Ab wann haben LG´s das :F: ?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.250 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Januar 2004 um 11:48) ist von schwotte.

  • Hi, hier kommt meine Frage zum Foreneinstieg. :)
    Ich habe von meinem Opa vor längerer Zeit ein LG bekommen.
    Dieses wurde warscheinlich in den 70 oder 80er in der DDR gebaut.(oder zumindest gekauft)

    Leider kann ich nicht mit Bildern dienen da das Gewehr derzeit bei meinen Eltern (300Km weg) lagert.

    Nun wollt ich ma wissen ob dieses Gewehr denn schon das :F: haben kann ?

    Weiter würde mich ma Interessieren welche Leistung die Damaligen Gewehre so hatten.
    Beim letzten schiesen damit kam es mir schon etwas schwächlich vor...evtl. Alterserscheinungen ?

    Danke schonmal für die Antworten,
    Elfblood

    [GLOW=darkred]Wenn in der Hölle kein Platz mehr ist, kommen die Toten auf die Erde zurück[/GLOW]

  • Gewehre aus der ehemaligen DDR hatten kein :F: und wenn man mal eins mit :F: sieht, so wurde es nachträglich bestempelt.
    Man braucht aber trotzdem keine WBK dafür, genau wie für die westdeutschen Luftgewehre die vor 1970 gebaut wurden und auch noch kein :F: hatten.
    Es wird sich wahrscheinlich um ein Haenel handeln. Deren Leistung liegt sowieso bei allen mir bekannten Modellen unter 7,5 Joule.
    Hätte es über 7,5 Joule dürftest du es zwar ohne WBK besitzen, allerdings nur auf dafür vorgesehenen Schießstätten schießen.
    Gruß
    Ralph

  • Hi, das gin ja schnell...
    Ja es handelt sich um ein Modell "Made in GDR", Westdeutsch ist es auf keinen Fall.

    Was ich jetzt nicht so ganz verstehe...selbst wenn es mehr als 7,5 J hätte dürfte ich damit noch schiesen ?
    Irgendwie blicke ich mit dem Waffengesetz noch nicht ganz durch :(

    Ich denke das ich es demnächst mal restaurieren werde, bekommt man für solch ein altes GDR Gewehr überhaupt noch ersatzteile (Dichtungen) oder passt da evtl auch was von anderen Gewehren ?

    Danke nochmal, Elfblood

    [GLOW=darkred]Wenn in der Hölle kein Platz mehr ist, kommen die Toten auf die Erde zurück[/GLOW]

  • Im Waffengesetz ist bezüglich es erlaubnisfreien Erwerbs und Besitzes von Druckluft-, Federdruckwaffen ohne F-Zeichen folgendes geregelt:

    Druckluft-, Federdruckwaffen die vor dem 01.01.1970 oder dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Anmerkung: ehemalige DDR) vor dem 2.April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind.

    Dies bedeutet, dass der Erwerb und Besitz solcher Waffen auch bei einer möglichen höheren Bewegungsenergie der Geschosse als 7,5 Joule völlig legal ist, wenn das Gewehr zum damaligen Zeitpunkt den geltenden Bestimmungen entsprach.
    Ein Gewehr ohne F-Zeichen, das es vor 01.01.1970, bzw 2.04.1991 nur mit einer Schussleistung von 7,5 Joule offiziell gab, mit einer stärkeren Feder auszustatten, ist somit jedoch strafbar.

    Die von Sportwaffen-Schneider letztes Jahr angebotenen Haenel 49 (Schießbudengewehre) hatten jedoch ein F-Zeichen, da sie aus Restbeständen nach 1991 hergestellt, bzw. nur zusammengebaut wurden.


    Gruß

    Erich

  • Hi,

    Zitat

    Original von schwotte
    Druckluft-, Federdruckwaffen die vor dem 01.01.1970 oder dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Anmerkung: ehemalige DDR) vor dem 2.April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind.

    sind damit eigentlich alle nicht in D hergestellten, aber vor dem Stichtag frei im Handel erhältlichen LG ausländischer Hersteller von der Kennzeichnungspflicht betroffen oder nicht ? :wogaga:

    point

  • hallo zusammen


    Es wird sich wahrscheinlich um ein Haenel handeln. Deren Leistung liegt sowieso bei allen mir bekannten Modellen unter 7,5 Joule.


    da habt ihr aber das modell 312 vergessen.

    da liegt die Vo bei etwa 230 ms also mehr als 7,5 joule.

    vati

    Treffen mit dem ersten Schuss

  • hallo point 338,

    das ist eine gute Frage, ich gehe mal davon aus, wenn das Gewehr vor den Stichtagen z. Bsp. von Quelle oder Neckermann (Mars) zwischen 1960 und 1970 im Katalog angeboten wurde, aber eben keine deutsches Modell war und der Zeitraum heute noch eindeutig nachweisbar ist anhand der Katalogdaten wird es wohl auch mit ausländischen Luftgewehren ohne F-Zeichen keine Probleme geben.

    Anders sieht es wahrscheinlich mit damaligen Eigenimporten aus dem Ausland aus.

    Gruß

    Erich

  • wie gesagt HWJunkie, ich weiß es nicht so genau wie die Waffengesetze damals waren; evtl. durfte man Waffen nur in eutschland kaufen und nicht einführen.

    Gruß

    erich