1.was haltet ihr von der walter nighthawk
2.kann ich eine volle kapsel mal über die nacht drin lassen
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1.was haltet ihr von der walter nighthawk
2.kann ich eine volle kapsel mal über die nacht drin lassen
1. Nix (suchen Funktion benutzen)
2. Kein Problem, auch paar Tage machen nix.
1. interessante waffe fürs spaßschießen. durch das dot schon recht genau. der kompensator bringt auch noch mal etwas präzision.
2. das sollte kein problem sein. bei mir ist manchmal wochenlang eine drin.
jo thx ist doch ein geiles forum mit schnellen antworten RESTPEKT
Da kann ich gleich mal wieder meinen Standartsatz einwerfen:
Schau dir mal die Beretta XX-Treme an ab die nicht eventuell die Bessere Wahl ist. (SA-Modus, Vollmetall ...)
ZitatOriginal von Xenator
Da kann ich gleich mal wieder meinen Standartsatz einwerfen:Schau dir mal die Beretta XX-Treme an ab die nicht eventuell die Bessere Wahl ist. (SA-Modus, Vollmetall ...)
Und hat genau so einen grottenschlechten Abzug und ein Billig-Reddot wie die NH, naja als "Spielzeug" oder wers mag für die Vitine.
ne die beretta ist nixs die schiesst mir yu ungenau mit der walter komme ich besser klar und als 16 jahre alter einsteiger ist das keine schande
klar gibts bessere, aber man kann damit recht gut treffen.
es soll schützen geben, die holen damit pokale
*16* ?????
jo warum !!!
hatte mein luftgewehr schon mit 13 oder 14 jahren !!!
NETTER PAPA SAGE ICH NUR
ähm sonst geht es dir noch gut??? prahle nicht herum das dein vater sich strafbar macht.
Edit Sgt_Elias
ZitatOriginal von Barbking36
*16* ?????
Kein Problem ! Hier laufen ja auch 14 jährige rum die eine KK-Waffe besitzen (???). Steht zumindest so im Profil. Und dann muss das ja stimmen
ja ich sach es mal so keiner von meiner familie steht auf waffen ausser mein opa !!! aber wenn meine mutter nicht so viel gegen waffen hätte hätte ich ganz andere sachen in meinem schrank liegen !!!
der genießer schweigt
die co2 waffen die du haben möchtest, sind erst ab 18 zu haben.
versuche mich bitte nicht vom gegenteil zu überzeugen.
Also nu muss ich die Beretta aber mal verteidigen ...
Ich schieß mit ihr auf 20 Meter auf den Boden von Coladosen und hab nicht das geringste Problem zu treffen.
Aufgelegt: 24 / 24
Beidhändig: 7 / 8
Einhändig 3 / 8
Es gibt ganz sicher bessere Reddots mit einem kleinerem Punkt aber wenn man es einstellt das man minimal drunter haletn muss ist auch das kein Problem.
Und der Abzug, naja ... es mag bessere geben aber ich bin zufrieden.
@ Denni@Waffe
Solltest du dich nun wundern daß du eine Verwarnung stehen hast so ist diese nicht ohne grund von mir ausgesprochen worden. Es ist uns relativ egal wann dir deine Eltern das erste mal ein LG gegeben haben, besitzen darfst du es nach dem Waffengesetz aber erst ab 18. Und da du hier auch noch so schön damit Rumprahlst überlege ich mir ob ich dich nicht bis zum 18ten Geburtstag auf Eis legen sollte.
Gruß
Paramags (Administrator)
Tja, in dem Alter haben wir damals Waffen als normal emfunden und mit Freundinnen geprahlt.
unter aufsicht darf er ab 12 luftdruckwaffen schiessen und besitzen darf er was er will, solange die erziehungsberechtigten die volle verantwortung übernehmen, ihr wollt doch mal nicht päpstlicher sein als der papst !
ZitatOriginal von C_O_2
unter aufsicht darf er ab 12 luftdruckwaffen schiessen und besitzen darf er was er will, solange die erziehungsberechtigten die volle verantwortung übernehmen, ihr wollt doch mal nicht päpstlicher sein als der papst !
nein, das ist so nicht richtig. waffen darf man erst ab 18 jahre besitzen... da können die eltern übernehmen was die wollen. dann dürften ja alle kinder rauchen, saufen und waffen besitzen.
Gruß, David
Er darf Besitzen was er will ?
Ich würde ehr sagen z.B. sein Vater darf das LG besitzen und seinen Sohnemann dann unter seiner Aufsicht und Beachtung aller Gesetze damit schießen lassen.
ZitatOriginal von Xenator
Er darf Besitzen was er will ?Ich würde ehr sagen z.B. sein Vater darf das LG besitzen und seinen Sohnemann dann unter seiner Aufsicht und Beachtung aller Gesetze damit schießen lassen.
Genau so ist es. Und Schießen darf er nur in einem Verein unter aufsicht einer Speziellen aufsicht, so schreibt es zumindest das Waffengesetz vor. Wenn der Vater dem Sprößling die Waffe überlässt macht er sich nach dem Waffengesetz auch strafbar. Beschwer dich nicht bei uns sondern beim Waffengesetz.
Gruß
Para