Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.787 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Dezember 2001 um 13:49) ist von Paramags.

  • Nach meinem unmaßgeblichen Verständnis:

    Du darfst nicht nur, Du mußt es sogar wieder anbringen. Die Waffe verliert ihre Zulassung der PTB ja nicht, und das Zeichen muß drauf sein, damit die Waffe legal ist.

    Ist das Zeichen nicht eingraviert? Willst Du so viel abtragen? ???

  • Hi Marcus

    Die Schrif auf dem Schlitten ist nicht eingraviert sondern eher gelasert (das sagte mir mein Pokalhänler der meine C225 machte). Da die Brünierungnicht gerade dünn ist vermute ich daß die Kompletten Schriftzüge anschliesend höchstens noch Schemenhaft zu sehen sind. Es ist halt nur die frage ob man das einfach wieder selber machen darf oder ob ich den Schlitten irgentwo hingeben nuss um es machen zu lassen.

    Gruß
    Para

  • Knifflige Angelegenheit. Auf jeden Fall würde
    ich den Vorgang irgendwie dokumentieren. Du
    musst beweißen können, dass die Waffe mit
    PTB ausgeliefert wurde. Streng genommen könnte
    das Zeichen ja auch durch Abnützung verschwunden
    sein. Selbst wieder anbringen würde ich es nicht.
    Könnte als Urkundenfälfschung oder Selbstbeurkundung
    ausgelegt werden.

    Pellet

  • Also ich sehe keinen Grund, warum Du das nicht selber machen dürftest. Das Anbringen von solchen Zeichen ist ja keine hoheitliche Aufgabe oder sowas. Du darfst natürlich nichts Falsches anbringen, aber eine Beschriftung zu ersetzen, die abgegangen ist, ist m.E. sicherlich erlaubt.

    Die Frage ist natürlich auch, wie man sowas macht....

  • Hi Pellet

    Wenn ich sowas mache dann mach ich sowieso eine Fotodokumentation darüber und dieser wird ins Forum Gestellt. Für diesen Zweck lasse ich mir auch einen neuen schlitten kommen um notwendigerweise die Waffe im Originalustand zu haben.

    Gruß und danke

    Para

    PS: Die PTB sowie den Coltschriftzug werde ich dan vieleicht üben den Pokalhändler machen lassen

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Also ich sehe keinen Grund, warum Du das nicht selber machen dürftest. Das Anbringen von solchen Zeichen ist ja keine hoheitliche Aufgabe oder sowas. Du darfst natürlich nichts Falsches anbringen, aber eine Beschriftung zu ersetzen, die abgegangen ist, ist m.E. sicherlich erlaubt.

    Die Frage ist natürlich auch, wie man sowas macht....


    Na ich weis nicht... Das PTB Zeichen
    ist schließlich ein Abnahme und Prüfzeichen einer
    Bundesanstalt. Dass dieses vom Hersteller angebracht
    werden darf, ist wohl eher zweitrangig.
    Ein wieder angebrachtes Prüfzeichen gibt bei einer
    Kontrolle bestimmt mehr Diskussionsstoff, wie ein
    durch Abnützung oder Überarbeitung verlorengegangenes.

    Pellet

  • Zitat

    Original von Pellet
    Na ich weis nicht... Das PTB Zeichen
    ist schließlich ein Abnahme und Prüfzeichen einer
    Bundesanstalt. Dass dieses vom Hersteller angebracht
    werden darf, ist wohl eher zweitrangig.


    ??? Das PTB-Zeichen ist doch kein Abnahme- und Prüfzeichen der PTB, denn die nimmt die einzelne Waffe ja weder ab noch prüft sie sie. Es ist höchstens eine Art Bauartidentifikation der PTB.

    Zitat


    Ein wieder angebrachtes Prüfzeichen gibt bei einer
    Kontrolle bestimmt mehr Diskussionsstoff, wie ein
    durch Abnützung oder Überarbeitung verlorengegangenes.


    Tja, das könnte natürlich sein. Diskussionsstoff gibt es aber in jedem Fall, weil der Polizist die entsprechenden Regelungen garantiert nicht kennt.
    Wenn jemand die entsprechende Stelle in den Waffenverordnungen gefunden hat, wäre ich dankbar! Ich habe eben versucht es nachzuschlagen, aber der entsprechende §22 der 1. WaffV, in dem das geregelt war, wurde 1992 gestrichen - jetzt weiß ich nicht mehr, wo ich suchen soll...

  • Para,

    könnte man bei der Poliererei eventuell dieses
    blöde PTB aussparen?
    Das heisst: drumrumpolieren du F.S.

    F.S. muss jetzt jemand anderes erklären.
    Mach ich nicht mehr. *gr*

    Baikal

  • Zitat

    Original von Paramags
    Hi Pellet

    Wenn ich sowas mache dann mach ich sowieso eine Fotodokumentation darüber und dieser wird ins Forum Gestellt.


    :n1::n1:

    ---------------------> Team DarkSide <-> Heilbronn <---------------------
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  • Das F-Zeichen ist ein bißchen was anderes, weil da ja keine Nummer dransteht, und weil es von jedem Beschußamt, und vor allem auch für Einzelwaffen vergeben werden kann. Insofern hat das F schon eher urkundlichen Charakter als das PTB-Zeichen, und ich würde mich wohl nicht trauen, es selbst (wieder) anzubringen. Beim PTB-Zeichen ist es ja noch relativ einfach, nachzuweisen, daß das vor der Bearbeitung schon drauf war, denn die Nummer ist ja bei der PTB hinterlegt und wenn's das gleiche Modell ist, ist die Sache klar. Beim F ist das schon ungleich schwerer zu beweisen, vor allem, wenn das Modell nicht bei jedem Waffenhändler rumliegt. Da müßte man wahrscheinlich den Hersteller oder das Beschußamt bemühen.

    Als Urkundenfälschung würde ich es aber in keinem Fall sehen, weder beim F noch beim PTB-Zeichen. Juristen her! :crazy3:

    edit:
    @para:

    soweit ich weiß, ist eine Brünierung nur ein paar Hundertstel (mm) dick, während die Schrift eigentlich schon ein bis zwei Zehntel tief sein sollte. Ich würde auf jeden Fall erstmal probieren, bei der Schrift besonders vorsichtig vorzugehen, dann sollte das m.E. eigentlich auch so gehen.

  • Hm... ich denk das ist selbst für Juristen nicht ganz einfach.
    So glasklar, wie man die Bestimmungen überall nachlesen kann :))

    Klar ist, dass auf den Börsen jeder Händler auf seine Luftdruckwaffen,
    egal welchen Alters den F Stempel draufdrückt. Wer darf stempeln??
    Büchsenmacher, Händler, Beschussamt...

    Pellet

  • Hi Leute

    Dank Glock19 Habe ich auf dem Schlitten und auf der Waffe noch folgende Beschusszeichen gefunden


    Das ist auf dem Schlitten hinten links eingeprägt. mit blosem auge schaut das wie ein fehler in der Brünierung aus aber unter der Lupe ist der Adler mit dem N darunter zu erkennen.



    Und das steht auf der Waffe. Erläuterung von GLOCK 19: AA = 00 die drei kronen stehen für das beschußamt köln

    und das N erläuterte mir Glock 19 so: feuerwaffen auch gaspistolen stehen in .de unter beschußpflicht nach beschuß bekommen sie einen stempel auf lauf/griffstück und schlitten diesen besagten adler mit N (für nitro) drauf


    Gruß
    Para

    Und danke an Glock 19 im Chat