Welches Pfefferspray

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 9.617 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Februar 2004 um 14:12) ist von Astanase.

  • ????
    Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, das Beispiel diente nur der Veranschaulichung. Das will ich sehen, dass jemand bestraft wird, weil er ein Hundeabwehrspray aus Notwehr (ich sage das Wort bewusst) einsetzt. Schliesslich kann ich alles andere was ich in meiner Tasche zufällig griffbereit habe aus Notwehr einsetzen und als Abwehrmittel missbrauchen, falls es keine andere Möglichkeit gibt.

    Und das ist kein Beispiel sondern Realität.

  • Hallo Leuchtturm,

    da Du ja scheinbar so gerne Szenarien durchspielst, überlege Dir mal was passieren könnte wenn Du einem Angreifer gegenüber eine Gaspistole ziehst!!??

    >>> Ein bewaffneter Straftäter wird keine Skrupel haben eine wahrscheinlich scharfe Waffe zu benutzen. Vielleicht frägt er Dich dann auch: "Hast du schon mal die Power einer 9 mm Para ........."

    Und, immer noch von Deiner ach so schlagkräftigen Gaspistole überzeugt???

    Alfred

    P.S. Vielleicht solltest du noch einmal den Beitrag (die Frage) des Themenstarters lesen, dann verstehst Du vermutlich auch die Beiträge hier besser!

  • @ALFHA1802

    verwexle bitte nicht den Provokateur mit dem Fragesteller.
    DAS könnte wieder fatale Folgen in der Disskussion hben. :n17:

    Blöd. Ja - Blöd immer wieder.
    ich bin dabei. :lol:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • nee, das kann ich nicht so stehen lassen.
    Es soll wirklich jedem überlassen sein, zu entscheiden ob er die Gaswaffe einsetzten will und kann.
    Ja, klingt blöd.

    Macht was draus

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Hallo Eddi,

    das ist natürlich jedem überlassen, genauso ob er es nicht vorzieht schneller als der Angreifer die Beine zu bewegen und zu flitzen :))

    Gruss
    Alfred

  • Zitat

    Original von Leuchtturm
    ... Nun werden alle Küchenmesser in den Bann von § 38 kommen!!![/I]

    Zitat

    Original von Leuchtturm
    @ Astanase

    ...da wäre ich nicht so sicher,wo der Gesetzgeber wieder eine Lücke findet :( :new16:
    ...genug gewarnt sind wir in den letzten Jahren doch ...oder ???


    Leuchtturm:
    Offensichtlich weisst du nicht mal was in dem § 38 WaffG behandelt wird.
    Es geht um die Plichten sich Ausweisen zu muessen und nicht um irgendwelche "gefährlichen Dinge", welche der Gesetzgeber unter einen Bann bringen könnte.

  • @ steffirn

    Zitat

    schläft die einfach weiter und das auch bei 120db. ich finde das erstaunlich. aber ich habs beobachtet.

    Seit wann dürfen Hunde in die Disko ???:crazy2::laugh:

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.

  • @ ALFHA

    Zitat

    das ist natürlich jedem überlassen, genauso ob er es nicht vorzieht schneller als der Angreifer die Beine zu bewegen und zu flitzen

    .....damit ist alles gesagt,zurück zum Thema ;)

    Schön Abend noch... :marder:

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.