Normal (außer in Waffenverbotszonen) sollte bis 12cm die Klingenform ja keine Rolle spielen
Wenn das Messer aufgrund der Klingenform als Stoßwaffe eingestuft wird greift die 12cm Regel nicht mehr.
über 12cm Länge wird selbst ein ohne ersichtlichen Grund mitgeführter Schraubenzieher als Waffe eingestuft.
Nein, das gilt nur in Waffenverbotszonen und da unabhängig von den 12cm.