicht sonderlich schlimm nur ein wenig mehr freundlichkeit hätte ich schon erwartet
    3. ich ca. 20 mal darauf aufmerksam gemacht worde, dass ich ja sowieso nicht schießen dürfte und mich eh nur kriminell machen würde. argumente wie schießen auf befriedetem grund zählten nicht und dass ich den schein nur zum transport machen will (offiziell jedenfalls)
    ->ein wnieg sachliche beratung wäre nett gewesen.
    4. 50tacken nur für erlaubten transport sind eh bissl viel.
    -> ich trag die süsse und meine süsse (die nicht aus metall) trägt muni.
    5. der herr beamter mir klarmachte, dass er alles dafür gebe, dass ich ihn eh nicht bekommen würde (er:"finde ich irgendwo, dass sie mit dem gesetz in konflikt geraten sind, gibs ihn nicht" ich:"war bis jetzt nur einmal und anklage wurde fallengelassen, weil keine schuld festgestellt wurde." er:"egal, das reicht schon.")
    6. ich lasse mich nicht so derartig anflaumen wie da aufm amt, schon garnicht wenn ich denen mein geld in den rachen schmeißen wollte.

    naja ich könnte die liste noch weiterführen aber ab diesem erlebnis bin ich ein überzeugter gegner des kws (und mancher pinneberger behörde).

    naja waffe habe ich, munition habe ich, spass daran habe ich, eigenes grundstück habe ich...


    mfg

    ich vergaß 7. er machte mir auch deutlich klar, dass er das nicht vor silvester schaffen könnte. sind angeblich schon mindestens 10-12 wochen nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von Pilsener28 (13. Dezember 2004 um 21:35)

  • klarer fall von a-loch-beamter

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von Pilsener28
    ich vergaß 7. er machte mir auch deutlich klar, dass er das nicht vor silvester schaffen könnte. sind angeblich schon mindestens 10-12 wochen nötig.

    Hoah, das muss ja dann so richtig Matrix-like rüberkommen - also ich rede jetzt nicht vom Schießen, sondern vom Zeitlupeneffekt des Beamten *lol*

    Nee, schon ärgerlich, all die Gängeleien.

    :F:iLa

  • @ PILSENER 28:

    Also das mit dem Sachbearbeiter ist ja die Höhe!

    Sicherlich: man MUSS den Kleinen Waffenschein nicht haben, aber man DARF!

    Und darüber braucht man mit dem Amtsschimmel (deiner wiehert wohl besonders laut) auch nicht diskutieren.
    Ich werde auch im Bürgeramt keine Diskussion anfangen, warum ich denn einen Reisepass brauche (wo doch in der EU der Perso meist reicht).

    Der Schreibtisch-Heini überschreitet eindeutig seine Kompetenzen.
    Vielleicht sollte man ihm mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Aussicht stellen (oder die "Birne des Monats" in der VISIER); vielleicht benimmt sich der Herr dann etwas kundenfreundlicher.


    Außerdem: die Vorwürfe (man würde sich fast immer strafbar machen) sind ja lächerlich!
    Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich bereits vor vierzehn Jahren mit einer SSW herumlaufen durfte und dies auch ab und zu getan habe.
    Bis heute habe ich das Ding weder gegen Menschen eingesetzt oder für eine Straftat verwendet.
    Ich weiß also nicht, warum von mit - nach dem 01.04.2003 (Inkfrattreten des neuen WaffG) - eine größere Gefahr ausgehen sollte, als vorher.


    P.S.: Auf Deinen Sachbearbeiter wäre Ministerialrat a. D. Brenneke bestimmt stolz.
    :kotz:

    Fördermitglied des VDB.

  • im zewifelsfall mal nach dem vorgesetzten fragen. das hilft meistens.

    15 Millionen Dollar sind kein Geld! Geld holt man sich am Bankautomaten, damit kauft man Lebensmittel. Aber 15 Millionen Dollar sind ein Motiv mit einem Universaladapter daran, mein Junge!
    Zitat aus "The way of the Gun"

  • Zitat

    Original von Pilsener28
    nächstes jahr versuch ich schon ostern dran zu denken.


    Hä? Wieso Ostern?
    Geh am besten gleich morgen wieder hin. Der Schein ist - bis auf Widerruf - unbegrenzt gültig. Also kannst Du ihn auch gleich heute beantragen und Dich freuen, wenn Du ihn zu Ostern hast.
    Denn dann hast Du ihn garantiert auch zu Silvester 2005/06 und
    2006/07 und 2007/08... etc.
    Und für alel anderen Gelegenheiten, bei denen DU meinst, mit einer SSW rumrennen zu müssen.

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    Der Schein ist - bis auf Widerruf - unbegrenzt gültig.

    Soll heißen: der gilt das ganze Jahr.

    ABER AUFPASSEN!
    Schießen zu Silvester - mit oder ohne Waffenschein - der KWS ist keine Ballererlaubnis für SIlvester!
    Schießen darfst Du mit dem Ding auf offener Straße eben nur zur Verteidigung, nicht zum Vergnügen.

    (aber das wurde hier im Forum schon mehrfach und auch besser erklärt)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich war heute morgen "auf dem Amt", um den KWS abzuholen. Pünkltich da,
    aber vor mir schon einer drin.
    So wartete ich auf dem Flur, vier Türen und die Treppe im Blick. Klapp,
    klapp, ständig gingen Angestellte von einem Raum zum anderen, auch das
    Büro zum Thema Waffenangelegenheiten erwies sich als kleiner Taubenschlag.

    Dass nun manche Angestellten der Behörde auch mit Pantoffeln ihren Dienst
    verrichten, ließ mich schon kopfschütteln, aber das ist ein anderes Thema.


    Nun saß ich da also auf dem Flur und irgendwann sprach mich ein
    Angestellter, der bereits mehrfach an mir vorbei gegangen war, ob ich
    wegen eines Angelscheins dort wäre. Das verneinte ich und teilte ihm mit,
    dass ich wegen des Kleinen Waffenschein dort wäre.
    Er meinte, das dauere bei seinem Kollegen noch, darum würde er mir da
    helfen.
    Nachdem ich ihm meinen Namen mitteilte, ging er wieder in das Büro, kam
    zurück mit dem Dossier, übergab mir einen Zahlschein und sagte, ich könne
    schon mal die 50,- einzahlen, was ich dann auch tat.
    Danach bat er mich in sein Büro (auf dem Tisch ein dicker Stapel DWJ), ich
    quittierte den Erhalt des KWS und bestätigte noch den Erhalt eines
    Merkblatts (dazu komme ich später).
    Fertig.

    Ganz easy, ganz locker. Netter Service (hatte mir sogar noch ne Kopie
    gemacht) - da kann man nicht meckern.

    Fördermitglied des VDB.

  • nicht schlecht, mal sehen ob ich auch soviel glück habe :D

    war eben auch meinen Antrag mal "wegbringen" und "ausfüllen" :) :) war auch sehr nett und kompetent und gab mir halt son blatt mit das ich Antrag gestellt habe und weitere Informationen auf dem Blättchen stehen.

    Jetzt zuhause fällt mir folg. ins Auge O_O :

    "Ich weise vorsorglich darauf hin, dass auch im Falle einer Ablehnung oder Zurücknahme Ihres Antrages eine Gebühr fällig wird, die in der Regel 75Prozent der vollen Gebühr beträgt."

    Ist ja irgendwo hart... selbst wenn der Antrag abgelehnt wird :/

  • Zitat

    Original von *Darkphoenix*

    Jetzt zuhause fällt mir folg. ins Auge O_O :


    Ist ja irgendwo hart... selbst wenn der Antrag abgelehnt wird :/

    Die ham se ja nich mehr alle! Wofür denn 75% der Gebühr?
    Maximal dreizehn Euro würde ich zahlen (soviel kostet momentan ein Führungszeugnis), aber selbst das wäre schon grenzwertig.

    Entweder Du bekommst den Lappen ausgestellt und drückst die 50,- EUR ab oder: Pustekuchen!
    Dann holst Du den Schein eben nicht ab.


    Bin mal gespannt, was Promillo dazu sagt (ich vermute: "Rechtschutz besorgen und alle Mann verklagen!")
    :crazy2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Zitat

    Original von 5-atü.................Entweder Du bekommst den Lappen ausgestellt und drückst die 50,- EUR ab oder: Pustekuchen!
    .......

    Diese Rechts-Auffassung kann ich nicht teilen, auch die Behörden sind aufgefordert entstehende Kosten dem Verursacher und nicht der Allgemeinheit aufzuerlegen, sofern diese Kosten direkt zuordnungsbar sind.

    Hättet Ihr Verständnis wenn jeder KFZ-Besitzer alle 2 Jahre die Tüv-Hauptuntersuchung durchführen lassen würde, bei nichterteilung der Plakette die Gebühren nicht bezahlt und deshalb Ihr als "Allgemeinheit dafür aufkommen müsstet?

    Wen der KWS beantragt und nicht abgeholt wird sind bereits Kosten entstanden, wer soll die übernehmen? Der Steuerzahler - also wir?

    Ausserdem gehe ich doch davon aus dass es jedem Antragsteller im voraus klar sein muss ob er den KWS bekommt oder nicht!! Es macht bekanntlich keinen Sinn einen KWS zu beantragen wenn ich notorischer Schwarzfahrer, Schläger oder ähnlich bereits aufgefallener Zeitgenosse bin.

    Gruss
    Alfred

  • Habe dazu eine Frage:

    wenn ich umziehe, muß ich dann den Schein ändern lassen?

    dh muß ich jedes mal wenn ich umziehe änderungsgebühren bezahlen

    Ein Friedlicher ist einer, der sich totschießen läßt, um zu beweisen, daß der andere ein Aggressor gewesen ist.
    CP99, RG96

  • Habe ich mich auch gefragt, da ich auch bald wieder umziehen muß... Es ist aber wohl so, dass die Daten beim ordnungsgemäßen An- und Abmelden intern zwischen den Ämtern weitergereicht werden, d.h. an Deinem neuen Heimatort weiß man dann auch, dass Du einen KWS hast.

    Ich sehe es auch nicht ein, jedesmal (womöglich gegen eine saftige Gebühr) meinen KWS mit "umzumelden", so wie ich auch die Eintragung der Anschrift in den KWS für schwachsinnig halte. Im Führerschein steht sie ja auch nicht drin und wozu gibt es den Personalausweis ?
    Man hätte den KWS auch mit Lichtbild versehen können, das wäre in den 50,- Euro ja wohl noch drin gewesen...

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Im Grunde gings ja bei den 75% darum, das, FALLS er abgelehnt wird der Antrag oder eben, wenn man den Antrag paar Tage danach doch wieder rückgängig macht, das man dann 75% der 50EUR zahlen muss, das finde ich ist eine Frechheit irgendwo.
    Wenn dem Antrag zugestimmt wird und ich den KWS net abhole, dann seh ich das ja ein.

  • Zu der Frage bezüglich des ausstellenden Amtes:

    Bei uns im Landkreis muss man den KWS beim Landratsamt beantragen.
    Aber genauere Informationen erhält man oft bei Waffengeschäften oder Büma's im Landkreis oder der näheren Umgebung.
    (war zumindest bei mir so!! :new11:)

    Fire

    durus et justus