Hallo zusammen!
auf Facebook habe ich diesen: https://www.facebook.com/photo?fbid=101…338655220698846
Schreckschuss-Granatwerfer gefunden. Der kommt aus Großbrittanien, daher frage ich mich nun: Kann ich den Importieren? Bzw da das Assoziierungsabkommen mit UK noch nicht da ist, gilt es ja wie eine Schreckschuss aus einem Nicht-EU-Land, auch wenn UK die selben Richtlinien wie die EU hat, daher wäre die Frage eher, was kosten mich PTB-Beschuss oder BKA-Gutachten oder was man sonst so brauchen würde. Wobei mich an dieser Stelle dann erstens interessieren würde, was ich sonst so bräuchte, und zweitens:
Was macht überhaupt ein Ding zu einer Schreckschusswaffe? Schließlich kann ich eine Platzpatrone auch mit nem kräftigen Hammerschlag zünden, und niemand wird einen Hammer als Schreckschusswaffe sehen. Und ein Granatwerfer ist ja schließlich kein großes mechanisches Wunderwerk mit Verschluss, Abzug, Gaskolben oder was auch immer, sondern nur ein fester Stift in einem Rohr, quasi nichts anderes, als wenn ich eine Platzpatrone aus nem meter Höhe auf einen Nagel fallen lasse.
Das deutsche Waffenrecht ist halt absolut überkompliziert, und zumindest meine oberflächliche, laienhafte Durchsicht hat jetzt keine Definition für Schreckschuss- oder Signalwaffe gefunen, auch wenn ich mich glaube zu erinnern, dass diese einfach darüber definiert sind, dass sie Kartuschenmunition verschießen. Aber das kann ja wie gesagt auch Nagel und Hammer, also weiß vielleicht jemand von euch ja mehr.
Viele Grüße,