Bedürfnis beantragt, Dauert das immer so lange ???

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.137 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2004 um 04:42) ist von Razorback2.

  • Hallo ,
    Ich habe vor gut 7 Wochen ein Bedürfnis beantragt und habe bis heute noch keine Nachricht erhalten.Es wurde mir gesagt das ich etwa 2 Wochen noch beantragung Post bekommen sollte. Habe bis heute noch keine Nachricht erhalten.

    Ist das noch normal oder ist da etwas falsch gelaufen????

    MFG
    hoffi

  • Einfach anrufen und "drängeln" :ngrins: , 7 Wochen is ne Unverschämtheit. :evil:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • 6 bis 8 wochen sind durchaus normal !!!

    man darf nicht vergessen, daß die mitarbeiter des verbandes alle ehrenamtlich tätig sind, also solche sachen in ihrer freizeit erledigen und natürlich erts mal freie zeit dafür haben müssen.

    das bedeutet dann oft, daß gewartet wird, bis einiges zusammengekommen ist

    aber geduld sollte ja für einen sportschützen kein problem sein ;)

    cz75

  • Zitat

    Ein Bedürfniss muß man nicht beantragen, höchstens nachweisen

    Da hast du wohl schon seit längerem keine WBK mehr beantragt ???

    Bedürfniss muss vom Verband bestätigt werden, und da nur die wenigsten neben ihrem zuständigen Verbandsmitarbeiter wohnen, muß man in aller Regel die Bestätigung über ein Bedürfniss beim Verband beantragen :crazy3:

    Gun Control - hits target at first shot

  • Zitat

    Original von Melkus

    Da hast du wohl schon seit längerem keine WBK mehr beantragt ???


    Ich bin mittlerweile Besitzer der gelben WBK für Sportschützen :ngrins:

    Zitat

    Original von Melkus
    Bedürfniss muss vom Verband bestätigt werden, und da nur die wenigsten neben ihrem zuständigen Verbandsmitarbeiter wohnen, muß man in aller Regel die Bestätigung über ein Bedürfniss beim Verband beantragen :crazy3:


    Eben, genau so ist es. Und deswegen nochmal gaaanz langsam zum mitschreiben und verstehen:
    Beantragt wird allenfalls die Bestätigung bzw. Prüfung des Bedürfnisses vom überörtlichen Verband. Das Bedürfnis selber kann nicht beantragt werden, entweder man hat die Voraussetzungen erbracht "bedürftig" zu sein, oder eben nicht.
    Und eben deswegen macht der Titel "Bedürfnis beantragt" keinen Sinn.
    Das ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder ? :crazy2:
    Gruß
    Ralph
    edit: Bei mir hat es übrigens auvh gut 6 Wochen gedauert. Wie schon gesagt, kann es in Einzelfällen auch mal bis zu 8 Wochen dauern, das ist aber von Behörde zu Behörde recht unterschiedlich. Was immer gut ist, ist seinen zuständigen Sachbearbeiter anzurufen und zu fragen ob z.B. noch etwas fehlt.

    Einmal editiert, zuletzt von ivtu (16. Dezember 2004 um 13:47)

  • Ich weis nicht, wie es in Deiner Region ist, aber hier ist die Bescheinigung über die Befürwortung einer Waffe vom Verband kostenpflichtig. Den Kostenbetrag muß der Schütze überweisen. Sollte er das nicht machen, rührt der Verband keinen Finger und Dein Antrag verschimmelt dort. Wenigstens ist das hier so.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Und soll hilfreich sein, wenn man den Geschäftsführer seines Vereins gut kennt, dann läßt er die Unterlagen nicht lange rumliegen und sendet sie sofort an den Verband weiter (spart auch Zeit), na mal sehen. :))

    :winke:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • HI,
    Habe mein Bedürfnis jetzt bekommen. :nuts: :nuts: :nuts:Werde die Tage mich auf denn Weg machen und eine WBK beantragen.Da ich eine Einschänkung im linkem FUß und in der linken Hand habe ,die mich aber bei der Ausübung meines Hobbys nicht stört ( habe eienen Schwehrbehindertenausweis mit Eintrag G 60 % ) könnte es da etwa Probleme geben beim beantragen einer WBK ????.Da ich ja angeben muß ob ich eine körperliche Einschränkung habe.
    Würde mich über eine Antwort freuen .
    MFG

    Hoffi

  • Mir ist nicht bekannt, dass es da Probleme irgendeiner Art geben kann. Du darfst auch ohne Probleme im Rolli zum Wettkampf erscheinen (der muß dann nur im Wettkampfpass vermerkt sein, da er eine Erleichterung darstellt).

    Solange gewährleistet ist, dass Du die Waffen sicher handhabst, kann niemand was gegen Deinen Antrag zur WBK einwenden (Die sonstigen Voraussetzungen mal übergehend).
    Ich habe sogar schon von blinden Schützen gehört, die zwar nur mit Aufsicht, dafür aber nichtmal schlecht geschossen haben in Anbetracht der Behinderung.

    Gruß und viel Erfolg MOA

  • Hi,MOA
    Danke für deine schnelle Antwort.
    Noch eine Frage.Ich muß ja auch eine Ausführliche Begründung für das Bedürfnis angeben in schriftlicher Form .Reicht es wenn ich schreibe das ich meine Leistung verbessern möchte mit einer eigenen Waffe , oder was schreibt man am besten.

    Gruß Hoffi

  • Leistung verbessern,
    Wettkämpfe bestreiten usw.
    Setz Dich doch einfach mit Deinen Vereinskameraden nach dem Schießen an einen Tisch, da wird Dir geholfen, zumal die in der Regel wissen welche Vorlieben und Abneigungen der Sachbearbeiter hat.

    Ist das Sinnvollste, besser als wenn ich Dir den Text diktiere oder Du Dir das eventuell Falsche aus den Fingern saugst.

    Im allergrößten Notfall rufst Du einfach bei dem Sachbearbeiter an, ich habe hier sehr positive Erfahrungen gemacht. Informier Dich aber vorher wie die Person drauf ist ;)

    Gruß MOA

  • Zitat

    Original von hoffi
    HI,
    Habe mein Bedürfnis jetzt bekommen. :nuts: :nuts: :nuts:Werde die Tage mich auf denn Weg machen und eine WBK beantragen.Da ich eine Einschänkung im linkem FUß und in der linken Hand habe ,die mich aber bei der Ausübung meines Hobbys nicht stört ( habe eienen Schwehrbehindertenausweis mit Eintrag G 60 % ) könnte es da etwa Probleme geben beim beantragen einer WBK ????.Da ich ja angeben muß ob ich eine körperliche Einschränkung habe.
    Würde mich über eine Antwort freuen .
    MFG

    Hoffi

    Rechne mal vom Tag der Abgabe 6 bis 8 Wochen.

    Im "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz", welche bei mir noch als Kopie rumliegt, kann ich keine Zeile finden, die nach körperlichen Beeinträchtigungen fragt.
    Meine nette Kripo-Beamtin, die für mich zuständig ist, habe ich -noch- nicht gesehen, da ich das Formular telefonisch angefordert hatte, und der erbetene Schießplatz-Nachweis und letztlich die WBK auf dem Postweg geschickt wurden.
    Ich werde sie aber wohl bald kennenlernen, wenn ich freudestrahlend meine erste in die noch jungfräuliche gelbe WBK eintragen lassen werde.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von hoffi

    Noch eine Frage.Ich muß ja auch eine Ausführliche Begründung für das Bedürfnis angeben in schriftlicher Form .Reicht es wenn ich schreibe das ich meine Leistung verbessern möchte mit einer eigenen Waffe , oder was schreibt man am besten.


    Aufsätze muss niemand schreiben. ;) Allgemeine Formulierungen können nie schaden.
    Beispiel: "Ausübung des Schießsports"

    Zitat

    Original von hoffi
    ....Da ich eine Einschänkung im linkem FUß und in der linken Hand habe ,die mich aber bei der Ausübung meines Hobbys nicht stört ( habe eienen Schwehrbehindertenausweis mit Eintrag G 60 % ) könnte es da etwa Probleme geben beim beantragen einer WBK ????.


    Solche genannten Behinderungen sind ansich keine Gründe auf die sich § 6 WaffG (Persönliche Eignung) bezieht.

    Wie bereits gesagt wurde gibt es edliche Behinderte, die dem Schießsport trotzdem nachgehen. Kenne auch einen Herrn, der trotz linker Prothesenhand Skeet schiesst und das ist wahrlich eine Kunst, gerade auch beim Laden der BDF..

    Einmal editiert, zuletzt von Astanase (27. Dezember 2004 um 20:54)

  • Danke für eure antworten.Noch mal 7 Wochen warten???? :cry:
    Suche noch die richtige Waffe für die 100 Meter Bahn im Kaliber 308.Kann mich echt nicht entscheiden.Habe da etwa an eine Blaser R 93 oder eine Sako TRG 22 gedacht.

    Was für eine Waffe könntet ihr mir empfehlen .

    Würde mich sehr über eine Antwort freuen .Kann mich echt nicht entscheiden .

    MGF hoffi