Es gibt 791 Antworten in diesem Thema, welches 92.405 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2024 um 22:21) ist von 5-atü.

  • Bei Messern fallen mir schon einige Punkte ein, wo die Lückenhaftigt des Waffenrechts bzw. Widersprüchlichkeit zur Verwaltungsvorschrift von Vorteil sind. Zum Beispiel, dass im Gegensatz zu Automatikmessern bei Flippern keine gesetzliche Begrenzung für die Klingenlänge besteht, obwohl beide sich genauso schnell öffnen. Oder dass Messern in normaler Bauform mit beidseitiger geschliffener Klinge (aka Dolch) und einer Klingenlänge unter 8,5 cm in der Verwaltungsvorschrift die Waffeneigenschaft abgesprochen wird. Eventuell auch, dass Karambits, bei denen sich die Klinge auf Fingerdruck öffnet, ebenso wie Butterfly-Messer aus dem Verkehr gezogen werden. Und eigentlich sind Morgensterne mit kurzem Griff viel gefährlicher als die verbotenen Stahlruten.

    Es gäbe massig Ansätze, wo der Staat das Waffenrecht in seinem Sinne "nachbessern" könnte, wenn es von Grund auf neu gestaltet würde.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du fändest es toll, wenn noch mehr verboten würde?

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Bei Messern fallen mir schon einige Punkte ein, wo die Lückenhaftigt des Waffenrechts bzw. Widersprüchlichkeit zur Verwaltungsvorschrift von Vorteil sind. Zum Beispiel, dass im Gegensatz zu Automatikmessern bei Flippern keine gesetzliche Begrenzung für die Klingenlänge besteht, obwohl beide sich genauso schnell öffnen. Oder dass Messern in normaler Bauform mit beidseitiger geschliffener Klinge (aka Dolch) und einer Klingenlänge unter 8,5 cm in der Verwaltungsvorschrift die Waffeneigenschaft abgesprochen wird. Eventuell auch, dass Karambits, bei denen sich die Klinge auf Fingerdruck öffnet, ebenso wie Butterfly-Messer aus dem Verkehr gezogen werden. Und eigentlich sind Morgensterne mit kurzem Griff viel gefährlicher als die verbotenen Stahlruten.

    Es gäbe massig Ansätze, wo der Staat das Waffenrecht in seinem Sinne "nachbessern" könnte, wenn es von Grund auf neu gestaltet würde.

    Das Dolche unter 8,5 cm Klingenlänge, keine Waffen darstellen? Beleg doch mal bitte.

    Der von dir erwähnte Rest, unterliegt ansonsten klar einem Führverbot. Auch einen Morgenstern, darfst du genausowenig Führen, wie eine Stahlrute.

    Die erste Verschärfung des Reichs-Waffengesetz 1972?, wurde durch die Verbände gefordert. Nicht durch die Politik.

    Bin mal gespannt, was da gefordert wird. Dass hingegen die FDP sowas durchsetzt, sehe ich nicht.

    :modo:

  • Zitat

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    kürzer als 8,5 cm oder

    nicht zweischneidig

    ist.

    Bei dem erwähnten Rest ging es nicht um das Führverbot sondern um Erwerb und Besitz.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Zitat

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    kürzer als 8,5 cm oder

    nicht zweischneidig

    ist.

    Bei dem erwähnten Rest ging es nicht um das Führverbot sondern um Erwerb und Besitz.

    Na da steht doch ganz klar, - - NICHT ZWEISCHNEIDIG--- als Zusatz.

    Geht's hingegen ums WaffG, ist doch das Führverbot das entscheidende, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht.

    Der Rest ist Polizeisache, gültiges Recht auch durchzusetzen.

    Sonst helfen auch keine Gesetze.

    :modo:

  • Na da steht doch ganz klar, - - NICHT ZWEISCHNEIDIG--- als Zusatz.

    Es steht kürzer als 8,5 cm ODER nicht zweischneidig. Wenn die erste Bedingung zutrifft, wird die zweite gar nicht mehr abgefragt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du missverstehst die Aussage in der Verwaltungsvorschrift.

    Es reicht eins der beiden Kriterien für die Möglichkeit der Waffeneigenschaft.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich hätte da mal gerne, eine konkrete Quellenangabe. Danke

    Das kannst du selber. Verwaltungsvorschrift googeln und auf der Seite nach 8,5 suchen. So habe ich es auch gemacht.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Du missverstehst die Aussage in der Verwaltungsvorschrift.

    Es reicht eins der beiden Kriterien für die Möglichkeit der Waffeneigenschaft.

    Lässt sich anhand einer Truth Table ablesen. 3. Spalte, 3. Zeile.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Maraudeur meint die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz zu Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1.

    Allerdings ist der Rest des Textes auch ausschlaggebend. Nämlich, dass der allgemeine Aufbau dem eines Gebrauchsmessers entsprechen soll.

    Ein schwarzes Messer mit G10 Griffschalen, Full Tang in der Kydexscheide von "Koslowski Tactical" wird schwer als Küchenmesser durchgehen.

    Und das "oder" in der Aufzählung bedeutet, dass eine Eigenschaft reicht.

    Sonst wäre es "und".

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Und das "oder" in der Aufzählung bedeutet, dass eine Eigenschaft reicht.

    Im Text steht, dass die Waffeneigenschaft verneint wird, sofern eine der Bedingungen zutrifft.

    Ein schwarzes Messer mit G10 Griffschalen, Full Tang in der Kydexscheide von "Koslowski Tactical" wird schwer als Küchenmesser durchgehen

    Ein Anglermesser ist auch ein Gebrauchsmesser. Würde man die Rückseite der Klinge schärfen, hätte man einen Dolch, kürzt man sie auf 8,4 cm, besitzt der laut Verwaltungsvorschrift keine Waffeneigenschaft mehr und er fällt ebensowenig unter den 42a, da die Klinge < 12 cm ist.

    Angenommen, der Hersteller sitzt in China und deklariert es dort als Tactical Defense Knife, man selber kauft es aber bei Amazon Deutschland, wo es als Outdoormesser beworben wird.

    Was gilt dann, falls es zu einem Verfahren kommen sollte?

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    - George Washington -

  • Und das "oder" in der Aufzählung bedeutet, dass eine Eigenschaft reicht.

    Im Text steht, dass die Waffeneigenschaft verneint wird, sofern eine der Bedingungen zutrifft.

    Nein, das steht da nicht.

    Zitat

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    –kürzer als 8,5 cm oder

    –nicht zweischneidig

    ist.

    So steht es da.

    Es reicht eine zutreffende Eigenschaft.

    Aber wenn du mit einem 8,4cm Dolch kontrolliert wirst, kannst du deine Auslegung mit den zuständigen Stellen klären.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Zitat

    Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z.B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

    kürzer als 8,5 cm oder

    –nicht zweischneidig

    ist.

    Ich habe den relevanten Teil des Zitats mal unterstrichen. Vielleicht wird es dann ja verständlicher.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Aber wenn du mit einem 8,4cm Dolch kontrolliert wirst, kannst du deine Auslegung mit den zuständigen Stellen klären.

    Es ging mir bei dem Beispiel nur darum, auf die Widersprüchlichkeit und Unklarheit der Bestimmungen hinzuweisen. Wenn wir uns selbst hier im Forum nicht über die Auslegung einigen können, ist ein nicht an Waffen interessierter Käufer damit sicher überfordert.

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    - George Washington -

  • Bin ich eigentlich der einzige, der das Logo und "Operation Reset" ein wenig zu martialisch, gar unseriös für das zu Erreichende findet? Einen starken Beigeschmack kann ich mir da nicht schönreden, und ganz viele andere sicher auch nicht. Gerade auf der Ebene etwaiger Entscheidungsträger.

    Wenn eine PaintballWaffe auch Marker genannt wird...
    Ist dann eine scharfe Waffe ein permanent Marker?

    Silvester. Mit I