Hallo Leute,darf man freie Waffen mit Abzugsschloss in die Vitriene stellen?Munition und beispielsweise CO2 Kapseln werden natürlich getrennt aufbewahrt.Kennt eigentlich jemand von euch einen Händler der allgemein Vitrienen(auch zum an die Wand hängen)für Waffen verkauft?
Waffen in Vitriene?
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Rifle -
2. Januar 2004 um 13:20 -
Geschlossen
Es gibt 15 Antworten in diesem Thema, welches 1.753 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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bei deinem alter wäre es recht komisch, wenn du waffen besitzen würdest...
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Es war ja nur eine Frage.Wo soll ich mich den erkundigen?Außerdem muss es sich auch nicht auf mich beziehen.Ich finde dass auch junge Leute die Möglichkeit bekommen sollten den Umgang mit Waffen zu lernen,wenn natürlich das Interesse da ist.Man sollte vor Waffenbesitzern großen Respekt haben,da sie nämlich eine große Verantwortung mit sich tragen.
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Hallo!
ZitatOriginal von mr.palme
bei deinem alter wäre es recht komisch, wenn du waffen besitzen würdest...Wenn Du schon ins Profil schaust, dann solltest Du auf den Standesbeamten schimpfen, der "Marcus" als weiblichen Vornamen zugelassen hat...
cu
Peter
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war ja klar, dass dumme antworten kommen, mach dir nix draus.
natürlich darf man das, wenn man seine waffen vor fremdem zugriff sichert.
bei einem gaser ist eher die zinkpappe hinüber bevor man ein abzugsschloss auf hat.allerdings sollte man natürlich volljährig sein, bevor man sowas besitzt.
munition sollte getrennt weggeschlossen werden.
respekt brauchst du vor waffenbesitzern keinen zu haben. sind ganz
normale typen. autofahrer sind gefährlichervitrinen ? keine ahnung.
p.s.: gut, dass du fragst.
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Hey, auch normale Typen verdienen Respekt!
Vitrine und nicht abgeschlossener Schrank machen keinen Unterschied, solange keine Minderjährigen den Raum ohne Aufsicht betreten können.
Bei einem Einbruch (durch Minderjährige) ist es egal, da wird sowieso alles durchsucht.Stefan
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So ein Abzugsschloss ist gar nicht mal schlecht, will ich mir auch noch holen. Die sind auf der Innenseite schön mit Gummi ausgelegt und tun deinem Gaser nicht weh.
Wenn ich so ein Teil an meine Waffe anbringe, muss ich diese beim Transportieren immer noch in ein abgeschlossenes Fach (Kofferraum, Waffenkoffer, ...) verstauen? So ohne weiteres bekommt man diese Dinger nämlich nicht runter.
Ach ja, hier, eine Extraportion
Wer will, wer hat noch nicht...Gruß
Bambusbieger -
man muss an schreckschusswaffen nicht unbedingt ein abzugsschloss anbringen.
Es würde ausreichen wenn die Vitriene abschliessbar ist. -
Danke für eure Antworten.Ach ja,ich bin nicht weiblich sondern männlich.Weiß auch nicht wie der Fehler beim Anmelden passiert ist.
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Zur schnellen Geschlechtsumwandlung *lol*:
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Stefan
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hall rifle,
habe solche schlösser für glasvitrinen erst beim möbelhändler gesehen.
sind zum nachrüsten..kosten aber ca 15 euro das stück..wobei man für eine zweiflügelige vitrine zwei bräuchte.
cz75
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Zitat
Original von Bambusbieger
...Wenn ich so ein Teil an meine Waffe anbringe, muss ich diese beim Transportieren immer noch in ein abgeschlossenes Fach (Kofferraum, Waffenkoffer, ...) verstauen? So ohne weiteres bekommt man diese Dinger nämlich nicht runter.
...
Gruß
BambusbiegerSicherheitshalber ja, ein blosses Abzugsschloss bedeutet zwar "nicht Schusbereit", aber ob es auch "nicht Zugriffsbereit" ist, darauf wuerde ich lieber nicht wetten.
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dürfte hinkommen, wenn ich die in die hand nehme, könnte ich ja trotz abzugsschloss noch mit drohen, wobei dann der straftatsbestanderfüllt ist.
also am besten in den kofferraum mit.
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Zitat
Original von Bambusbieger
So ein Abzugsschloss ist gar nicht mal schlecht, will ich mir auch noch holen. Die sind auf der Innenseite schön mit Gummi ausgelegt und tun deinem Gaser nicht weh.Wenn ich so ein Teil an meine Waffe anbringe, muss ich diese beim Transportieren immer noch in ein abgeschlossenes Fach (Kofferraum, Waffenkoffer, ...) verstauen? So ohne weiteres bekommt man diese Dinger nämlich nicht runter.
Ach ja, hier, eine Extraportion
Wer will, wer hat noch nicht...Gruß
Bambusbieger#
wir haben in unserem verein das mal durchgespielt und damit auch bei der polizei in recklinghausen vorgesprochen.
wenn du eine nicht geladene waffe in deinem holster z.b.zum schießstand transportierst und diese mit einem schloß verschlossen ist (es gibt abschließbare holster) so ist die waffe nicht zugriffsbereit.
das heißt, du transportierst die waffe im sinne des waffengesetzes!!!!!!!
der nächsten streife wird aber wohl der kalte schweiß runterlaufen und empfehlen kann ich das auch nicht aber ist eben erlaubt.
nicht zugriffsbereit ist eben die forderung und das ist eine mehr als schwammige formulierung. -
Die harten Anofrderungen des Waffengesetzes (z.B. für Kurzwaffen Schränke der Sicherheitsklasse B oder höher) nicht für die Freien Waffen.
JA, (natürlich !) dürfen die Dinger nicht so einfach in unberechtigter Leute Hände geraten.
Insofern kann man sich sicherlich auch eine Vitrine bei Ikea (oder einem anderen Möbelhändler des Vertrauens erwerben) und ggf. mit einem Schloss nachrüsten.
Munition getrennt von der Waffe (eben etwas sicherer verschlossen, als durch Fensterglas), dann kann recht wenig passieren.Der Punkt ist ja, dass derzeit ALLE Menschen, über 18 all diese hier im Forum behandelten Waffen kaufen und besitzen dürfen, ob Messer, Armbrust, Luftgewehr oder Gaspistole. Folglich muss man die Unter-18-Jährigen davon fernhalten.
Doch wieviele Jungs haben nicht schon vor der Konfirmation ihr erstes Luftgewehr in Händen gehalten oder trainieren gar im Schützenverein?Es bleibt wie so vieles: reine Auslegungssache.
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Zitat
Munition getrennt von der Waffe (eben etwas sicherer verschlossen, als durch Fensterglas), dann kann recht wenig passieren.
Diabolos / Rundkugeln und auch CO2-Kartuschen sind keine Munition im Sinne des WaffG - Platz- und Gaspatronen dagegen schon.
Damit sind Diabolos, Rundkugeln und auch die Gaskartuschen frei verkäuflich und dürfen direkt neben der Lupi gelagert werden.ZitatWaffG - Anlage 1 - Unterabschnitt 3 - Munition und Geschosse
1.
Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1
Patronenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit
Eigenantrieb),
1.2
Kartuschenmunition (Hülsen mit Treibladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
1.3
hülsenlose Munition (Treibladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den
Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2
angepasste Form hat),
1.4
pyrotechnische Munition (Munition, in der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische
pyrotechnische Sätze, Schwarzpulver enthalten sind, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder
ähnlichen Effekt erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten);...