Gesucht: Springmesser, nicht feststellbar.

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.296 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. Juni 2023 um 15:15) ist von Kentucky.

  • Hallo Gemeinde,

    ich hab mich jetzt grad blöd gesucht, aber nichts Brauchbares gefunden.

    Hat Jemand hier einen Tipp, wo ich ein Springmesser finde, das 42a Konform ist?

    Es darf also nicht feststellbar sein.

    Die Klinge darf nicht einrasten oder durch irgendwas versriegelt werden, sondern wird einfach nur durch den Federdruck offengehalten.

    Somit wäre es weder ein Einhandmesser nach $42a, noch eine Waffe nach WaffG.

    Hat oder kennt wer sowas?

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Ich kenne leider keines, hätte aber auch Interesse.

    Ein rein technisches Problem wäre, dass ohne Verriegelung ein Zurückschnellen der Klinge relativ wahrscheinlich ist, wenn man konstruktiv keine weiteren Maßnahmen trifft, um dies zu verhindern. Wahrscheinlich lohnt sich so etwas nicht.

  • Es gab mal von Böker ein Speedlock-Modell, das so gebaut war.

    Aber das ist schon ewig her und diese Messer sind nur noch Sammlerstücke.

    Da wars so, daß die Feder so wie bei einer Wäscheklammer ausgeführt war und wie die Feder einer Wäscheklammer diese zusammendrückt, wurde da auch die Klinge mit einem gewissen Widerstand offen gehalten, aber nicht verriegelt.


    Gruß K.

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  • Müsste es ^^

    War vorhin eh in der Werkstatt und hatte genau die gleiche Idee.

    Hab mal dieses Messer zerlegt, mit dem ich aus rechtlichen Gründen eh nie was anfangen konnte, und etwas experimentiert:

    https://www.messer-wagner.de/zombie/taschen…ser-schwarz.htm

    Das hat allerdings keinen Haken an dem es verriegelt, sondern der Knopf rastet in einer halbrunden Kerbe ein.

    Einmal ist so eine Kerbe für den geschlossenen Zustand und einmal für den geöffneten Zustand vorhanden.

    Ich hab jetzt einfach die Kerbe für den geöffneten Zustand zu einer Seite so weit erweitert, daß die Klinge nicht mehr offen einrastet, sondern nur durch die Federkraft gegen den Endanschlag schnellt und dann offen bleibt. Der Widerstand der Feder reicht absolut dafür.

    Und noch was hab ich berücksichtigt.

    Ich hab die Kerbe nicht ganz weggeschliffen, sondern sie vorerst mal so viel erweitert, daß die Klinge ohne Betätigung des Knopfes nur bis 90° schließt.

    Somit kann sie sich nicht komplett schließen und versehentlich die Finger verletzen.

    Zum kompletten Schließen muss man dann den Knopf drücken, dann kann man sie ganz zuklappen.

    Wie das nun wieder rechtlich behandelt wird, weiß ich aber nicht.

    Gruß K.

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  • Ich weiß nicht ob es als Verriegelung nur zählt wenn die Klinge ganz geöffnet bleibt, oder schon wenn sie sich nicht komplett einklappen lässt.

    Es ist zwar mit gesundem Menschenverstand lächerlich über sowas nachzudenken, aber bei unserem Waffenrecht muss man da leider befürchten daß es anders ausgelagt wird.

    Aktueller Stand ist, daß die Klinge nach Aufklappen frei beweglich ist bis 90° zum Griff. Danach sperrt der Knopf das vollständige Zuklappen.

    Erst nach Betätigung des Knopfes lässt sie sich ganz zuklappen.

    Gruß K.

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  • Ein Springmesser mit seitlich öffnender Klinge, die einseitig angeschliffen ist und nicht länger als 8,5cm, ist 42a-konform in DE legal auch wenn es verriegelt. Nur führen darf man es nicht. Es gibt kleine Stilettos die das erfüllen, z.B. von Frank Beltrame oder AGA Campolin, oder was von Ganzo wie das F7211.

    Einmal editiert, zuletzt von Gravitus (11. Juni 2023 um 15:09)

  • Versteh ich nicht.

    §42a entscheidet doch über führen oder nicht führen wenn bestimmte Dinge gegeben sind.

    Auch wenn du damit vermutlich sagen willst, daß ein Springmesser aufgrund seiner Waffeneigenschaft nicht geführt werden darf, so erfüllt es aber ebenfalls die Eigenschaften nach §42a, also einhändig feststellbar.

    Es darf also sozusagen doppelt nicht geführt werden ^^


    Gruß K.

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  • Ich meine Mal gelesen zu haben das verriegelt mit feststehend gleichgesetzt wird.

    Demnach dürfte eine "deutlich schlackernde" Klinge die dann nur noch zum eigenen Fingerschutz kurz vor den eigenen Fingern beim Zuklappen stoppt, keine Verriegelung darstellen.

    Ist jetzt aber nur meine persönliche Meinung.

  • Feststehend und feststellbar sind zwei unterschiedliche dinge.

    Ein Messer, das eingeklappt werden kann, kann feststellbar sein, aber nie feststehend.

    Das ist auch der Grund warum die 12cm nur für nichtklappbare, also feststehende Messer gelten.


    Gruß K.

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