Frage zur 0,5 Joule AEG

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.434 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2004 um 21:47) ist von matt-x.

  • Also ich habe da ine frage zu diesen AEGS :
    Dürfte ich diese softair mit Zum meinem freund mitnehmen ? Also mit der Softair aufm Fahrrad zu meinem freund fahren und auf seinem gelände schießen ? Natürlich sind wir schon 14 (:) . Wollte nur wissen ob mir dann die Polizisten was machen könnten ? und wenn ich keine BB´s dabei habe dann schießt sie ja nicht ??? ??? ???
    DAnke im Vorraus
    Sorry habe mich eh verschrieben hieß Bullerriste* :nuts:

    2 Mal editiert, zuletzt von Bonser (27. August 2004 um 16:01)

  • Naja, du darfst das mit DEN Dingern schon... nur...

    Zitat

    Wollte nur wissen ob mir dann die Bullersiten was machen könnten ?

    Sei lieber froh, dass es diese 'Bullersiten' gibt, sonst wär hier noch größeres Chaos...

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Dürfte ich diese softair mit Zum meinem freund mitnehmen ? Also mit der Softair aufm Fahrrad zu meinem freund fahren und auf seinem gelände schießen ?

    Ja, so lange sie nicht offen sichtbar ist (Also z.B. im Rucksack) sollte das kein Problem sein.

    Zitat

    Natürlich sind wir schon 14

    Ist unerheblich. Der Verkauf ab 14 beruht zum einen auf einer freiwilligen Beschränkung des Handels bzw. auf der Geschäftsfähigkeit des Kunden. Die Dürftest du auch mitnehmen wenn du unter 14 bist.

    Zitat

    Wollte nur wissen ob mir dann die Bullersiten was machen könnten ?

    Bitte wer? Jungs, ihr solltet unbedingt an eurer Wortwahl arbeiten, wenn ihr ernst genommen werden wollt...

    Zitat

    und wenn ich keine BB´s dabei habe dann schießt sie ja nicht

    Ebenfalls unerheblich...

    Gruss
    matt-x

  • Hehe nettes Chaos was wir da jetzt haben wo nun jeder Herr in Grün auswürfeln kann ob da nun Spielzeug, freie Waffe oder nicht legale BB Schleuder vor ihm liegt.
    Was wohl darin enden wird das wieder mal ein Haufen Spielkram in der Aservatenkammer landet.
    Denn man kennt das ja wie die gängige Praxis der Beamten ausschaut:
    Notfalls erstmal sicherstellen.

    Benehmt euch umsichtig mit den Dingern denn Ruckzuck ist eure heissgeliebte Spielzeug Mp im grünweissen Wagen verschwunden.

  • Ja... äh... wem sagst du das jetzt? Soweit sind wir auch grade mal...

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Zitat

    Original von Bonser
    Also ich habe da ine frage zu diesen AEGS :
    Dürfte ich diese softair mit Zum meinem freund mitnehmen ? Also mit der Softair aufm Fahrrad zu meinem freund fahren und auf seinem gelände schießen ?

    Da diese Softair waffenrechtlich "Spielzeug" ist, ja!
    meine Tochter darf ihren Stofftiger auch auf dem Fahrrad mitnehmen zu ihrer besten Freundin, und dann damit im Garten spielen ...

    Moralisch möchte ich zu bedenken geben, daß der Transport bitte nicht über die Schulter geworfen von statten gehen sollte. Spielzeug hin, Spielzeug her - das Dingen sieht nicht für jeden nach Spielzeug aus, und der ein oder andere kennt den Wegfall des Anschein-Paragraphen sowie die 0,5 Joule Regelung sicher nicht und vermutet das Schlimmste ...
    Im eigenen Interesse solltest Du es also entsprechend transportieren.

    Zitat

    [
    Natürlich sind wir schon 14 (:) . Wollte nur wissen ob mir dann die Polizisten was machen könnten ?

    Auch meine Tochter ( 5 Jahre ) dürfte damit rumlaufen, da Spielzeug! Nur der Ordnungshüter, der diese Regelung nicht auf Anhieb kennt oder auf Nachfrage in seiner Dienststelle diese erhält, wird sicher erst mal das gute Spielzeug sicherstellen. ( Gründe siehe oben ... )
    Gut, sie würde wieder den Weg nach Hause finden, aber mit entsprechendem Schreibkram und vermutlich Vorladung der Eltern ( vermutlich - könnte aber auch sein, daß Du sie selbst nach Prüfung wieder abholen dürftest ... )

    Zitat

    [
    und wenn ich keine BB´s dabei habe dann schießt sie ja nicht ??? ??? ???


    Das zeugt von Kenntnis des Gesetzes und damit verbundener eigener Verantwortung :new11:, obwohl hier wie gesagt, Spielzeug!

    Wenn jeder wie Du erst mal die entsprechenden Gesetzestexte studieren würde, sich selbst dazu ein paar Gedanken machen würde und im Zweifel Rat suchen würde, bevor er sich durch Unwissenheit auf dünnes Eis begibt, dann würde es wesentlich weniger böse Berichte geben.

    Der verantwortungsvolle Umgang fängt auch unter 0,5 Joule an ;)

    gruß Willy

    PS: Der Vergleich mit meiner Tochter betrifft nur! den Vergleich des Spielzeugs. Ich habe auch schon jüngere gesehen, die vorbildlich mit stärkerem Gerät, zwar unter Aufsicht, aber ohne weitere Anweisungen umgingen.

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Danke :nuts: werde mir das gewehr warscheinlich kaufen. Wenn dann werde ic heinen Testbericht machen und ein Schußvideo :direx:
    muss mirs aber noch überlegen. Also ich meine jetzt die p90 bei koze

  • Bei KoZe? Ok, das wird dann wohl in den nächsten Monaten nichts mit dem Testbericht und dem Video. (ich warte seit 6 Monaten auf eine Jacke, kein Einzelfall, dass man länger wartet. Wenn du wartest, bis sie jemand anders im Programm hat und sie dann bestellst, hast du sie wahrscheinlich vorher.)

    Immer zwei, drei offene Ohren für die Mitarbeiter haben.

    Zuhören und Verständnis zeigen kann oft simples Handeln adäquat ersetzen und spart auch noch Zeit.

    -Bernd Stromberg-

  • Zitat

    Original von matt-x
    Ist unerheblich. Der Verkauf ab 14 beruht zum einen auf einer freiwilligen Beschränkung des Handels bzw. auf der Geschäftsfähigkeit des Kunden. Die Dürftest du auch mitnehmen wenn du unter 14 bist.

    stopp.

    stimmt so nicht.

    Es ist wohl eine reine Selbstbeschränkung, denn Kinder sind im geringen Masse auch schon geschäftsfähig. So eine Mini AEG kostet "nur" 60? und fällt damit soweit ich weiss unter den "Taschengeld Paragraphen".
    Rein rechtlich kannst du das Ding also auch schon unter 14 kaufen.

    Aber ich denke das die Beschränkung auf 14 schon ihre Richtigkeit hat.


    gruß
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Da gibts doch noch die "Störung der öffentlichen Ordnung" bzw. "Erregung öffentlichen Ärgernisses", beides meines Wissens keine Straftaten - aber Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldstrafen verbunden sind.

    Deshalb meine Frage an die besser informierten hier: Kann jemandem, der mit so einer 1:1-Spielzeugversion einer Softair in der Öffentlichkeit herumhantiert, daraus ein Strick gedreht werden?

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • Nicht nur die "Störung der öffentlichen Ordnung" ist ein Problem - zumal das ja nur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Viel kritischer sehe ich das "Vortäuschen einer Straftat" - und das ist auch eine Straftat!

    Wenn du also mit dem Ding im Anschlag durch die Fussgängerzone rennst kann das u.U. böse Folgen haben! Gerade was Waffen (auch wenns nur Spielzeignachbildungen sind) angeht sollte man sich immer möglichst unauffällig verhalten - sonst kanns sehr, sehr teuer werden. Und das nicht nur materiell...

    Gruss
    matt-x