Oh Ja! Wie aufschlussreich!

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 1.710 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Juli 2004 um 18:30) ist von unimatrix001.

  • Hallejullia E.G.G.S hat mir geantwortet!

    vor einigen Tagen stellte ich mir die Frage welche veränderungen an den Gearboxen von ICS vorgenommen wurden das EGGS dies als so besonders in der Beschreibung ihrer Produkte hervorhob.
    Daraufhin schrieb ich eine Email an EGGS dessen Resonanz heute bei mir in meinem Postfach lag:

    ..............boahr!...........Ich fühl mich schon viel intelligenter! :laugh:

    Warum Fleisch besser ist als Sex:

    -Es wird nicht sauer, wenn Du etwas Ketchup draufgibst.
    -Du kannst das Fett einfach abschneiden.
    -Du mußt nicht ständig sagen: "Ich liebe Dich", obwohl es bei Fleisch ja zutrifft.
    -Es regt sich nicht auf, wenn Du fernsiehst, während Du Dich drübermachst.

  • Hey, weisst du wie ich mir das bei EGGS vorstelle?

    da setzen die nen 16 jährigen Softair-Freak vor den PC und der beantwortet alle Fragen im Schnelldurchlauf... wie denn auch sonst, wenn pro Stunde 300 neue kommen ;)

    Musst schon ein Glückspilz sein, wenn du eine Antwort bekommen willst, die länger als ein Satz ist.

    Kleiner Tipp, frag Uni :ngrins:

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Ja ich hatte ja weils einfacher ist Uni vorher gefragt der konnte sich aber eben einen zuwachs der Zuverlässigkeite nicht vorstellen mit der Antwort die sind schon zuverlässig genug! ok auf jeden fall besser das reicht erstmal! und ein Satz ist besser als keiner oder?

    Warum Fleisch besser ist als Sex:

    -Es wird nicht sauer, wenn Du etwas Ketchup draufgibst.
    -Du kannst das Fett einfach abschneiden.
    -Du mußt nicht ständig sagen: "Ich liebe Dich", obwohl es bei Fleisch ja zutrifft.
    -Es regt sich nicht auf, wenn Du fernsiehst, während Du Dich drübermachst.

    Einmal editiert, zuletzt von Addy (16. Juli 2004 um 01:35)

  • Druck die Mail aus und rahm' sie ein ! Das ist zu 100% mehr, als die meisten anderen von E.G.G.S. bekommen haben ! :n17:

    Mit der "Zuverlässigkeit" könnten wirklich mehr Metallteile gemeint sein, nur warum sagt das dann keiner ?!?

    MfG
    Matthias

    Nur noch lesend aktiv... Oder ggf., um eine verbale Ohrfeige zu verteilen.

  • Von EGGS bekommt man meistens solche super-Kurzaussagen. Das ist weder ungewöhnlich noch unhöflich, der beantwortet halt alles so knapp wies geht *g*. Aber bisher waren seine Aussagen immer richtig. Das Problem ist halt das wir jetzt genausoviel wissen wie vorher wenns darum geht WAS geändert wurde... das was ich rausbringen konnte ist bisher die Aussage von Umarex das es sich wohl um irgend eine Verbesserung hinsichtlich der Jams handeln soll, d.h. das diese nicht mehr so häufig auftreten. Aber was genau gemacht wurde kann auch da keiner sagen :D

    Zitat

    Original von Elchinator
    Mit der "Zuverlässigkeit" könnten wirklich mehr Metallteile gemeint sein, nur warum sagt das dann keiner ?!?

    Was willst denn noch mehr aus Metall machen? Außerdem hat das keine Auswirkungen auf den Jam, das ist ne Frage der Konstruktion nicht des Materials. Wenn mal einer eine hat soll er sie halt mal aufschrauben und mit ner alten vergleichen, dann wissen wir was geändert wurde...

    Einmal editiert, zuletzt von unimatrix001 (16. Juli 2004 um 18:42)

  • Und selbst wenn Eggs nur kurz antwortet,die Firma ist sehr schnell in der Bestellungsbearbeitung.

    Ruf mal bei Kotte an, die nehmen ihre Kunden nicht ernst,besonders Klasse war die ICS Sonderaktion, viel Wind um nichts,angeblich wären von jeder ICSMp5 nur eine zu veräussern gewesen.Na egal ,genug gemeckert.

    Da waren meine Bestellungen bei Eggs viel erfreulicher.Die nehmen Kunden ernst.
    Also bei Eggs würde ich hingegen jederzeit wieder bestellen.

    MOD: keine Beleidigungen bitte. O_S

    Einmal editiert, zuletzt von Old_Surehand (16. Juli 2004 um 20:39)

  • Also echt wenn es aber irgendwann mal eine ICS MP5 SD5 für 250 gibt bei teute bestell ich die sofort!

    Warum Fleisch besser ist als Sex:

    -Es wird nicht sauer, wenn Du etwas Ketchup draufgibst.
    -Du kannst das Fett einfach abschneiden.
    -Du mußt nicht ständig sagen: "Ich liebe Dich", obwohl es bei Fleisch ja zutrifft.
    -Es regt sich nicht auf, wenn Du fernsiehst, während Du Dich drübermachst.

  • Ganz genau,wenn der ICS ein bischen fällt würd ich auch zuschlagen.

    Kotte hat es sich bei mir verscherzt,ich hatte sogar schon den Altersnachweis eingesand und die Bestellung von diesem Weihnachtsmannverein bestätigt bekommen.

    Und dann hieß es plötzlich Tage später,man habe gar keine mehr Vorrätig gehabt.

    Bei Kotte kaufe ich nix mehr,und wenn es der letzte Händler für freie Waffen wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (16. Juli 2004 um 22:28)

  • Zitat

    Kotte hat es sich bei mir verscherzt,ich hatte sogar schon den Altersnachweis eingesand und die Bestellung von diesem Weihnachtsmannverein bestätigt bekommen.

    Liegt das vielleicht daran, dass du noch so jung aussiehst? :confused2: :ngrins:
    Eine Frau würde sich jetzt über dieses Kompliment freuen. :))
    Es geht doch nichts über gutes Make Up. :new11:

  • Tja wenig arbeiten ,das hällt Jung...

    Nein aber was mich ziemlöich verärgert:

    Wenn der Händler eine Auftragsbestätigung vesendet,dann geht man als
    jemand ,der noch an das der Kunde ist König Prinzip glaubt davon aus, das man die Ware erhällt.Im Prinzip hat sich der Händler damit eigentlich verpflichtet,zu liefern, zum angebotenen Preis.

    Dann 2 Werktage später zu sagen, och die haben wir nicht mehr und sich nicht zu entschuldigen für die Schlamperei ist eine Frechheit.

    Darum geht es mir,ich hatte mich schon extrem auf eine 200 Euro ICS MP5 gefreut.
    Aber dann kauf ich halt in Zukunft bei anderen Händlern.

  • Wem sagst du das.
    Ich habe von einer bestimmten Import-Firma heute mal wieder die Nachricht erhalten, dass eine ganz bestimmte Softair in der nächsten Woche Lieferbar sein wird. :))

    Die Firma hat wohl vergessen, dass sie mir vor ein paar Tagen geschrieben hat, dass diese Softair erst auf Anfrage wieder produziert wird und das es im Moment kein Exemplar in ganz Europa gibt.
    Deshalb könnten sie zur Zeit auch nicht liefern. :laugh:

    Ich sage jetzt aber nicht den Namen der Firma.

  • du brauchs den namen von GSG auch nicht zu nennen.
    wir können uns schon denken wer das ist. :ngrins:
    aber ich denke mal du willst nicht zu viel verraten.
    obwohl, wir sind ja hier unter uns. interessieren würde mich das schon :crazy2:

  • Zitat

    Original von snoop
    Wenn der Händler eine Auftragsbestätigung vesendet,dann geht man als
    jemand ,der noch an das der Kunde ist König Prinzip glaubt davon aus, das man die Ware erhällt.Im Prinzip hat sich der Händler damit eigentlich verpflichtet,zu liefern, zum angebotenen Preis.

    Hmmm nein... das was du unter Auftragsbestätigung meinst ist wohl die automatische Bestätigung per E-Mail wenn deine Bestellung eingegangen ist. Dazu ist der Händler nach den Bestimmungen des Fernabsatzes, hier §312e (1), 3 BGB gesetzlich verpflichtet. Eine Pflicht zu Lieferung ist daraus nicht abzuleiten, da deine Bestellung erst die erste der zum Vertragsschluß nötigen zwei übereinstimmenden Willenerklärungen ist. Angebote an die Allgemeinheit wie u.a. in Schaufenstern, Kleinanzeigen und auch Online-Shops sind mangels Rechtsbindungswille keine Anträge sondern invitatio ad offerndum, sprich eine Aufforderung an den Interessenten ein Angebot abzugeben. Des weitern gilt auch §145 BGB - da klar gesagt wurde das dieses Angebot ein Sonderangebot ist solange Vorrat reicht, ist die Gebundenheit an ein Angebot noch zusätzlich zu invitatio ad offerendum ausgeschlossen.

    Daher: Kein Vertrag - keine Erfüllungspflicht.

    Zitat

    Dann 2 Werktage später zu sagen, och die haben wir nicht mehr und sich nicht zu entschuldigen für die Schlamperei ist eine Frechheit.

    Ausnahmsweise muß ich da KoZe in Schutz nehmen wie oben schon aufgeführt. Allerdings ist ja hinlänglich bekannt das die Geschäftspraktiken da eher zweifelhaft sind, daher hättest du dich im vorraus auf sowas einstellen müssen.

  • Gut ins Fernabsatzgestz schaue ich natürlich nicht,aber ich seh das so , das das eine ziemliche Blendaktion war von der Firma.
    Kaum Sonderangebotware im Lager und dick Werbung machen.

    Übrigens warb Kotte nock einige Tage länger mit diesen Sonderangebotsmodellen, auch als schon definitiv keine mehr da waren.

    Mich als potentiellen Kunden hat Kotte mit der Strategie jedenfalls für immer vergrault.

  • Zitat

    Original von snoop
    Gut ins Fernabsatzgestz schaue ich natürlich nicht,aber ich seh das so , das das eine ziemliche Blendaktion war von der Firma.
    Kaum Sonderangebotware im Lager und dick Werbung machen.

    Hmmm naja... Gebundenheit ausgeschlossen. Können sie machen sofern die angebotenen Produkte wirklich lieferbar sind, seis auch nur ein einziges Mal.


    Zitat

    Übrigens warb Kotte nock einige Tage länger mit diesen Sonderangebotsmodellen, auch als schon definitiv keine mehr da waren.

    Wenn du das beweisen kannst (da wird halt dran hapern) könntest du sie wegen unlauteren Wettbewerbs dranbekommen, denn das ist unzulässig ... aber es ist halt wie immer... etwas zu wissen ist das eine - etwas beweisen können was ganz anderes.

  • Zitat

    Hmmm nein... das was du unter Auftragsbestätigung meinst ist wohl die automatische Bestätigung per E-Mail wenn deine Bestellung eingegangen ist. Dazu ist der Händler nach den Bestimmungen des Fernabsatzes, hier §312e (1), 3 BGB gesetzlich verpflichtet. Eine Pflicht zu Lieferung ist daraus nicht abzuleiten, da deine Bestellung erst die erste der zum Vertragsschluß nötigen zwei übereinstimmenden Willenerklärungen ist. Angebote an die Allgemeinheit wie u.a. in Schaufenstern, Kleinanzeigen und auch Online-Shops sind mangels Rechtsbindungswille keine Anträge sondern invitatio ad offerndum, sprich eine Aufforderung an den Interessenten ein Angebot abzugeben. Des weitern gilt auch §145 BGB - da klar gesagt wurde das dieses Angebot ein Sonderangebot ist solange Vorrat reicht, ist die Gebundenheit an ein Angebot noch zusätzlich zu invitatio ad offerendum ausgeschlossen.

    Daher: Kein Vertrag - keine Erfüllungspflicht.

    .

    Angebot: Online eingestellt zwecks Verkauf! ( Willenserklärung )
    Bestellung: ( Willenserklärung des kaufen wollens)

    Was sagt da das BGB:

    ... wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen ...dann kommt der Vertrag zustande!

    Nur:
    Da gibt´s dann wieder die AGB´s ... ;)
    und Zusätze wie solange...
    ... freibleibend, und was nicht alles.

    Das passiert einem aber überall.
    Dafür einen Händler "prangern" zu wollen finde ich rausgeworfene Energie.
    Wenn´s grad net ( mal wieder ) lieferbar ist, dann halt Pech. :new16:
    Die Großhändler versprechen noch viel viel mehr dem Händler, als der Händler dem Kunden ... :(

    Außerdem sollte man mit Äußerungen gegenüber einem bestimmten Händler vorsichtig sein, da man sich damit wiederum eine böse Klage der Rufschändung einhandeln kann! Und die ist dann rechtlich haltbar!

    Gruß Willy

    FWR-Mitglied 26256 ...und Du? :deal: -+- Field Target -Mitglied im DFTC2000 -+- Co2-Mehrdistanz.de

    Alles, was ist, dauert 3 Sekunden: Eine für vorher, eine für nachher und eine für mittendrin ...

  • Zitat

    Original von full.house

    Angebot: Online eingestellt zwecks Verkauf! ( Willenserklärung )
    Bestellung: ( Willenserklärung des kaufen wollens)

    Was sagt da das BGB:

    ... wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen ...dann kommt der Vertrag zustande!

    Ähm... nein :D
    Wenn dem so wäre müßte jeder der bestellt beliefert werden, was unter Umständen unmöglich ist wenn soviele Teile garnicht vorliegen oder beschaffbar sind - somit müßte der Händler wegen Nichterfüllung Schadenersatz leisten. Angebote in einem Online-Shop sind keine Willenerklärung seitens des Händlers. Ich habs gerade nochmal in meinem Führich nachgeschlagen, da stehts auf Seite 73 ganz ausführlich erklärt ;):

    Mausklick im Onlineshop ist Antrag, erst eine ausdrückliche Erklärung seitens des Shopbetreibers ist die Annahme und erst damit ists ein Vertrag - vorher nicht.

    Kannst du auch nochmal hier nachlesen ;)

    http://www.abc-recht.de/ratgeber/inter…g.php#internet2

    In Wirtschaftsprivatrechtssachen solltest du gerade nicht mit mir diskutieren, ich bin voll im Geschäft mit lernen weil ich am Dienstag Klausur schreiben darf (juhu :D).

    Anmerkung: Bei Online-Auktionen siehts anders aus, da ist das Einstellen in das Auktionssystem tatsächlich die erste Willenserklärung und damit ein Antrag. Nicht aber in Online-Shops.

    Zitat

    Nur:
    Da gibt´s dann wieder die AGB´s ... ;)
    und Zusätze wie solange...
    ... freibleibend, und was nicht alles.

    AGBs gelten aber gemäß §305 ff BGB nur WENN ein Vertrag geschlossen wurde - was hier nicht der Fall ist - und auch dann nur unter den dort genannten vorraussetzungen.

    Angebot freibleiben ist im Internet dank der invitation nicht mal nötig :)


    Zitat

    Dafür einen Händler "prangern" zu wollen finde ich rausgeworfene Energie.
    Wenn´s grad net ( mal wieder ) lieferbar ist, dann halt Pech. :new16:
    Die Großhändler versprechen noch viel viel mehr dem Händler, als der Händler dem Kunden ... :(

    Das ist nicht nur Pech, das ist kein Vertrag ;)

    Zitat

    Außerdem sollte man mit Äußerungen gegenüber einem bestimmten Händler vorsichtig sein, da man sich damit wiederum eine böse Klage der Rufschändung einhandeln kann! Und die ist dann rechtlich haltbar!

    Mit welcher Begründung? :D
    Die Wahrheit zu sagen ist immer erlaubt...

    2 Mal editiert, zuletzt von unimatrix001 (17. Juli 2004 um 17:10)

  • So wie Unimatrix es erklärt hat, habe ich es auch mal irgendwann gelernt. Der Katalog im Webshop ist nur eine "invitatio ad offerendum" (Einladung zum Anbieten), keine Willenserklärung.

    Eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs (Bewerben eines Sonderangebotes, das nicht mehr erhältlich ist) kann meines Wissens nur die Konkurrenz oder eine Verbraucherzentrale einreichen, nicht der einzelne Kunde.

    Gruß,
    Marcus

  • Schon ja, aber die Verbraucherzentrale bekommt ja auch irgendwoher ihre Infos... :D