Banning Guns In the U.K. Has Backfired

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 9.692 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. September 2004 um 22:45) ist von Leuchtturm.

  • Zitat

    Originally posted by Michalive
    ...

    Da die Situation in Deutschland in keinerweise Vergleichbar ist mit Deu :evil:tschland sagt Dein Posting überhaupt nichts aus!

    In den USA kann man, in den meisten Bundesstaaten ohne WBK etc. in einen Waffenladen gehen, zahlt die TAX, bestellt und bezahlt seine halbauto AK47 und holt sie nach der Wartefrist ab.

    Was würdest Du sagen wenn in Deutschland jeder ohne Bedürfnis und WBK militärische Halbautomaten kaufen dürfte?

    Erstrebenswert? Wohl kaum


    Erstens gibt es keine "militaerischen Halbautomaten", abgesehen von einigen Praezisionsschuetzengewehren in militaerischer Verwendung und zweitens wuerde ich mich freuen, dass ein sinnloses Verbot weg ist, dass eh nur die trifft, die es nicht betrifft.
    Sachkunde und Zuverlaessigkeit reichen aus. Fertig. Ein Beduerfnis habe ich auf dem Klo! Also dem Ort, wo unser faschistoides Waffengesetz hingehoert.

    Zitat

    Die TEC-9/Corbray/MAC-10 waren für die Gangs überhaupt nicht mehr verfügbar.

    Daher ging der Anteil der Assault Weapons an Straftaten auch um 66% zurück!

    Die restlichen 34% beinhaltete nur noch Bestandswaffen oder illegal importierte.

    Ergo... das Verbot hat schon was gebracht und nicht ohne Grund laufen in den USA die Polizeichefs Sturm gegen die Aufhebung des Bans.


    Das ist mal etwas, wo ich gerne die Quelle wuesste.
    Aber wirklich DIE QUELLE, die diesen Unsinn behauptet. Nicht einen nebuloesen Verweis auf das Justizministerium, sondern etwas zitierfaehiges.

    Denn das duerfte eine der dreistesten Luegen der Brady-Bande und anderer Entwaffner seit dem thousand-moms- march sein

    Sorry, wenn ich heute etwas stinkig bin, aber ich habe mir den ganzen Tag die dreistesten und duemmsten Luegen ueber den AWb in Radio und Fernsehen antun muessen und diverse Meckerbriefe und Artikel geschrieben. Der netteste ist auf http://www.wo-system.com/ubbthreads/sho…sb=5&o=&fpart=2 zu sehen.
    Lest dieses schwachsinnige Anscheinsgesetz doch einmal, dann wird euch der Unsinn dieses AWBs auch klar.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Originally posted by Leuchtturm
    @ Michalive


    Erklär doch mal den Sinn dieser Wartefrist. :new16:

    Na ist doch klar.

    Es ist doch nicht so, dass eine Tat im Affekt mit irgendetwas anderem als einer Schusswaffe begangen wird. Auch wenn es Statistiken gibt, die zeigen, dass solche Taten im schlimmsten Fall mit einstelligen Prozentzahlen per legaler Schusswaffe begangen werden...das ist doch nur das Werk der boesenboesen Waffenlobby, die weltweit alle Statistiken faelscht, ohne dass es jemand merkt.

    Nein, ein Affekttaeter nimmt niemals nicht ein Kuechenmesser oder eine Schnur oder einen Stein oder einen Knueppel...
    Der geht erst mal in einen Waffenladen und laesst sich da beraten...dann kommt er raus, mit Waffe und Mun, laedt die Sache und dann erst affektiert er.
    Also bezweifle nicht den Sinn dieser gottgegebene Regelung, Du unwuerdiger Untertan, oder muss der grosse Bruder erst kommen?
    :nuts:uts:

    Oha, bin ich heute geladen... :marder:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • @ promillo
    Genau das wollte ich lesen....aber von Michalive :new16:;)
    Das ewige "wir-haben-bald-amerikanische-Verhätnisse" gesülze geht mir immer mehr auf den Keks :evil:
    Wir können niemals (Nord)Amerika mit Europa vergleichen(nein,ich fange jetzt nicht an mit Tradition und Ethik)
    Aber ich möchte auf die Schweiz verweisen.Dort gibt es ein liberales Waffengesetz das mehrheitlich vom Volk bejaht wird(auch wenn dort die "Gutmenschen" versuchen dieses Grundgesetz zu torpedieren).
    ProTell bleibt aber am Ball ;)

    In Amerika werden Waffenmißbräuche mit regestrierten Waffen in hoher Zahl aufgeklärt,was den Gangster und Terroristen schnuppe ist....ihre Waffen vom Schwarzmarkt sind es ja nicht...

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Originally posted by Leuchtturm
    @ promillo
    Genau das wollte ich lesen....aber von Michalive :new16:;)
    ...

    Da siehst Du mal, wie einfuehlsam ich sein kann.

    :laugh:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    Erstens gibt es keine "militaerischen Halbautomaten",

    Ein militärischer Halbautomat ist jeder Halbautomat der in eine Armee eingeführt wurde. Und da gibt es einige, verweise hierbei auf die Aktuelle Zollliste der Kriegswaffen

    Zitat


    Sachkunde und Zuverlaessigkeit reichen aus. Fertig. Ein Beduerfnis habe ich auf dem Klo! Also dem Ort, wo unser faschistoides Waffengesetz hingehoert.

    Warum benötigt jemand eine semi AK wenn er kein Bedürfnis, sprich dieses sportlich nutzt?

    Und Du kannst mir sicher den Nutzen einer Tec-9 oder MAC-10 für Privatpersonen erklären oder warum der geneigte Bürger Bayonet oder Gewehrgranataufnahmen benötigt.

    Zur Selbstverteidigung?

    Die Hausfrau die mit einer MAc-10 sich Selbstverteidigen möchte... würde ich gerne mal sehen wollen.

    Als Selbstverteidigungswaffen sind diese völlig ungeeignet!

    Das Argument der armen hilflosen Frau die Wehrlos sich der Vergewaltigung hingeben muss da keine MAC-10

    Zitat


    Das ist mal etwas, wo ich gerne die Quelle wuesste.
    Aber wirklich DIE QUELLE, die diesen Unsinn behauptet. Nicht einen nebuloesen Verweis auf das Justizministerium, sondern etwas zitierfaehiges.

    Ich suche es Dir raus, bin gerade im Büro

    Zitat

    Erklär doch mal den Sinn dieser Wartefrist.

    Die aktuelle Wartefrist liegt bei 10 Tagen

    In dieser Zeit wird der Käufer von der BATF und dem FBI auf Zuverlässigkeit überprüft.

    Problem damit?

    Zitat

    Aber ich möchte auf die Schweiz verweisen.Dort gibt es ein liberales Waffengesetz das mehrheitlich vom Volk bejaht wird(auch wenn dort die "Gutmenschen" versuchen dieses Grundgesetz zu torpedieren).

    Und in der Schweiz wurde nach diversen Zwischenfällen und Missbrauch, vorallem durch Ausländer (Auch Deutsche) 1999 das Waffenrecht verschärft.

    Und da auch in der Schweiz gerne mal Leute in ein Parlament stürmen und wild mit ihre PE90 rumballern wollen wir nicht verschweigen.

    Größtes Problem in der Schweiz ist, das die Bestandswaffen nicht registriert sind und die Privaten Verkäufe nicht überprüft werden.

    Beispiel:

    Eine Semi MP5 bekommt man im Waffengeschäft nur gegen Vorlage eines WES

    Die gleiche Semi MP5 kann man von Privat ohne WES kaufen. Der Verkauf muss nicht den Behörden gemeldet werden.


    Wieso geht Ihr auf meine Frage nicht ein?

    Darf wegen eines Übeltäters (Waffenmissbrauch) das Recht auf Waffen von 1000 eingeschränkt werden?

    Darf das Recht auf Waffen von 1000 dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit der Opfer des einen Übeltäters übersteigen?

  • Save the Assault Weapons Ban

    By R. Gil Kerlikowske

    SEATTLE – The late President Ronald Reagan affirmed to Congress that a ban on assault weapons was common sense public safety legislation. Through the tireless efforts of law-enforcement leaders and concerned citizens over many years working to rid the streets of dangerous assault weapons, the Assault Weapons Ban was finally passed into law in 1994. Congress passed this landmark legislation with the support and approval of Presidents Ford, Carter, and Clinton. The Assault Weapons Ban has been successfully in effect for 10 years, but it seems that our success is coming to an end.

    Starting Sept. 14, our law-enforcement officers and the general public will face a more dangerous environment in our communities. It appears that President Bush and Congress are going let the federal Assault Weapons Ban expire. This makes no sense.

    The ban was passed for very practical reasons. Prior to 1994, criminals were armed with enough firepower to outgun the police, making them nearly impossible to subdue, and allowing them to wreak terrible havoc in public places. The ban kept military-style assault weapons out of the hands of criminals. Since the passage of the ban, federal crime statistics show a dramatic 66 percent drop in the incidence of assault weapons traced to crimes. Given that, I can't think of a rational reason not to renew this law.

    Police across the nation face danger on the job daily. Why should Congress and the president be allowed to increase that danger? None of us - in the law-enforcement or civilian community - should have to face military-style assault weapons and high-capacity magazines. Law-enforcement officers, for the most part, take pride in the ability to maintain the peace with a sidearm. If this ban is allowed to expire, our nation's law-enforcement leaders will be faced with the reality of having front-line officers out-gunned by every street gang, drug trafficker, and common criminal with access to the neighborhood sporting-goods store. The reality is, when the family firearm becomes an AK-47 or Tec-9 assault pistol, they also become the easy weapon of choice for would-be school shooters and other violent teens. How many more lives will the gun lobby put at risk to sell more assault weapons?

    This issue needs leadership. As a presidential candidate in 1999, Mr. Bush pledged to support reauthorization of the ban. Time is running out for him to follow through on his promise. With only five working days left after Congress returns from vacation Sept. 7, it's urgent that Bush direct Congress to bring the ban to a vote.

    We know that our best defense for public safety and homeland security is the ability of law enforcers to provide a degree of safety and security without having to engage criminals armed with assault weapons. As law-enforcement professionals, we must demand that our lawmakers help by keeping in place proven legislation that reduces crime and keeps our communities safe from violence. It just makes sense.

    R. Gil Kerlikowske is the Seattle chief of police.

  • @Michalive

    Deine Definition von militaerischem Halbautomat ist einfach willkuerlich (Naja, deutsche Gesetzeslage eben) und hat mit dem AWB nichts zu tun.
    Danach ist jede Beretta Fs92, P38 u.v.m auch erfasst.
    Ergo Blubberdefinition ohne jeden Sinn und ohne eine Aussage ueber die Waffe ansich zu machen.
    Uebrigens mit genau dieser hahnebuechenen Vorgehensweise sollte im Zuge der verordnung zum WaffG so ziemlich jede Schusswaffe vom vorderlader bis hin zum Selbstlader vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen werden. Ausser GSP und Druckluft waere da kaum mehr etwas uebriggeblieben.

    Ach, da Du vom AWB immer noch nichts zu wissen scheinst, lies das hier mal durch:
    http://www.ont.com/users/kolya/AR15/aw94.htm
    Wenn Dir danach immer noch nicht klar ist, dass der AWB substanzloser Unfug war, dann weiss ich auch nicht mehr.

    Deine Mac10 als Vollautomat ist davon ausserdem nicht erfasst.
    Die werden weiteruhin durch andere Gesetze erfasst und streng reglementiert.

    Und zum Beduerfnisprinzip allgemein verweise ich auf mein vorheriges posting, es geht den Staat nichts an, basta.


    Und zu Deinen Fragen:

    Zitat

    Darf wegen eines Übeltäters (Waffenmissbrauch) das Recht auf Waffen von 1000 eingeschränkt werden?

    NEIN!


    Zitat

    Darf das Recht auf Waffen von 1000 dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit der Opfer des einen Übeltäters übersteigen?

    Diese Frage ist seltsam formuliert, aber ich glaube, ich habe sie nun nach mehrmaligem Lesen verstanden.
    Ein Uebeltaeter begeht seine Tat so oder so, das Verbot eines moeglichen Tatmittels wird dem Opfer NICHTS nutzen. Das ist Fakt und durch diverse Untersuchungen belegt. Der Irrglaube, dass man mit Verboten von moeglichen Tatmitteln Leben retten koennte, hat keine rationale Grundlage.

    Es taugt daher nur, um ideologisch begruendete Waffenrazzien zu "begruenden", aber nicht, um den vorgeblichen Zweck zu erfuellen. Mehr noch, es ist eine perfide Suggestivfrage, die abseits jeder Realitaet ein moralisches Dilemma erzeugt, aus dem der unbedarfte Befragte nur dann "sauber" herauskomt, wenn er den rein ideologisch begruendeten Entwaffnerstandpunkt einnimmt.
    Pfui Teufel! So einen wirklich hinterhaeltigen Fragestil findet man sonst nur auf "waffen weg" oder bei der Bradybande, von der Du ja auch anscheinend deine Fehlinformationen zum AWB beziehst.
    Du solltest Dich mal anderweitig informieren.

    Und zu dem Unsinn ueber die Schweiz hoffe ich, dass hier einer von Pro Tell mitliest.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

    Einmal editiert, zuletzt von promillo (15. September 2004 um 15:51)

  • Zitat

    Original von Michalive
    Save the Assault Weapons Ban

    By R. Gil Kerlikowske

    SEATTLE – ...blahblahblah...
    R. Gil Kerlikowske is the Seattle chief of police.


    Das beweist, dass nicht nur in unseren Breiten Leute ohne die geringste Sachkompetenz in hohe und hoechste Positionen gelangen koennen.

    Ein Polizeichef, der nicht weiss, worueber er redet, das hat man in NRW ja auch oefters...da weiss der Innenminister ja nichtmal, wovon er immer faselt und grinst.
    :laugh:

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    @Michalive

    Deine Definition von militaerischem Halbautomat ist einfach willkuerlich (Naja, deutsche Gesetzeslage eben) und hat mit dem AWB nichts zu tun.
    Danach ist jede Beretta Fs92, P38 u.v.m auch erfasst.

    Falsch, die Zolliste erfasst ausdrücklich Kriegswaffen und definiert diese dort auch!

    Anbei die aktuelle Zoll-Liste

    (29) Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören insbesondere folgende Modelle sowie
    weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind:

    Belgien

    - Selbstladegewehr SAFN 49 8 mm x 57 IS und .30-06
    - FN G 1, Kal. 7,62 mm x 51
    - FN FAL, Kal. 7,62 mm x 51

    Brasilien

    - MD2 7,62 mm x 51 S.A. Rifle (baugleich mit Springfield SAR-48)

    Volksrepublik China

    - Norinco M 305, Kal. 7,62 mm x 51 (baugleich mit Springfield M 1 A)

    CSSR

    - Selbstladegewehr Modell 52 7,62 mm

    Frankreich

    - Selbstladegewehr M 1949 und 1949/56 (MAS) 7,5 mm

    Großbritannien

    - Selbstladegewehr L1 A1, Kal. 7,62 mm x 51

    Israel

    - Selbstladegewehre Galil, Kal. 5,56 mm x 45 und 7,62 mm x 51

    Österreich

    - Selbstladegewehr Steyr AUG-P, Kal. 5,56 mm x 45

    Schweiz

    - Selbstladegewehr SK 46 Mod. 11 7,5 mm
    - Stgw. SIG 57 PE, Kal. 7,5 mm
    - Stgw. SIG 90 PE (GP 90), Kal. 5,56 mm x 45 (nicht aber das Gewehr SIG-Kempf SG 550 Zivil-
    Match, Kal. .223 Rem. und das Gewehr SAR Europa Sport, Kal. 222 Rem. und .223 Rem.)

    Frühere UDSSR

    - Selbstladegewehr-Karabiner SKS Simonow 7,62 mm
    - Dragunov, Kal. 7,62 mm x 54R

    Deutschland

    - Selbstladegewehr HK PSG 1
    - Selbstladegewehr HK 91, Kal. 7,62 mm x 51
    - Selbstladegewehr HK 93, Kal. 5,56 mm x 45

    USA
    - M 1 A 1 Kal. .308 Win. (nicht aber das SLG „Springfield M 1 A National Match“ und das SLG
    „Springfield M 1 A Typ Loaded“)
    - Springfield SAR-48, Kal. 7,62 mm x 51


    Andere halbautomatische Gewehre rechnen im Zweifel nicht zu den Kriegswaffen, wenn sie eines der
    folgenden Merkmale aufweisen:

    - Vorhandensein von einem oder mehreren glatten oder mehreren gezogenen Läufen (Rohren)
    sowie Kombinationen von glatten und gezogenen Läufen,
    - Eignung nur für Randfeuer- oder Schrotpatronen.
    Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer der folgenden
    Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft:
    - Entwicklung für militärische Zwecke,
    - Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe
    von Dauerfeuer/Feuerstößen,
    - Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr,
    - Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmevorrichtung,
    - Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit,
    - abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder
    - Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen

    http://www.zoll.de/e0_downloads/a…waffenliste.pdf

    Zitat


    Ach, da Du vom AWB immer noch nichts zu wissen scheinst, lies das hier mal durch:

    [...]

    Deine Mac10 als Vollautomat ist davon ausserdem nicht erfasst.
    Die werden weiteruhin durch andere Gesetze erfasst und streng reglementiert.

    Die vollautomatische MAC-10 (Class III) ist im übrigen durch das das sogn McClure-Volkmer Gesetz von 1986 verboten.

    Besitz und Handel mit Bestandswaffe jedoch auf Bundesebene weiter erlaubt. Einzelne Bundesstaaten haben diese jedoch verboten.

    Die MAC-10 in der Semi-Only Ausführung gehört wie 19 andere speziell genannte Waffentypen ebenfalls zum Assault Weapons Ban

    Darüber hinaus sind alle Waffen verboten die mindestens 2 Eigenschaften aufweisen

    -Einklappbar oder einschiebbarer Schaft
    -Pistolengriff
    -Bayonettaufnahme
    -Mündungsfeuerdämpfer
    -Aufnahme für Schalldämpfer
    -Gewehrgranataufnahme
    -Magazinkapazität für mehr als 10 Schuss

    Wir können uns gerne weiter darüber unterhalten...

    Zitat

    bei der Bradybande

    Ich denke Du gehörst zur gleichen Sorte verblendeter Fanatiker ob solcher Aussagen!

    Ich zumindest würde Waffenbefürworter, deren Argumente ich zum Teil verstehe und auch unterstütze, nie als "Bande" bezeichnen wollen!

    Zitat

    Und zu dem Unsinn ueber die Schweiz hoffe ich, dass hier einer von Pro Tell mitliest.

    Achso... Unsinn!

    Was genau war den Unsinn an dem was ich über das Schweizer Waffenrecht schrieb?

    Zitat

    Das beweist, dass nicht nur in unseren Breiten Leute ohne die geringste Sachkompetenz in hohe und hoechste Positionen gelangen koennen.

    Ein Polizeichef, der nicht weiss, worueber er redet, das hat man in NRW ja auch oefters...da weiss der Innenminister ja nichtmal, wovon er immer faselt und grinst.

    Also jeder der nicht den freien Waffenbesitz von Vollautomaten unterstützt ist also ohne "Sachkompetenz"

  • Also dann wolln mer mal wieder...
    1. Bradybande:
    Die Bezeichnung passt, denn diese Vereinigung luegt nachweislich, verfaelscht nachweislich Statistiken, verschweigt ihr unangenehme Statistiken und ignoriert diese, etc.
    Genaugenomen ist es eine US-Verfassungsfeindliche Organisation, die mit unlauteren Mitteln den 2. Verfassungszusatz wegluegen will.
    Daher ist die Bezeichnung als Bradybande nicht unsachlich, sondern spiegelt nur deren Handlungsweise, Absichten und Vorgehensweise wieder.

    Die Argumente, die die Gegner des AWB und der Entwaffnung allgemein haben, lassen sich verifizieren. Wir luegen nicht, wir haben das gar nicht noetig. DAS unterscheidet uns von Leuten wie Brady, Fineswine und anderen Ideologen, die Waffen nur noch in der Hand von Staatsorganen wie Stasi, KGB, Gestapo und aehnlichem sehen moechten. :evil:

    Sorry, aber diese Luegner haben uns lange genug vorgefuehrt, nun wird es Zeit, sie als das zu benennen, was sie sind und was sie wirklich wollen.
    Wir sollten uns da ruhig ein Beispiel an der NRA oder anderen Lobbys nehmen, die ihre Gegner eben nicht mit Samthandschuhen anfassen, sondern sie angemessen im rechtsstaatlichen Rahmen bekaempfen. Und die haben noch ein sinnvolles Waffenrecht und keine Missgeburt wie das deutsche.

    2. Die Zoll-Liste.
    Schoen, nur hab ich immer noch nicht verstanden, was an dieser superbloedsinnigen deutschen Liste relevant fuer den AWB sein soll.

    3. Den AWB hast Du nun anscheinend gelesen. Gut.
    Und nun frage ich mal ganz direkt, was an einer kastrierten Semi-Mac10 "gefaehrlicher" sein soll, als an einer xbeliebigen anderen Pistole? Oder was das Vorhandensein der beschriebenen Merkmale an der "Gefaehrlichkeit" einer Waffe anedert.
    Der AWB war Humbug. Nicht mehr und nicht weniger, genau wie unser alter §37 im alten WaffG. Ueber was soll man sich da noch gross unterhalten? Es hat keinen Sinn, das Aussehen von Waffen als Anhaltspunkt fuer deren Gefaehrlichkeit oder gar Deliktrelevanz heranzuziehen.


    4. der Inkopetenzling von der Polizei hat doch vom AWB gesprochen, stimmts? Und der UMFASST DOCH KEINE SETHVERDAMMTEN VOLLAUTOMATEN!!!

    So und nun geh ich erst mal was kochen, bis spaeter ;)

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    Genaugenomen ist es eine US-Verfassungsfeindliche Organisation, die mit unlauteren Mitteln den 2. Verfassungszusatz wegluegen will.

    Der 2. Verfassungszusatz spricht nur von "Recht, Waffen zu tragen"

    Aus einem über 200 Jahre alten Zusatz, der sich vorallem an Siedler im Westen richtete, abzuleiten man hätte heute einen Anspruch auf eine UZI ist schon gewagt!

    Zitat

    die Waffen nur noch in der Hand von Staatsorganen wie Stasi, KGB, Gestapo und aehnlichem sehen moechten. :evil:

    Ich glaube Du solltest mal wieder runter kommen! Wir reden immer noch vom Assault Weapons Ban, als dem Verbot von Sturmgewehren und nicht von einem Totalverbot das keine Partei in den USA anstrebt.

    Sowas wie bei uns finde ich perfekt!

    1 Jahr Mitgliedschaft im Verein, regelmässige Teilnahme ---> so können die Sportleiter gleich die Spinner aussortieren

    WBK und schon kann man sich seine Wunschwaffe kaufen

    Und mit dem kleinen Anschein, kann ich leben!

    Obwohl es mich die 42 Lauflänge doch schmerzt

    Zitat

    3. Den AWB hast Du nun anscheinend gelesen. Gut.
    Und nun frage ich mal ganz direkt, was an einer kastrierten Semi-Mac10 "gefaehrlicher" sein soll, als an einer xbeliebigen anderen Pistole?

    Die MAC-10 ist eine reine Angriffswaffe, kompakt mit hoher Magazin-Kapazität.

    Für den Schiess-Sport und Verteidigung (Bauart bedingt) ungeeignet

    War daher auch die beliebteste Waffe in den Bandenkriegen der 80er jahre

    Und die Kids nutzten damals in erster Linie die legalen Pre-Bans

    Zitat


    Der AWB war Humbug. Nicht mehr und nicht weniger, genau wie unser alter §37 im alten WaffG. Ueber was soll man sich da noch gross unterhalten? Es hat keinen Sinn, das Aussehen von Waffen als Anhaltspunkt fuer deren Gefaehrlichkeit oder gar Deliktrelevanz heranzuziehen.

    Nochmal...

    Warum benötigt z.Bsp. ein normaler Bürger eine Waffe mit

    -Bayonetaufnahme

    oder

    -Gewehrgranataufnahme

    Alles Punkte auf die der Ban eingeht und die mir kein "Alle Waffen für Alle" Befürworter erklären kann.

  • @ Michalive

    Zitat

    Nochmal...Warum benötigt z.Bsp. ein normaler Bürger eine Waffe mit -Bayonetaufnahme oder -Gewehrgranataufnahme.Alles Punkte auf die der Ban eingeht und die mir kein "Alle Waffen für Alle" Befürworter erklären kann.


    Weil es Leute gibt die solche Waffen sammeln,weil sie sich für die Technik interessieren !?
    Als Ersatz gibt es ja täuschend Echt aussehende "Spielzeuge" die gestandende Männer faszinieren..und sogar besitzen.
    Ich glaube,nein ich weiß das wir hier noch immer in einem Forum für freie Waffen sind.Bis auf wenige Ausnahmen(die von Admins und Moderatoren generell hervorragend überwacht wird) wird hier auf gesetzliche Artekulierung geachtet.Was du da jetzt betreibst ist ein Fauxpas.Denn was in deiner Signatur steht :

    Zitat

    Airsoft-Liebhaber - Derzeit im Besitz: ICS M4A1 Carbine, Maruzen P38

    zeigt doch das Dich Waffen interessieren....und Hand auf's Herz : wären diese Waffen als "scharfe" Version frei zu Erwerben...würdest DU diese dann auch ächten?
    Spiel hier bitte nicht den Moralapostel als bekennender Waffenfreund :new16:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Moinmoin, dann wolln wir mal wieder.

    1.
    Eine Bajonettwarze, ein "Pistolengriff oder die blosse Aufnahmemoeglichkeit fuer ein Gewehrgranatgeraet aendern NICHTS an der "Gefaehrlichkeit" der Waffe. Das waere ungefaehr ebenso bloedsinnig, darauf aufbauend von einer "gefaehrlicheren" Waffe auszugehen, als wenn man Autos mit Rallyestreifen automatisch als "gefaehrlicher" einstufen wuerde.
    Es ist daher muessig wenn nicht sogar unverschaemt, vom Besitzer solcher Waffen eine Rechtfertigung zu verlangen. Dich fragt ja auch keiner, warum Dein Fahrrad einen Sportlenker hat oder aehnlich irrelevantes.

    Ebenso unverschaemt und zutiefst befremdlich ist die deutsche Praxis.
    Wenn es denn so waere, einfach ein Jahr im Verein und gut ists...aber da kennst Du unsere Behoerden, die ja nun darueber bestimmen, was Soprt ist und was nicht, schlecht.
    Abgesehen davon, dass es den Staat nichts angeht, was die Verbaende als Sport betreiben, wird uns dieser Irrsinn mittelfristig den nachwuchs abgraben. Dann hat das Gesetz sein Ziel erreicht, die Basis ist schoen klein und man kann sie ohne grosses geschrei entwaffnen. Wenn Du das nicht siehst, dann sie Dir internationale Beispiele an. ueberall wird diese Salamitaktik angeewendet.

    Was ich von Dir daher fordere ist genau die Solidaritaet, die ich als Nicht-WBK-Inhaber auch all denen entgegenbringe, die von staatlicher Schikane betroffen sind.


    2.
    eine Semiversion der MAC ist ebensowenig eine "Angriffswaffe" wie ein stubsnasiger Revolver oder eine Glock. Der Terminus "Angriffswaffe" an sich ist ebenso bloedsinnig wie der der "Verteidigungswaffe".
    Waffe ist Waffe, ob man damit angreift oder sich verteidigt, ist nicht in der Waffe festgelegt, sondern wird alleine und ausschliesslich durch den Willen des Besitzers bestimmt. Tote Gegenstaende haben keinen eigenen Willen.

    3.
    Legale Pre-bans waren auch weiterhin legal zu besitzen. Das Gesetz hat also nach Deiner eigenen Aussage NICHTS am Stand der Dinge geaendert. Womit wir uns einig sind, dass der AWB sinnlos war und daswegen ja auch turnusgemaess auslief.


    4. Der AWB verbot eben keine "Sturmgewehere", sondern Gewehre, die bestimmte Aussehensmerkmale hatten. Er war ein Anscheinsparagraph.(Diesen Fehler machst Du uebrigens oefter, wieso?)

    5. Der 2. Zusatz spricht vom Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen. Er spricht nicht von altmodischen Waffen oder von haesslichen Waffen, sondern einfach von Waffen. Fertig.
    Ob ein Bajonetthalter dran ist oder nicht, der US-Buerger hat ein RECHT.
    Und das gibt er, gottseidank und anders als der deutsche Untertan, auch nicht her.
    Dieses Recht wurde ihm durch die Gruendungsvaeter gegeben, weil diese sahen und wussten, wie es in Europa ablief, wo nur der Adel, sprich der Staat Waffen, tragen durfte. Diese Waffen sind durch die Verfassung geschuetzt, weil sie ein Gegengewicht zu staatlicher Alllmacht bilden SOLLEN. Sie machen den rechtlosen Untertan zum Buerger mit allen Rechten (und Pflichten). Daher ist das Gestapobeispiel auch nicht weit hergeholt, sondern zeigt nur, wie weitsichtig und vernuenftiog dieser Zusatz in der US-Verfassung ist. Wer ihn antastet, der wird, ob gewollt oder nicht, diejenigen foerdern, die eine neue Stasi, einen neuen KGB, eine neue Gestapo in den USA etablieren wollen.
    Klingt brutal, ist aber so.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Hier wird die ganze Zeit versucht Zusammenhänge herbeizureden die es gar nicht gibt.
    Man sollte sich erst mal die Kriminalitätsstatistiken in England und Wales genau betrachten, bevor man hier lospoltert:
    http://www.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs/100years.xls
    Da sehe ich zum Beispiel, daß die Zahl der Einbruchsdelikte (burglary) seit 1997 stark rückläufig sind. Zufall ? Möglich.
    Die Zahl der Raubdelikte steigt an, klar, aber die stieg auch vor dem Verbot schon an, und nach dem verbot nicht mehr als vorher.
    Ich sehe hier auf jeden Fall nichts, was irgendwie darauf hindeuten würde dass sich das Waffenverbot in der Statistik niederschlägt.
    Gruß
    Ralph

  • Zitat

    Original von promillo
    Legale Pre-bans waren auch weiterhin legal zu besitzen. Das Gesetz hat also nach Deiner eigenen Aussage NICHTS am Stand der Dinge geaendert. Womit wir uns einig sind, dass der AWB sinnlos war und daswegen ja auch turnusgemaess auslief.

    Nur gingen die Preise für Pre-Bans so extrem in die Höhe das dadurch eine Lenkung des Waffenbesitzes auf Grund der Verknappung erfolgte.

    Zitat

    4. Der AWB verbot eben keine "Sturmgewehere", sondern Gewehre, die bestimmte Aussehensmerkmale hatten. Er war ein Anscheinsparagraph.(Diesen Fehler machst Du uebrigens oefter, wieso?)

    Der AWB war eben nicht nur ein Anscheinsparagraf sondern stellte explizit 19 verschiedene Waffenmodelle unter das Verbot.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Weil es Leute gibt die solche Waffen sammeln,weil sie sich für die Technik interessieren !?

    Für Waffensammler gab/gibt es, wie in Deutschland, Ausnahmegenehmigungen des BATF

    Selbst in Deutschland ist der Erwerb von funktionsfähigen vollautomatischen Waffen (Vor 1945) durch das neue Waffenrecht möglich.

    Zitat

    Hand auf's Herz : wären diese Waffen als "scharfe" Version frei zu Erwerben...würdest DU diese dann auch ächten?
    Spiel hier bitte nicht den Moralapostel als bekennender Waffenfreund :new16:

    Warum soll das ein Widerspruch sein? Mit den Airsofts kann ich weder mich noch andere gefährten. Ich kann damit zu Hause ballern wie ich will... muss mich danach nur um das Aufsaugen der BBs kümmern.

    Und wenn ich ganz ehrlich bin, nein! Ich möchte keine scharfe M4A1.

  • @Michalive :
    Deine ach so boesen 19 Modelle waren nur erfasst, weil sie eben "boese" aussahen.
    Eine, um bei Deinem Lieblingsbeispiel zu bleiben, Mac10 in Semi ist auch nichs anderes als eine Glock in Semi oder eine Beretta oder eine Walther PPK.

    Und klar, dass die Drogengangs ihre sauer verdienten Drogengelder nicht fuer teure halbautomatische prebans ausgeben, wenn sie fuer die Haelfte osteuropaeische illegale Vollautos bekommen.

    Mann, grade Du mit Deiner Softair solltest den Unsinn des Anscheinsparagraphen doch am besten nachvollziehen koennen.
    Und glaub mir, auch wenn Du Dich auf die Entwaffnerseite stellst, dadurch wird dein Besitz nicht sicherer, im Gegenteil. Sieh Dir England an. Dort wird nun auch schon Spielzeug verboten.

    ivtu:
    Klar, warum langwierig einbrechen, wenn man wehrlose Opfer doch viel einfacher ausrauben kann?
    Also sorry, aber so ziemlich jeder Kriminologe von Weltrang sieht deutlich, dass die Enttwaffnung in GB eine Katastrophe ist. Selbst die BBC beklagt die expoldierende Gewaltkriminalitaet. und das, waehrend die Gewaltkriminalitaet in den USA stark zurueckgeht und in anderen EU-Laendern nur gering waechst.

    nur Du anscheinend nicht.

    Bitte unter http://www.buergerbewaffnung.de/info_ger.html mal die Links durchsehen.
    Danke.

    So langsam kommt man sich hier vor, wie auf der SFZ. :(

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    ... ivtu:
    Klar, warum langwierig einbrechen, wenn man wehrlose Opfer doch viel einfacher ausrauben kann?....


    Was ist das denn bitteschön für eine Logik ? Davon abgesehen sind die Zahlen für Raubdelikte (robbery) vom Jahr 02/03 zum Jahr 03/04 um 6 % zurückgegangen. Komisch, was ?

    Zitat

    Original von promillo
    Bitte unter http://www.buergerbewaffnung.de/info_ger.html mal die Links durchsehen....


    Sorry, aber allein der Name "Bürgerbewaffnung" sagt mir ja schon, das es sich um keine "objektive" Seite handelt.
    Schau dir doch mal die Mordraten in den USA an. Das sind die höchsten in der "ersten Welt" und werden nur noch von den dritte Welt Ländern getoppt. Und das sie rückläufig sind ist sicher dem AWB zu verdanken, oder ? :new16:
    Ich habe nichts gegen Waffen, solange man sie zum sportlichen Schiessen benutzt. Als Selbstschutz kommen sie für mich nur in Frage, wenn sie nicht tödlich wirken. Jeder der vollmundig nach Waffen für alle schreit, sollte sich selber mal die Frage stellen, ob er bereit ist jemanden zu töten :(.
    Damit geht es nämlich schon los. Ich will das nicht, und deswegen bin ich gegen tödliche Schusswaffen in aller Hände.
    Statistiken sind geduldig und biegsam. Die kann ich mir immer so drehen, daß sie zu meiner Meinung passen.
    Wußtest du übrigens, daß die englischen Statistiken seit 2002 auf einem anderen Standard beruhen, nämlich den NCRS (National Crime Recording Standard) ?
    Nein ? Das soltest du aber wissen, denn auf grund dieses Standards kann man die Zahlen ab 2002 nicht mehr mit denen der Jahre davor vergleichen. Sie sind deutlich höher, aber nicht weil es tatsächlich mehr Verbrechen gab, sondern weil anders gezählt wird.
    Aber sowas erfährt man natürlich nicht auf Seiten die sich mit Bürgerbewaffnung befassen, sondern nur auf objektiven Seiten.
    Wie zum Beispiel hier:
    http://www.homeoffice.gov.uk/rds/pdfs04/hosb1004.pdf
    Gruß
    Ralph

  • Zitat

    Original von promillo
    @Michalive :
    Deine ach so boesen 19 Modelle waren nur erfasst, weil sie eben "boese" aussahen

    Konkret wurden verboten

    The bill banned the manufacture of 19 weapons by name, as well as “copies or duplicates of the firearms in any caliber”: Norinco, Mitchell, and Poly Technologies Avtomat Kalashnikovs (all models); Action Arms Israeli Military Industries UZI and Galil; Beretta Ar70 (SC-70); Colt AR-15; Fabrique National FN/FAL, FN/LAR, and FNC; SWD M-10; M-11; M-11/9, and M-12; Steyr AUG; INTRATEC TEC-9, TEC-DC9, AND TEC-22; and revolving cylinder shotguns such as (or similar to) the Street Sweeper and Striker 12. Through this provision in the law, Congress attempted to ban all known assault weapons currently on the market.

    Zitat


    Eine, um bei Deinem Lieblingsbeispiel zu bleiben, Mac10 in Semi ist auch nichs anderes als eine Glock in Semi oder eine Beretta oder eine Walther PPK.

    Das stimmt doch überhaupt nicht! Eine MAC-10 ist durch das zuschiessendes Verschluss-System eine reine Angriffswaffe.

    Aufgrund dieses Verschluss-Systems ist diese Waffe als Verteidigungswaffe absolut ungeeignet. Ebenso wenig für Sport oder Jagd.

    Anforderungsprofile und Definitionen von Verteidigungswaffen ist aber schon ein Begriff oder?

    Während eine Glock oder Beretta sehr wohl als Verteidigungswaffen oder Sportgeräte geeignet sind.

    Zitat

    Mann, grade Du mit Deiner Softair solltest den Unsinn des Anscheinsparagraphen doch am besten nachvollziehen koennen.

    Schaut man sich jetzt die Vielzahl an Missbräuchen eben dieser Airsoft Modelle an! Kids die Orts- und Häuserkampf in der Innenstadt vollziehen, muss sich sagen man kann auch die Argumente Pro-Anschein verstehen.

    Und wenn man sich dann noch überlegt was für Spinner sich eine Airsoft M4A1 kaufen und was für Blödsinn sie damit anstellen...

    ...kann man sich ausmalen was diese anstellen wenn sie eine scharfe M4A1 frei kaufen dürften.

    Aber hey... scheiss drauf wenn es ein paar duzend mehr Amokläufer und durchgeknallte "Vorbreitet für den Tag X" Spinner gibt

    Hauptsache ICH habe meine geile MP unter dem Bettkasten und wenn der Einbrecher kommt schiesse ich ihn tot

    Deutschland wäre dann sicher wahrlich sicherer... :confused2:

    P.S. Die Hälft meines Postings habe ich wieder gelöscht, möchte nicht ausfallend werden.