Das gilt also nicht für beschädigte Ware?!
Was soll ich tun ???
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Atilar -
29. Juni 2004 um 18:26 -
Geschlossen
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Nein dieses Recht hast du generell. Solltest du die Ware kaputtmachen (auf Eigenverschulden) so ist wohl klar, dass der Verkäufer sie nicht zurücknehmen kann. Für beschädigte Ware gibt es ja die Garantie.....
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ich war grade beim eibl und zeigte ihnen den zettel auf den ich bei 4 m geschossen habe (eingespannt)
sie sagten nächste woche ( ) käme eine neue DE.
ich soll so lange die "alte" desert eagle behalten und sie dann umtauschen.
wenn die neue dann auch nicht geht will ich sie auf die sigma co2 umtauschen -