Bei Messern fallen mir schon einige Punkte ein, wo die Lückenhaftigt des Waffenrechts bzw. Widersprüchlichkeit zur Verwaltungsvorschrift von Vorteil sind. Zum Beispiel, dass im Gegensatz zu Automatikmessern bei Flippern keine gesetzliche Begrenzung für die Klingenlänge besteht, obwohl beide sich genauso schnell öffnen. Oder dass Messern in normaler Bauform mit beidseitiger geschliffener Klinge (aka Dolch) und einer Klingenlänge unter 8,5 cm in der Verwaltungsvorschrift die Waffeneigenschaft abgesprochen wird. Eventuell auch, dass Karambits, bei denen sich die Klinge auf Fingerdruck öffnet, ebenso wie Butterfly-Messer aus dem Verkehr gezogen werden. Und eigentlich sind Morgensterne mit kurzem Griff viel gefährlicher als die verbotenen Stahlruten.
Es gäbe massig Ansätze, wo der Staat das Waffenrecht in seinem Sinne "nachbessern" könnte, wenn es von Grund auf neu gestaltet würde.