Bei Kotte und Zeller wird die Gaß-Blow-Bach softairpistole mit Schalldämpfer (Atrappe) und LICHTMODUL angeboten.Ich dachte jegliche Art von Laserzieleinrichtungen und Lampen die man an Waffen montieren könnte sind in Deutschland verboten?Was sagt ihr dazu?
Aber eigentlich finde ich es schwachsinnig.Können nicht Laserzieleinrichtungen und Lampen nur für FREIE WAFFEN verkauft werden,wie es neuerdings auch mit den Schalldämfern der Fall ist?
Socom Mk 23 Softair mit Lichtmodul
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Rifle -
4. Dezember 2003 um 18:49 -
Geschlossen
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die LAM-einheit ist nur ein fake, das einzige was daran leuchtet ist eine kleine rote diode.
im übrigen ist es eine NBB
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eine kleine rote diode und dafür 3AAA Batterien? naja. Bei BB.de sagen sie da sei auch ne weisse LED drin... also beides. Hab dazu auch was in die Newskommentare geposted.
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Hab eben nochmal nachrecherchiert, es ist auch eine weiße LED-Lampe drin. Das Ding ist definitiv illegal.
Aber ist halt KoZe... Inkompetenz ins Quadrat, sieht man schon dran das sie das Ding als GBB einordnen obwohls ne NBB ist.
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hi,
wenn das beschussamt das ding mit f-stemplung versehen hat, kann man koze keinen vorwurf machen. wäre der nächste skandal nach der vollauto sache. echt traurig, dass sich nicht mal die behörden mit den gesetzen auskennen.
aber vielleicht wurde die lampe auch für den deutschen markt umgebaut. wer weiß.mfg
kai -
So schnell findet man das Teil bei Ko.. nicht, hab's mir mal angeschaut..
Also wenn jetzt noch die Zielbeleuchtung für -Waffen frei werden, fehlt ja nur noch der VollautoModus *warscheinlich ewig drauf wart*
Ich schmeiss mal das Bild von Kotte&Z...dazu, bevor es evtl. verschwindet:
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Zitat
The Light Attachment Module (LAM) is powered by three small batteries and is switched on by using a main switch located at bottom of LAM. The lights can be switched on temporarily or permanently using sideways moving switch behind the LAM. The power of this LAM is not meant for serious airsoft players, but merely as atmosphere creator, which is exactly the term Tokyo Marui designer used for the small red light that is housed just above the main white light (imitating IR/laser sight).
Quelle: http://www.tokyohobby.net
Also keine starke Lampe, aber meiner Meinung nach jeden Fall illegal nach deutschem Recht.
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239€ für eine NBB? WIELAH!
Ist das realistisch? Bis jetzt war ich eigentlich beruhigt, dass z.B. auch bei den AEG`s die Preise nicht bei Ausland x2 liegen. Hab die SOCOM von Marui aber auf die schnelle nicht gefunden...By the way- könnte mir schon vorstellen, dass sie legal ist. Schließlich scheint sie ja geprüft zu sein und sie ist ja auch auf "sofort lieferbar" gesetzt. Das Risiko ist KotZe bei den SAEG-AEG-Umrüst-Kits damals nicht eingegangen (oder irr ich mich?)
Sollten sich die Herren Staatsorgane tatsächlich davon überzeugen lassen, dass man mit einer LED kein Ziel anleuchten kann? (Zumindest nicht mehr als mit einer Kerze) -
Wie heißt es so schön im Text?
... "die das Ziel beleuchten oder zu markieren" ist die Kernaussage.
Eine Taschenlampe und ein Zielscheinwerfer sind zwar auch 2 paar Schuhe, aber man merkt, wie schnell die Maschen kleiner werden.Hierfür reicht quasi eine Lichtquelle, welche mit der Waffe verbunden ist, und in die Richtung des Laufes illuminiert.
Demnach wird das Dingen sicher auch wieder eingezogen, spätestens, wenn nun die nächsten fordern:
Wenn das ein kriegt, dann bitte auch eins auf das Tactical LightAuch, wenn es so manchem bei der Anzeige sicher in den Bestell-Fingern juckt, so rate ich zumindest zum Abwarten, bis es bestätigt ist.
( Wie lange währte die Freude auf die AEG´s? 2 Wochen ... ? )Gruß Willy
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Zitat
239€ für eine NBB? WIELAH!
Naja.... das ist so ne Sache. Hab sie schon für 110 Dollar gesehen.....
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Moin,
ich hab zwar null Ahnung von Softairs, aber so wie ich das hier lese mit LED's usw. kommt mir das Teil so vor, wie das LAM, daß mal für die P99 angboten wurde...
Daher gehe ich davon aus das diese LED's nichts anderes sind als die "Power"- und "Ladelämpchen" an euren PC's... und damit kannste ja nunmal gar nix anleuchten...Is' nur meine Vermutung, wenn ich mich irre möge mich jemand berichtigen!
Gruß,
Dodg -
Tja, wies aussieht verkauft Kotte die Waffe immer noch.
Weiss jemand was aktuelles zur rechtlichen Seite dieses Falles?
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Heute bei KoZe entdeckt:
ZitatBull Pup Type P90 (Project 90). Einsatzgewehr der belgischen NATO Spezialeinheiten. Mit funktionsfähigem, einstellbaren Hi-Low Leuchtpunkt Zielgerät, Leuchtpunkt auf zwei Stufen regulierbar (Betrieb mit 2 Stück Mikrozelle AAA nicht enthalten, siehe IN16624).
Also entweder ist da einer sehr mutig oder das geht tatsächlich in Ordnung...
Gruß
matt-x -
Hmm Die Softair P90 hat ein Reddot Zielgerät eingebaut, keinen Laserpunkt, der das Ziel anstrahlt und das Reddot Zielgerät ist ja erlaubt.
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uups, da ist mir wohl ein kleiner Fehler unterlaufen...ignoriert mich einfach
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Zitat
Original von Deadlock
Tja, wies aussieht verkauft Kotte die Waffe immer noch.Weiss jemand was aktuelles zur rechtlichen Seite dieses Falles?
Nun, bei Redwolf habe ich folgende Beschreibung gefunden:
LAM unit houses an LED lighting unit that provides decent illumination at night (but not powerful enough for tactical use), and a red LED that lights (simulating a laser unit)
Demnach sind beide Leuchten nicht einmal stark genug, bei völliger Dunkelheit ein Ziel anzuleuchten -> legal.
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Trotzdem halte ich das hier in .de für ein heisses Eisen.
Bei letzten überfallartigen "normalen Kontrollbesuch" in einem Schützenverein haben sie mangels echter verbotener Dinge ein paar Dosen, nen Karton Luftballons und ein Poster mit menschlicher Gestalt beschlagnamt.Sollte bei Euch also jemals eine Dursuchung stattfinden und nix weiter gefunden wird - dieses Teil wird Schlagzeile machen.
Auch wenn es dann irgendwann zurückgegeben wird.Eddi
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Jup!
Und solche Überraschungsbesuche scheinen wohl die Runde zu machen ...Dieses Dingen ist äußerst bedenklich.
Und ich gehe davon aus, das sie den kommenden Januar nicht überleben wird.
Wer dann nicht angeschrieben werden möchte, sie zurückzusenden, der sollte mit eventuellen Bestell-Gelüsten noch besser ein paar Wochen ins Land streichen lassen.MfG
der Schwarzmaler Willy -
Zitat
Demnach sind beide Leuchten nicht einmal stark genug, bei völliger Dunkelheit ein Ziel anzuleuchten -> legal.
Was die rote Fake-Laser-LED angeht, sicher. Bei der anderen, blauen LED wäre ich da nicht so sicher, nachfolgend ein Kommentar von einer kanadischen Webseite:
Zitat"The LAM contains a flash light, and a red LED light simulating a laser beam. The tactical light is not bright enough to illuminate a room but is good enough to blind your eyes for 2 seconds if you look directly into the beam. The light is of a stylish blueish color instead of white"
http://www.westcanairsoft.com/reviews/tmmk23.htm
Das Ding ist auf jeden Fall so hell, wie eine kleine LED-Taschenlampe, wenn man kurz geblendet werden kann, wie hier erwähnt wird? Es sieht auf dem Photo auch so aus, als ob ein kleiner Reflektor montiert ist?
Ciao
Mulder
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Das würde hier in Vermutungen und Krümelkackerei versumpfen.
Ab wann eine LED in der Lage ist, ein Ziel anzustrahlen können wir nicht festsetzen.
Das müsste mal wieder ein Präzedenzfall entscheiden vor Gericht.
Solange hat wohl jeder Beamte das Recht und seine Pflicht - strahlende Objekte auf einer Waffe zu ahnden.Ist schon echt bescheuert, auf was für krumklauseln man hier achten muss.
Eddi
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