Über ein Video der Kanzlei WBS bin ich auf den Fall aufmerksam geworden, den das Amtsgericht in Riesa zu bewerten hatte: (ab der Mitte unter "Feuer frei")
https://www.spiegel.de/netzwelt/geric…e8-b86a475451f6
Die Drohne hatte Frau und Kinder im Garten gefilmt und verfolgt;
auf Rufen des Mannes stellte der Pilot das Treiben nicht ein,
woraufhin der Mann die Drohne mit 2 Schüssen aus seinem Luftgewehr vom Himmel holte.
Zwar war er zunächst angeklagt, weil die Drohne (für ca. 1.500 EUR) einen Totalschaden aufwies;
jedoch stellte das Gericht das Persönlichkeitsrecht voran und legitimierte somit nachträglich den Abschuss der Drohne.
Ich finde das unter zweierlei Gesichtspunkten bemerkenswert:
a) dass der Schütze die Drohne erwischt hat und
b) dass nicht gegen ihn als Waffenbesitzer (Gefährdung durch Geschosse, herunter stürzende Teile, o.ä.) ermittelt wurde.
P.S.: dieses Urteil vom Amtsgericht ist natürlich kein Freifahrtschein, jetzt mit dem LG auf Drohnenjagd zu gehen!