Schießen im großen Garten erlaubt?

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 7.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. September 2004 um 20:48) ist von edbru.

  • servus

    ich hab einen garten der so groß wie ein fußballfeld , er ist eingezeunt und da wollt ich mal generell fragen ob ich mit meinem luftgewehr darauf schiesen draf? weil ich keine andere möglichkeit habe!

    Teipan

    geht es hir um BLUMEN..? -- ??? |-| :direx: alle WELT liebt mich :n24:
    Besitzer eines: [GLOW=orangered]|KinderBlasrohres|  [/GLOW]

  • Hi Teipan

    Würdest du dir mal die mühe machen und mal die SUCHEN-Funktin benutzen wüsstest du schon lange die antwort. Erst vor 2 tagen wurde dieses Posting erstellt https://www.co2air.de/wbb2/thread.php?threadid=15901&sid=

    Fakt ist daß das Geschoss aus deiner Waffe nicht das gründstück verlassen darf. Wenn dies allerdings möglich ist darfst du damit nicht im Garten schießen.

    Gruß
    Para

  • Einfach mal die Suchen-Funktion benutzen. Mit 7,5 J kannste aber auf Deinem Fussballfeld schießen, wenn Du nach links, rechts, vorne, und hinten ca. 250 m hast. Auch muss das Grundstück umzäunt oder andersartig befriedet sein. Ansonsten nur in geschlossenen Räumen mit 4 Wänden und einer Decke !
    Und nicht wieder das Argument bringen, dass auf einem Schießstand auch ein Projektil diesen theoretisch verlassen könnte. Dafür ist es eben ein Schießstand und kein privates Grundstück.

  • Und ist es nicht einfacher, sich einen Kugelfang aufzustellen und die Schüsse in dessen Richtung abgeben? Auf diese Weise hat man die Sicherheit, dass kein Diabolo das Grundstück verlässt.

    HW97k
    Gamo CF-30
    Lucznik 187
    IJ-22

    Einmal editiert, zuletzt von Gustav (12. September 2004 um 11:29)

  • Gustav, theoretisch kann das. Aber in der Praxis besteht immer noch die Möglichkeit vorbei zu schießen. Und nur das zählt. Und wenn der Kugelfang so groß ist das Vorbeischießen nicht mehr möglich ist, kommt dann so ein besch...und unterbeschäftigter Beamte und kommt auf die Idee das man ja auch in die entgegengesetzte Richtung schießen kann. Und da ist kein Kugelfang.

    Andererseits, wenn man sieht in welchen Gärten so mancher schießt oder will dann ist es doch gut das es so eine Vorschrift/Gesetz gibt. Man stelle sich nur vor, in der Stadt ein Reihenhaus mit 7m Garten und dahinter direkt die nächsten Häuser.

    Siehe Foto


    Obba Gerrit

  • Zitat

    Und ist es nicht einfacher, sich einen Kugelfang aufzustellen und die Schüsse in dessen Richtung abgeben? Auf diese Weise hat man die Sicherheit, dass kein Diabolo das Grundstück verlässt.

    Rein juristisch gesehen reicht der eben nicht. Es könnte sich ja versehentlich ein Schuss lösen, welcher den Kugelfang nicht trifft. Damit das Schießen auf dem eigenen Grundstück zulässig ist, muss man sich die Frage stellen, ob man aus der jeweiligen Schussposition heraus es schaffen würde jenseits des befriedeten Besitztums zu schießen. Kann man dies verneinen, so darf man legal dort schießen. Ansonsten nicht! Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter! Es darf dann aber auch wirklich nix schief gehen. Zugegeben unwahrscheinlich bei größeren Grundstücken, aber man weiss das nie ganz sicher.

  • Da sehe ich, dass es in Eurem Land praktisch nur eine Möglichkeit gibt, legal freie Luftgewehre zu benutzen - unterm Dach, im Keller z.B.

    HW97k
    Gamo CF-30
    Lucznik 187
    IJ-22

  • Jaja, manche nehmen es hier SEHR genau, was ja auch nicht verkehrt ist. In der Theorie kann man es tatsaechlich so sehen, dass draussen nicht geschossen werden darf, solange man auch nur ein Stueckchen Himmel sehen kann. In der Praxis wird kaum etwas passieren, solange die Nachbarn Bescheid wissen und man eben wirklich nur in die sichere Richtung schiesst.

    Apropos, weiss jemand zufaellig ein echtes Urteil einer wirklich entscheidenden Instanz zu dem Thema?

    Wenn das so weitergeht, dann wird noch einer behaupten, man duerfe nicht mal mehr im Zimmer schiessen, wenn da ein Fenster ist, das theoretisch durchschossen werden koennte, selbst wenn man vom Fenster weg an die Wand schiesst.
    :laugh:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @Obba :

    Ist das Dein Garten?
    :))

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Originally posted by promillo
    Jaja, manche nehmen es hier SEHR genau, was ja auch nicht verkehrt ist. In der Theorie kann man es tatsaechlich so sehen, dass draussen nicht geschossen werden darf, solange man auch nur ein Stueckchen Himmel sehen kann. In der Praxis wird kaum etwas passieren, solange die Nachbarn Bescheid wissen und man eben wirklich nur in die sichere Richtung schiesst.

    Apropos, weiss jemand zufaellig ein echtes Urteil einer wirklich entscheidenden Instanz zu dem Thema?

    Wenn das so weitergeht, dann wird noch einer behaupten, man duerfe nicht mal mehr im Zimmer schiessen, wenn da ein Fenster ist, das theoretisch durchschossen werden koennte, selbst wenn man vom Fenster weg an die Wand schiesst.
    :laugh:

    Ich glaube nur, dass man vor allem seine Gehirnzellen einsetzen sollte, um einer möglichen Gefahr vorbeugen zu können.

    Ich schieße auf meinem Grundstück in Richtung des Betonzaunes - dann habe ich wenigstens Garantie, dass die verschossenen Diabolos nicht auf meines Nachbarns Dach landen.

    Tja, und das Vergnügen am Schießen mit lärmenden LGs in vier Wänden halte ich eher für zweifelhaft - habe es letztens mit meinem CF30 versucht. Nicht zu empfehlen. Schade um die Ohren. Na ja, vielleicht liegt es daran, dass mein Gamo weit über 7,5 J ist.

    Wäre es übrigens wert, in meinem Fall in einen Schalldämpfer zu investieren?

    HW97k
    Gamo CF-30
    Lucznik 187
    IJ-22

  • Zitat

    Original von promillo
    @Obba :

    Ist das Dein Garten?
    :))

    Nein

    Bei mir ist der Abstand zum Nachbarn etwas weiter, aber nicht viel. Und da ich weiß das ein abgeschossenes Diabolo unberechenbar ist, vor allem wenn es irgendwo auftrifft, wird bei mir im Garten nicht mehr geschossen.

    Obba Gerrit

  • ok thx
    war schon lange net mehr da und hab das mit der suchfunktion vergessen sorry!
    wollte noch fragen wie weit ein schuss abgefeuert von ner cp88 mit co2 betrieben im schnitt fliegt?

    das mit dem garten bleibt jedem selbst überlassen so seh ich die sachen ! wenn man meint es ist sicher dann soll man es tun wenn nicht dan nicht ! wenn es beschwerden gibt pech gehabt ! erlaubt ist es meiner meinung nach vom gesetzt net!

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  • Am Besten ist immer noch, die Nachbarn wissen bescheid. Ich habe es so gemacht und habe keine Probleme. Natürlich lege ich auf die Sicherheit auch großen Wert. Letztens fragte mich meine Nachbarin, ob ich nicht mehr im Garten schiesse, weil sie mich nicht mehr hört. Habe ihr erklärt, dass ich mir einen Schalldämpfer angeschafft habe, um niemanden mehr zu stören. Sie hat sich drüber gefreut.

  • Zitat

    Original von robur
    hiermit darf man wohl überall schiessen:

    Leider nein, hiermit schießen auf die Nachbarin, wenn sie gerade ein Sonnenbad nimmt oder unter der Dusche steht, darf nicht

    Obba Gerrit