Wichtiger Hinweis für alle die in letzter Zeit eine CA AEG gekauft haben

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 1.702 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2004 um 22:47) ist von full.house.

  • Wie mir aus zuverlässiger Quelle zugetragen wurde hat CA in letzter Zeit verstärkt Ramsch fabriziert, die scheinen gerade ein neues Werk zu bauen und daher kommt es wohl zu gewissen Fertigungsmängeln.

    Einer davon ist besonders akut: Angeblich (habe keinen Beweis dafür aber die Quelle ist zuverlässig) sollen CA AEGs ausgeliefert worden sein bei denen die Gearbox keine Laufbuchsen oder Kugellager haben. D.h. die Gears laufen direkt im Gußmaterial des Gearboxgehäuses. Da dieses Material aber keineswegs für diese Belastung geeignet ist (vor allem nicht bei den Starken CA Waffen), wird die Öffnung schnell ausreißen oder sich soweit ausweiten, dass die Gears nicht oder nicht mehr richtig laufen können, was dazu führen kann, dass es nach einer gewissen Zeit der Benutzung die gesamte Gearbox zerlegt wenn ihr feuert.

    Solltet ihr also in letzter Zeit ein CA AEG gekauft haben, empfehle ich nachzusehen ob die Gearbox mit Bushings ausgerüstet ist, diese sehen etwa so aus:

    Ihr braucht dazu die Gearbox nicht öffnen, dies läßt sich von außen erkennen, was etwa so aussieht (nicht ganz so schmutzig wenn sie neu ist ;) :(

    Es müssen deren sechs dieser Bushings sein, zwei für jedes Gear, drei auf jeder Seite der Gearbox.

    Da es mich interessieren würde ob solche Waffen auch nach Deutschland gelangt sind bitte posten falls ihr eine Gearbox ohne Laufbuchsen findet. Ob es sich dabei um einen Produktmangel handelt der zum Umtausch berechtigt solange noch keine Beschädigung eintritt kann ich nicht beurteilen. Eins ist aber klar: Wenn die Waffen ohne Bushings ausfallen wird es für Händler und Importeur sehr viel teurer als für ein paar Euro Bushings nachzurüsten.

  • Das passt zu einigen äußerst negativen CA33-Berichten.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Scheint aber kein Problem zu sein das von Anfang an da war, denn auf dem Bild der Gearbox des CA33 aus dem Review von Florida Airsoft sind die Bushings klar zu erkennen

    http://www.floridaairsoft.com/reviews/ca33/ca33_7.jpg

    Entweder wurde da nachträglich was von CA geändert um am falschen Ende Geld zu sparen oder es handelt sich um Einzelfälle die auf schlampige Montage/Qualitätskontrolle zurückzuführen sind.

    Ich habe auch mal GSG informiert, mal sehen was die sagen.

  • Uni!

    Warst Du nicht am überlegen, Dir als Klausurbelohnung eine CA zu kaufen?

    Was ist eigentlich aus den Plänen geworden?

  • Das wird er sich momentan dann wohl eher zweimal überlegen ;)

    Dark is the road you wander...
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  • Och ich hab mir ne andere Belohnung geholt, bzw die ist noch unterwegs... sollte morgen eintrudeln wenn alles glatt läuft, Review folgt :). Erfolgreiche Arbeit muß belohnt werden, auch wenn man die Belohnung selber zahlen muß :D.

    Das ich mich für was anderes entschieden habe liegt aber nicht an dieser Sache, hab mich schon bevor ich davon erfahren hab für was anderes entschieden. Grundsätzlich ist es auch kein Kaufhindernis in Deutschland, da du ja zwei Jahre Gewährleistung hast. Es wäre nur ärgerlich wenn CA da Mist gebaut hat und es sich nicht um Einzelfälle handelt. Es könnte durch sowas halt sein das Händler und Importeure so viele Gewährleistungsfälle und Kosten abbekommen dass es sich nicht mehr lohnt die CAs anzubieten. Das wäre Schade. Daher wäre es wichtig zu wissen wie die Sache liegt um eventuell gleich Gegensteuern zu können falls es ein Generelles Problem ist.

  • Keine Bange die CA-Sachen reizen mich wenig, mit ihrer Armalitemonokultur.

    Da wäre eine ICS MP5 schon eher eine Belohnung für meine bestandenen Klausürchen.

    Oder eine Gas Blowback, aber da bin ich noch ziemlich unentschlossen.

  • Zitat

    Original von unimatrix001
    Grundsätzlich ist es auch kein Kaufhindernis in Deutschland, da du ja zwei Jahre Gewährleistung hast.


    Vorsicht, auch wenn du Gewährleistung schreibst, hab ich das Gefühl, dass du darunter "Garantie" verstehst. Bloß die gibt es in Deutschland nur noch auf freiwilliger Basis.

    Effektiv bleiben dir von der Gewährleistung 6 Monate, bei denen der Händler nachweisen muss, dass der Schaden nicht beim Kauf vorhanden war. Und selbst da dürfte der Händler gute Karten haben:

    Wenn die Gears nach einigen 10k Schüssen blockieren, weil sie sich ins Metall der Gearbox "gefressen" haben, dann kann dies als "normaler" Verschleiß interpretiert werden. Wie willst du dem Händler sagen, dass es eine Fehlproduktion war? Nur weil ein Feature für die längere Lebensdauer nicht eingebaut ist, das man normalerweise erwartet? Ich sehe weder auf dem Karton noch in der Anleitung meiner CA-Gun etwas nähreres über die Gearbox. Dein Händler kann dir sagen, dass die Bushings nicht zum Lieferumfang gehören und dass deine Gearbox durch den Verschleiß geplättet wurde.

    Naja, CA Guns haben nur einen schönen Metal-Body. Ich würde mir aber dennoch keine mehr holen... selbst mit Guarder Hopup-Gummi schafft meine M15A4 nur 0,20-0,23g Kugeln. 0,25g Kugeln fliegen, als wenn man sie werfen würde - und das höchstens 15 Meter weit. Im FPS - Test auf Airsoftplayers schafft eine unmodifizierte TM G36 ca. 23m mit 0,25g Kugeln mit voller Zielgenauigkeit. *grummel*

    IMHO würde ich nicht wundern, wenn ein paar Modelle mit einer Gearbox aus Plastik rauskommen wüden. CA scheint das zu verbauen, was gerade da ist - und die Kaufen das ein, was billig ist.

    Gruß, Joaz

  • Wenn keine Laufbuchsen eingebaut sind wird das keine 10000 Schuss unbeschadet überstehen, nach höchstens 2000 ist Schluss. Und das dürfte a) innerhalb der 6monatigen Beweislastumkehrfrist liegen und b) selbst wenn es darüber hinaus geht ein eindeutiger Konstruktions- bzw. Fertigungfehler sein. Wenn man in deinem Auto keine Kugellager verbaut bist auch nicht du schuld wenn es nicht mehr läuft. Zumal auch eindeutig nachzuweisen ist, dass CA früher definitiv Laufbuchsen verbaut hat ist dies eine technische Minderungausstattung für den Verbraucher, der davon ausgehen kann, dass die Leistung/Qualität einer Waffe nicht nachträglich verschlimmbessert wird. Da in der Rechtsprechung seit dem neuen Verbraucherschutzgesetz auch der Grundsatz gilt: Im Zweifel für den Verbraucher, ist hier definitiv ein Gewährleistungsanspruch durchsetzbar, auch über die nach dem §476 BGB veranschlagte 6 Monatige Beweisleistumkehr hinnaus. Seh ich in soweit kein Problem.


    Hier im übrigen die Einschätzung von GSG zu dem Thema:


  • Zitat

    Original von unimatrix001
    Wenn keine Laufbuchsen eingebaut sind wird das keine 10000 Schuss unbeschadet überstehen, nach höchstens 2000 ist Schluss. Und das dürfte a) innerhalb der 6monatigen Beweislastumkehrfrist liegen [...]
    Zumal auch eindeutig nachzuweisen ist, dass CA früher definitiv Laufbuchsen verbaut hat ist dies eine technische Minderungausstattung für den Verbraucher [...]


    Stimmt, für den Kunden ist es in dieser Zeit kein Problem, wenn in der selben Baureihe das weggelassen wird. Wenn nun CA aber eine ganze Produktreihe ohne Bushings baut, dann hättest du IMHO schlechtere Chancen.

    @GSG-Email: IMHO kann es dennoch vorkommen, dass solche Produktionsfehler vorhanden sind. In wie weit die Tests der Stichproben reichen und wie oft Stichproben durchgeführt werden, geht aus der Email nicht hervor.

    Dass die Bushings nicht vorhanden sind, kann bei einer Stichprobe erst beim auseinandernehmen oder nach den 2000 Schuss festgestellt werden. Ob die Waffe nun Vollautomatisch schießt oder nicht und ob die vorgeschriebenen Markings vorhanden sind, das kann man auch mit sehr wenig Zeitaufwand testen.

    Gruß, Joaz
    @Wesker: Vielen Dank für die freundliche Begrüßung. Ich bin übrigens ein Mensch, männlich, 21 Jahre alt, Informatik-Stundent, Suchmaschienenbenutzer und Wenigposter. Hat das deine Frage beantwortet? ;)

  • Zitat

    Original von Joaz


    Vorsicht, auch wenn du Gewährleistung schreibst, hab ich das Gefühl, dass du darunter "Garantie" verstehst. Bloß die gibt es in Deutschland nur noch auf freiwilliger Basis.

    Effektiv bleiben dir von der Gewährleistung 6 Monate, bei denen der Händler nachweisen muss, dass der Schaden nicht beim Kauf vorhanden war. Und selbst da dürfte der Händler gute Karten haben:


    äh seit wann ist garantie auf freiwillige basis ??? so weit ich das weiß gilt immer noch das vor ca. 2 jahren heraus gekommene gesetz das händler gesetzlich 2 jahre garantie geben müssen. das wäre ja der hammer wenn niemand mehr als 1 jahr garantie gibt, dann müssen die preise ja gesunken sein und die firmen können sich mehr minderwertigen müll zusammen basteln....

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (21. Juli 2004 um 16:41)

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    äh seit wann ist garantie auf freiwillige basis ??? so weit ich das weiß gilt immer noch das vor ca. 2 jahren heraus gekommene gesetz das händler gesetzlich 2 jahre garantie geben müssen. das wäre ja der hammer wenn niemand mehr als 1 jahr garantie gibt, dann müssen die preise ja gesunken sein und die firmen können sich mehr minderwertigen müll zusammen basteln....

    Garantie = Freiwillige Leistung des Verkäufers

    Gewährleistung =gesetzlich vorgeschrieben

    In den ersten 6 Monaten gilt ein Defekt von gesetzwegen als schon beim Kauf vorhanden, der gegenteilige Beweis liegt beim Verkäufer.

    Vom 7-24 Monat liegt die Beweislast beim Käufer.

  • Michalive hat Recht:
    Händler müssen seit einiger Zeit 2 Jahre Gewährleistung geben.
    Wenn ein Händler 2 Jahre Garantie gibt, dann tut er dies freiwillig.
    Die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie wurden schon beschrieben.

    Gruß
    AK-Fan

  • Allgemein, nicht auf Airsoft bezogen! :

    Der Hersteller kann und darf produzieren, was er will. Er verkauft ja nicht an den Konden vor der Ladentheke.
    Und der Hersteller kann auch Cargen 2. und 3. Wahl dem Händler anbieten.
    Und da kann auch ausgehandelt werden, 3 zum Preis von einer, mit Garantie-Abgeltung.

    Nun aber die andere Seite:
    Die 2 Jahre sind dazu da, um den Kunden zu schützen.
    heißt erstmal:
    Der Händler muß dafür gradestehen, daß das Produkt in Kundenhand 2 Jahre ab Kaufdatum funktioniert!

    Und wenn der Bandtransport im Videorekorder ( Verschleißteil, gelle ... :nuts: ) nicht den Normen für eine zweijährige Benutzung ausgelegt war, dann wird´s lustig ... ;)

    Anderes Beispiel:
    Meine Lieblings-Bosch-Stichsäge, mein Kollege hat die gleiche, verrichtet seit 8 Jahren ihren Dienst, und das nicht nur mit Sperholz, wie die meisten hier wissen.
    Es gibt natürlich auch die guten für 20 Euro, aber da werdet ihr desöfteren beim Händler vorstellig, der sie dann entweder zurücknehmen oder umtauschen oder einschicken darf... :new16:
    Vor solcher Ware soll mit der 2jährigen der Kunde geschützt werden.
    Aber die meisten vergessen gerne, daß solche Qualität ihren Preis hat.
    der Sparsame kauft doppelt und verfährt gerne seinen Sprit! *lol*

    gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...