http://de.news.yahoo.com/041014/286/48wly.html
Luxemburg (AFP) - Deutsche Kommunen dürfen Spiele verbieten, bei denen Menschen aufeinander schießen und sich "spielerisch töten". Das hat in Luxemburg der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall des so genannte Laserdrome in Bonn entschieden. Das Verbot greife zwar in die Handels- und Dienstleistungsfreiheit ein, sei aber zum Schutz der Menschenwürde gerechtfertigt.
Die Achtung der Menschenwürde sei ein hoher und allgemeiner Grundsatz des vereinten Europa, betonte der EuGH. Im Vorfeld hatte bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das 1994 von der Stadt Bonn ausgesprochene Verbot nach deutschem Recht zulässig ist.