Als ich zu Ostern so über die Osterwiese schlenderte, überkam mich die Frage warum, obwohl doch das Führen eines freien Luftgewehrs ja den großen Waffenschein erfordert und selbst damit ist IMHO das Führen bei Volksfesten in der Regel verboten ist da an der Schießbude halbautomatische Gewehre zugriffsbereit auf einem Tresen so gut wie unbewacht herumliegen dürfen, und dann Kindern und Besoffenen diese Gewehre in die Hand gedrückt werden damit sie damit herumballern (Schießen im Sportlichen Sinn kann man das was ich da sah beim besten willen nicht nennen) dürfen.
Im Waffengesetz fand ich irgendwie nur, das bei Kindern an einer Mobilen Schießanlage zu Vergnügungszwecken eine Aufsicht vorhanden sein muss, die alleine nur das schießende Kind beaufsichtigt.
Aber, muss der Aufsichtsführende einen Waffenschein haben um die Waffen auf einem Volksfest zugriffsbereit und geladen auf dem Tisch liegen zu haben, also zu
Führen?
Und führt eine solche Einrichtung nicht ein Verbot des Führens solcher Waffen ad absurdum? Warum soll ein Amokläufer (der so deppert ist ein Luftgewehr für seinen Amoklauf zu verwenden) die Waffe von Zuhause mitbringen, wenn er doch da ungehinderten Zugriff auf eine solche hat?
Glaubt der Gesetzgeber etwa, dass denjenigen die 50 Cent/Schuss abhalten?