Sachkundeprüfung

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.222 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Oktober 2004 um 14:45) ist von pigeon hunter.

  • Ich hab lezten Sep. einen Sachkundelehrgang gemacht, bin seit über einem Jahr regelmäßig im Vereinstraining und habe den kl. Waffenschein.
    Nun wurde mir gesagt das ich um eine WBK beantragen zu können nach der neuen Regelung hier in BaWü eine Sachkundeprüfung ablegen muß.

    Hat da jemand von euch Erfahrung damit? Wieviele Fragen sind das? Ist das Mündlich oder Schriftlich? Ankreutzaufgaben oder Text?
    Was ist wenn man Durchfält? Kann man die Prüfung beliebig oft wiederholen?

  • hallo whitestar,

    was für ein sachkundelehrgang war denn das. hast du dort nicht an einer prüfung teilgenommen.

    sachkundeprüfung ist normalerweise multiple choise, wird meist nach einem vorbereitungskurs als prüfung abgelegt. soviel ich weiss, kann man wiederholen. hast du denn in deinem verein keinen ansprechpartner, der dir helfen kann. bestimmt werden solche kurse von eurem bezirk regelmässig angeboten

    hier zwei interessante links, aber vorsichtig, teilweise noch fragen nach altem waffg:

    http://www.rugerclub.de/textseite-123_…___antworte.htm

    http://www.schuetzenverein-eisenach.de/Sachkunde.htm

    cz75

    edit: jetzt sollte es gehen

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (27. Oktober 2004 um 19:18)

  • Hast Du die Sachkunde im September bestaetigt bekommen?
    hast du Rechtschutz?

    Wenn ja, ab zum Anwalt, der kann sich dann mal mit dem zickenden Amt in Verbindung setzen und genau nachfragen, aufgrund welcher Paragraphen eine im Sept. 2003 (Da galt das akt. Affengesetz doch schon!!!) bestandene Sachkunde ploetzlich nicht mehr gueltig sein soll.

    Wenn nein, frag erst mal selber nach der rechtlichen Begruendung fuer diese, wie ich meine Schikane und Geldmacherei.
    :evil:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Sachkundenachweis brauchte man schon immer und wenn die Prüfung einmal gemacht wurde dann reicht das auch ! Ich mach den Führerschein ja auch nicht nochmal, nur weil ich mir ein neues Auto gekauft habe.

    Aber erzähl mal, ob es wirklich ein Sachkundelehrgang war, welchen Du absolviert hast. Bei welcher Gelegenheit hat das denn stattgefunden ?

    Gruß
    Mr. Lomax

  • Sollte Whitestar's Verein dem BDS angehören, könnte es sein das seine Prüfung aus 09/03 jetzt nicht anerkannt wird, da der Verband damals auch noch nicht vom BVA anerkannt war. Denn da kam der Abs. 5 noch nicht zum Zuge. Siehe AWaffV

    Dies könnte ggf. eine "Begründung" sein. Wenn auch sehr haarsträubend!

  • promillo
    Ja - Ich habe eine Bestätigung bekommen.

    Mr. Lomax
    Es war ein Sachkundelehrgang - so wie er Sep. 2003 Gesetzeskonform war. Da brauchte man in Baden-Württemberg nur einen Lehrgang OHNE eine Prüfung. Das war ein normaler Lehrgang der im Kreisschützenhaus statgefunden hat. Damals eben unter dem Aspekt das die Gesetze geändert werden und unser Verein diejenigen von uns die noch keine Sachkunde hatten zum Lehrgang schickte um die Prüfungsgebüren zu sparen.

    @Astanase
    Meines wissens gehören wir nicht dem BDS an.

  • Zitat

    Original von Whitestar

    Da brauchte man in Baden-Württemberg nur einen Lehrgang OHNE eine Prüfung.

    Dann ist es ja klar.
    Ohne die abschliessende Prüfung ist der gesamte Vorgang nicht gesetzeskonform.
    Siehe dazu: AWaffV und auch hier.

  • Hallo zusammen!

    Humbug! Eine Sachkundeprüfung ist unbegrenzt gültig, da sie zu dem Zeitpunkt an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde gesetzeskonform war.
    Da müßte ja jeder im Verein der eine neue Waffe beatragt auch eine neue Sachkundebescheinigung vorlegen, da diese ja beim beantragen jeder Waffe (bei Halbautomaten) vorgelegt werden muß.
    Ich habe vor 6 Monaten mit meiner Sachkundebescheinigung von 1986! problemlos eine 4mmM20 WBK bekommen und mir wurde versichert daß ich damit auch eine WBK für scharfe Waffen bekomme, sobald ich das Bedürfnis habe.
    Und meine Schützenkameraden bekommen aktuell auch neue Waffen mit ihrer alten Sachkunde-Bescheinigung von anno dazumal!

    gruß, Frank

    Einmal editiert, zuletzt von desmo620 (29. Oktober 2004 um 22:43)

  • Zitat

    Ohne die abschliessende Prüfung ist der gesamte Vorgang nicht gesetzeskonform.

    Und so ist es ohne "Prüfung/Zeugnis" ist ein Lehrgang wertlos.

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

    Einmal editiert, zuletzt von ViperM (30. Oktober 2004 um 01:07)

  • Zitat

    Original von desmo620
    Hallo zusammen!

    Humbug! Eine Sachkundeprüfung ist unbegrenzt gültig, da sie zu dem Zeitpunkt an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde gesetzeskonform war.

    Lies nochmal richtig!

    Whitestar spricht von einem Sachkundelehrgang OHNE Prüfung den er 2003 absolviert hat und OHNE abschliessende Prüfung hat er keine Sachkunde gem. WaffG.

    Wir reden hier nicht von den Altfällen!
    Davon abgesehen mussten auch diese Fälle nach alten WaffG eine PRÜFUNG ablegen. Wirst du aber sicherlich wissen, steht ja in dem alten § 31 WaffG.

  • Zitat

    Original von desmo620
    Hallo zusammen!

    Humbug! Eine Sachkundeprüfung ist unbegrenzt gültig, da sie zu dem Zeitpunkt an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde gesetzeskonform war.
    Da müßte ja jeder im Verein der eine neue Waffe beatragt auch eine neue Sachkundebescheinigung vorlegen, da diese ja beim beantragen jeder Waffe (bei Halbautomaten) vorgelegt werden muß.
    Ich habe vor 6 Monaten mit meiner Sachkundebescheinigung von 1986! problemlos eine 4mmM20 WBK bekommen und mir wurde versichert daß ich damit auch eine WBK für scharfe Waffen bekomme, sobald ich das Bedürfnis habe.
    Und meine Schützenkameraden bekommen aktuell auch neue Waffen mit ihrer alten Sachkunde-Bescheinigung von anno dazumal!

    gruß, Frank

    Das steht sehr stark im Zusammenhang des Dachverbandes. Wenn der Dachverband gegenüber seiner Behörde darlegen konnte, das die alten Sachkundeprüfungen plus Zusatzerklärungen dem Gesetzt genüge tut, kann so was klappen. Aber ohne diese Rückendeckung nicht. Die alten Schießsportleiterlizenzen verloren zunächst im Regierungsbezierk Weser-Ems ihre Wirkung. Es mußte wegen den Änderungen im Waffengesetzt die zur Schießsportleiterlizenz gehörende Sachkunde nachgeschult werden. Wer das nicht tat verlor seine Lizenz. Aber in vielen Vereinen wird darüber hinweggeschaut. Da das alles freiwillig und ehrenamtliche Dinge sind, will niemand dem anderen auf die Füße treten. Und unser Kreissportleiter bestätigte mir auch, das seine eigene Sachkunde für den Neuerwerb von WBK Waffen nicht ausreicht. Das war aber kein Problem. Als Kreissportleiter nimmt man eh an allen Nachschulungen des Dachverbandes teil.
    Aus dem Nachbarkreis der einem anderen Bezirk angehört habe ich gehört, das die Schützen so sehr über die Nachschulung erbost waren, das der Dachverband einen anderen Weg fand, die alten Sachkundeprüfungen von seiner übergeordneten Funktion her Regelkonform zu gestalten.
    Na, ja die alten Sachkundeprüfungen haben ja automatisch den praktischen Teil, weil der neu geschulte Schießmeister das den WBK Schützen beipult. :)) :)) :))

    Doch ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

    Darüberhinaus ist es in einigen teilen des DSB nocht nicht wirklich schlüssig wie sie den praktischen Teil der Sachkundeprüfung umsetzten wollen. Die Teilnehmerzahl der Sachkundelehrgangsteilnehmer belief sich oft bis zu 90 Personen. Das machte das ganze kostengünstig. Aber wie will man 90 Personen in angemessener Zeit an der Waffe prüfen.? Und das ganze so günstig, das der Lehrgang nicht mehr als 100 € kostet? Personal für so einen Aufwand?
    Fragen über Fragen.

  • Wenn ich das alles so lese überkommt mich so langsam das Grausen. Kursus hier und Prüfung, Kursus da und Prüfung, Pulverschein und Prüfung, Führerschein und Prüfung noch keine 25 und Großkaliber Pistole Prüfung,.
    Wann kommt der Kursus Kinderzeugen und Erziehung mit praktischer Einweisung durch den Kursusleiter und mit psychologische Eignungsprüfung wenn man unter 25 ist?

    Obba Gerrit

  • Was hat das mit dem Verband zu tun? Den Sachkundenachweis interessiert doch nur das Amt wenn man eine Waffe beantragt. Jetzt sagt blos der Verband möchte einen Sachkundenachweis bevor er ein Bedürfnis bescheinigt!?
    Jedenfalls haben wir 240Mitglieder im Verein und da haben einige öfters mal neue Waffen und ich habe noch von keinem gehört daß sein alter Sachkundenachweis nicht mehr gültig war.

    gruß, Frank

  • Zitat

    Original von desmo620
    Was hat das mit dem Verband zu tun? Den Sachkundenachweis interessiert doch nur das Amt wenn man eine Waffe beantragt. Jetzt sagt blos der Verband möchte einen Sachkundenachweis bevor er ein Bedürfnis bescheinigt!?
    Jedenfalls haben wir 240Mitglieder im Verein und da haben einige öfters mal neue Waffen und ich habe noch von keinem gehört daß sein alter Sachkundenachweis nicht mehr gültig war.

    gruß, Frank

    Du darfst feine Unterschiede erkennen.

    Wenn du noch keine WBK besitzt, verlangt z. B. der BDS genau diesen Sachkundenachweis (natürlich inkl. besagter Prüfung)!
    Die erste Gelbe WBK und jeder Voreintrag in einer Grünen läuft nur noch über den Verband. Früher ging das alles ohne Verband, da haben die einzelnen Vereine diese Arbeit gemacht.

    Alle die bereits eine WBK in ihren Händen haben, behalten natürlich ihre vor tausend Jahren abgelegte Sachkunde. Diese Prüfungen werden i. d. R. nicht bezweifelt. Genauso wie die alten Gelben weiterhin für Altbesitzer Gültigkeit bewahren. Bei erneuter, weiterer Bestätigung auf eine waffenrechtl. Erlaubnis benötigt der Verband keinen weiteren Sachkundenachweis. Da der Verband diesen ja dann bereits vorliegen hat bzw. von der Sachkunde ausgehen kann.

    pigeon hunter:
    Das mit den nicht mehr anerkannten Schießsportleiterlizenzen sollte man nicht mit den alten Sachkundeprüfungen welche für die WBK notwendig sind gleichsetzen. Führt nur noch zu mehr Irritation. Vor allem bei Leuten die ihre aufgeschnappten Erkenntnisse mit "Humbug!" beginnen, anstatt vorher genau zu lesen.

  • Zitat

    Original von GPB
    Wenn ich das alles so lese überkommt mich so langsam das Grausen. Kursus hier und Prüfung, Kursus da und Prüfung, Pulverschein und Prüfung, Führerschein und Prüfung noch keine 25 und Großkaliber Pistole Prüfung,.
    Wann kommt der Kursus Kinderzeugen und Erziehung mit praktischer Einweisung durch den Kursusleiter und mit psychologische Eignungsprüfung wenn man unter 25 ist?

    Obba Gerrit

    Da muß ich dich leider enttäuschen. Die Familie ist autark. Soll heißen wenn man einen Hinweis wegen bedenklicher Haltung von Tieren hat, so kommen gleich 5 Tierschutzbeauftragte und nehmen den Laden hoch. Aber wenn es Hinweise auf Kindesmisshandlung gibt passiert erst mal nichts und dann vieleicht kommt dann eine Person die dann mal vorsichtig anfragt. Wenn ein misshandeltes Kind genugtuung einfordert, muß das Kind das selbst machen, indem es zum Anwalt geht und selbst Anzeige erstattet und auch noch beweislastig ist.

    Das hat mein Anwalt mal so nebenbei bei einem Termin erwähnt.