Unter welchen Vorraussetzungen darf ich im Garten schiessen??

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 6.347 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Mai 2004 um 09:40) ist von Astanase.

  • verdammt gross ist nichts genaues, wenn du ein geschoss 45 grad in den himmel schiesst wird es selbst mit 7,5 Joule verdammt weit fliegen. zwa nichts im vergleich zu einem büchsengeschoss, da geht man von einer gefahrenzone von 6 km aus, aber dennoch genug.

  • Surfjunk
    Wenn man es mal unwissenschaftlich genau beziffern will: Man kann bei der Reichweite eines Standarddiabolos von etwa 250m ausgehen. Wenn Eure Wiese also einen Durchmesser von 500m hat, drumherum ein Zaun ist und Du Dich genau in die Mitte stellst, dann könntest Du dort schießen. Wobei die Reichweite wirklich nur geschätzt ist und von einem Freizeitluftgewehr mit 7,5J ausgegangen wird. Das ist mir vor einiger Zeit mal von irgendeiner offiziellen Stelle so mitgeteilt worden. Aber dann muß man sich wirklich in die Mitte stellen, damit das Geschoss wirklich nicht vom Grundstück ´runter kann.
    Aber wieviele glückliche Leute haben so eine Wiese? Im städtischen Gebiet schon mal gar keiner.
    ...schönes Landleben... *lol*

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Paramags

    Habe nur wiedergegeben, was mir damals gesagt wurde. Wahrscheinlich wollte man damit auf der ganz sicheren Seite sein. Das war auch vor dem Test unter dem öfters erwähnten Link. Fakt ist, daß bei einem Kreis mit einem Radius von 250m vom Mittelpunkt aus geschossen, ein Diabolo das Gelände nicht verlassen kann. Bei solchen Äußerungen ist man ja immer doppelt vorsichtig ;-).

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • K.D.

    Du hast ja nix direkt falsches gesagt.
    Leider ist dieses von Para genannte Gutachten noch überhaupt nicht weit gedrungen.

    Wer ausser uns und dem BDS weiss eigendlich davon?
    Wer kann sich darauf bei seinem "Dorfsherrif" berufen?

    Und dann darf man auch nicht vernachlässigen, daß Gemeinden per Verordnung generell das Schiessen mit Luftdruckwaffen verbieten können.
    Die rechtliche Grundlage dazu hat mir aber noch niemand genannt.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zu diesen Thema habe ich das Buch :
    "Die Waffensachkundprüfung" von Rolf Henning,15. Auflage von 1994 mir mal vorgenommen.Ich weiß,ist alt und (vieleicht?) überholt.Doch was darin steht ist heute nicht unbedingt unzutreffend(wer es wiederlegen kann bitte melden!)
    Zitat:
    Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse

    1. Gefahrenbereiche
    Was versteht man unter Gefahrenbereich?
    Unter Gefahrenbereich versteht man den Bereich vom Schützen bis zur höchstmöglichen Schußweite des Einzelgeschosses bzw. der Schrote.Diese Gesamtschußweite hängt von einer Reihe von Faktoren ab,insbesondere von der Art und Ladung der Patrone,dem Gewicht und der Form des Geschosses,der Lauflänge der Waffe.Die tatsächliche Schußweite hängt darüber hinaus im wesentlichen vom Abgangswinkel des Geschosses ab.Die größten Schußweiten werden bei einem Abgangswinkel von etwa 25°-35° erreicht.Die allermeisten Geschosse durchmessen tatsächlich nur einen Bruchteil der Maximalschußweite.Zur Vermeidung von Unfällen muß jedoch der Gefahrenbereich stets der Maximalschußweite festgelegt werden.
    -----------
    Wie groß ist der Gefahrenbereich bei Luftgewehrgeschossen ?

    Je nach Stärke der Waffe außerordentlich unterschiedlich,maximal jedoch etwa 250 m.
    Zitat ende.
    Das zum Thema vor 10 Jahren.
    Was gibt es neues ?

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    Zu diesen Thema habe ich das Buch :
    "Die Waffensachkundprüfung" von Rolf Henning,15. Auflage von 1994 mir mal vorgenommen.
    .......
    Das zum Thema vor 10 Jahren.
    Was gibt es neues ?

    Wie schon gesagt wurde: anstatt ein Buch ohne weitere Angaben über Joule u.s.w., jetzt ein praktischer Test mit Nennung der Joule / Diabolos und dies mit einer notariellen Beglaubigung.
    Inwiefern Geschosse aus weit über 16,2 Joule Waffen fliegen, wurde dabei nicht getestet (da dies der Testgrund nicht erforderte).

    :nuts:Daraus kann man logischerweise die Schlußfolgerung ziehen, das ein Geschoss aus einem :F: - LG nicht annähernd 250 m erreicht.


    Was bestimmte Behörden bzw. teilweise deren Mitarbeiter denken, "befürchten" und machen, ist oft ein Thema für sich und scheinbar sehen viele heutzutage gerade im schießsportlichen Bereich lieber einen "grösseren Gefährdungsbereich der Allgemeinheit" als die Realität.