Schreckschuss Granatwerfer

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.236 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. November 2023 um 14:27) ist von ulli s.

  • Hallo zusammen!

    auf Facebook habe ich diesen: https://www.facebook.com/photo?fbid=101…338655220698846

    Schreckschuss-Granatwerfer gefunden. Der kommt aus Großbrittanien, daher frage ich mich nun: Kann ich den Importieren? Bzw da das Assoziierungsabkommen mit UK noch nicht da ist, gilt es ja wie eine Schreckschuss aus einem Nicht-EU-Land, auch wenn UK die selben Richtlinien wie die EU hat, daher wäre die Frage eher, was kosten mich PTB-Beschuss oder BKA-Gutachten oder was man sonst so brauchen würde. Wobei mich an dieser Stelle dann erstens interessieren würde, was ich sonst so bräuchte, und zweitens:

    Was macht überhaupt ein Ding zu einer Schreckschusswaffe? Schließlich kann ich eine Platzpatrone auch mit nem kräftigen Hammerschlag zünden, und niemand wird einen Hammer als Schreckschusswaffe sehen. Und ein Granatwerfer ist ja schließlich kein großes mechanisches Wunderwerk mit Verschluss, Abzug, Gaskolben oder was auch immer, sondern nur ein fester Stift in einem Rohr, quasi nichts anderes, als wenn ich eine Platzpatrone aus nem meter Höhe auf einen Nagel fallen lasse.

    Das deutsche Waffenrecht ist halt absolut überkompliziert, und zumindest meine oberflächliche, laienhafte Durchsicht hat jetzt keine Definition für Schreckschuss- oder Signalwaffe gefunen, auch wenn ich mich glaube zu erinnern, dass diese einfach darüber definiert sind, dass sie Kartuschenmunition verschießen. Aber das kann ja wie gesagt auch Nagel und Hammer, also weiß vielleicht jemand von euch ja mehr.

    Viele Grüße,

  • Ja nichts. Das ist ja der Punkt. Soll nur Bumm machen. Einer aus England macht solche mit 12 Gauge Schrotplatzpatronen, das dürfte hier schwierig werden, wobei ein Kollege aus meiner Truppe Jäger ist und an so Munition rankommt. Aber das Grundprinzip würde höchstwahrscheinlich ja auch in 9mm PAK funktionieren

  • Also ich hatte auch mal über so ein Targinsystem nachgedacht, das ist halt für Paintball, kostet knapp 1000€ und wäre halt ne Riesenbastelei, und dabei müsste ich wahrscheinlich so viel am System ändern, dass ich nicht weiß, ob dann ein neues PTB dran müsste. Außerdem ist das mit dass es sachen abschießt (Das Targin hat unter anderem Kreidepatronen mit Aufschlagszünder), aber das ist halt sicherheitstechnisch kritisch, weil bei unseren Events zwar jeder Stahlhelme auf hat, aber die halt nicht viel bringen, wenn was direkt ins Auge geht. Und Kreidestaub ist wirklich nicht gut für die Augen

  • Das geht nicht. Dann könnte ich ja gleich einfach einen Bluetoothlautsprecher ins Rohr packen. Das würde die ganze immersion kaputt machen. Es geht mir darum, dass es Bumm macht, wenn ich ein Geschoss fallen lasse, und dass dann auch Rauch raus kommt. Das wäre das authentischste, dass man machen kann, ohne dass man irgendwie irgendwen gefährdet.

    Am liebsten wäre es mir, wenn da auch noch ein Geschoss rausfliegt, dass dann beim Aufschlag auch nen knall macht und raucht, damit man auch weiß, wenn man "getroffen" wurde, aber das ist halt nicht machbar. Deswegen wäre es schön, wenn es wenigstens für die Bedienungsmannschaft so akkurat wie möglich ist. Es ist z.b so, dass immer eine ziemliche Waffenknappheit gibt, weil in DE Salutwaffen ja nicht wirklich erhältlich sind, weshalb in meiner Gruppe nur die Holländer oder die Sportschützen und Jäger Gewehre haben. Manchmal können wir auch Filmwaffen leihen, aber das ist sehr teuer. Da wäre das ideal um zwei leuten "was zu tun zu geben"

    Es geht halt nicht nur ums Geräusch, es geht um die Immersion.

  • Klatscht in die Hände oder ruft laut "Bumm" , hat man bei der Bundeswehr auch so gemacht wenn nicht genügend Platzmun da war.

    Könnten Menschen die keine qualifizierte Meinung haben und zu faul sind, den Thread zu lesen sich bitte zurückhalten? Ich habe lange und breit erklärt, weshalb genau das nicht in Frage kommt, lieber kein Mörser als ein Pappmacheerohr in das man einfach Bumm schreit.

    Mich interessiert die Waffenrechtliche Definition von Schreckschusswaffe, Mörser, weshalb Airsoftmörser vom KwKG freigestellt sind oder wie man ein PTB Prüfzeichen für eine importierte nicht-EU SSW bekommt und wie teuer das ist.

  • Ist dir vielleicht nicht klar, aber auf deine Frage kann dir KEINER hier eine qualifizierte Antwort geben.

    Frag einfach bei der örtlichen Waffenbehörde nach, ganz einfach. Stell dich aber drauf ein, dass die Antwort "nein" ist. Schon deswegen, weil das Teil ein KW-Nachbau aus Metall ist und damit zweckentfremdet werden kann (aus Plaste hättest du 'ne Chance). PTB-Zulassung etc. kannst du ohne Baupläne und Schwächungen vergessen. Mit "Schreckschuss" hat das Teil übrigens gar nichts zu tun, denn Schreckschuss ergibt sich durch die Funktion, nicht durch die Hersteller-Bestimmung.

  • Ist dir vielleicht nicht klar, aber auf deine Frage kann dir KEINER hier eine qualifizierte Antwort geben.

    Frag einfach bei der örtlichen Waffenbehörde nach, ganz einfach. Stell dich aber drauf ein, dass die Antwort "nein" ist. Schon deswegen, weil das Teil ein KW-Nachbau aus Metall ist und damit zweckentfremdet werden kann (aus Plaste hättest du 'ne Chance). PTB-Zulassung etc. kannst du ohne Baupläne und Schwächungen vergessen. Mit "Schreckschuss" hat das Teil übrigens gar nichts zu tun, denn Schreckschuss ergibt sich durch die Funktion, nicht durch die Hersteller-Bestimmung.

    Wo steht das denn im WaffG, dass sich das Schreckschuss aus der Funktion ergibt?

  • Ist dir vielleicht nicht klar, aber auf deine Frage kann dir KEINER hier eine qualifizierte Antwort geben.

    Frag einfach bei der örtlichen Waffenbehörde nach, ganz einfach. Stell dich aber drauf ein, dass die Antwort "nein" ist. Schon deswegen, weil das Teil ein KW-Nachbau aus Metall ist und damit zweckentfremdet werden kann (aus Plaste hättest du 'ne Chance). PTB-Zulassung etc. kannst du ohne Baupläne und Schwächungen vergessen. Mit "Schreckschuss" hat das Teil übrigens gar nichts zu tun, denn Schreckschuss ergibt sich durch die Funktion, nicht durch die Hersteller-Bestimmung.

    Wo steht das denn im WaffG, dass sich das Schreckschuss aus der Funktion ergibt?

    Ist eigentlich egal wo das steht. Die einzigen die dazu eine verbindliche Aussage machen könnten ist die für dich zuständig Behörde. Anfrage am besten beim Bürgeramt wer dafür zuständig ist und durchtelefonieren.

    Alles was hier geschrieben wird dürfte Spekulation sein. Oder ist einer von einer entsprechenden Behörde zugegen?

  • Sagen wir so, es ist Ohne Probleme Möglich, so etwas als Böller zu bauen, Beschießen zu lassen und als Vorderlader mit Schwarzpulver zu betreiben. Zündung dann natürlich nicht über das "Einwerfen" der Ladung. Und einen Böllerschein (Erlaubnis nach §27 SpG) braucht man zum Nutzen des Böllers auch selbst. Ich hab nen selbstgebauten und beschossenen Mörser ( allerdings etwas älteres Modell ).

    Als "Schreckschußwaffe" sicher prinzipiell möglich, aber dann - wegen Kosten für PTB, Beschuß etc. nicht mehr bezahlbar.