Drohnen-Abschuss mit Luftgewehr laut Gericht okay

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  • Über ein Video der Kanzlei WBS bin ich auf den Fall aufmerksam geworden, den das Amtsgericht in Riesa zu bewerten hatte: (ab der Mitte unter "Feuer frei")

    https://www.spiegel.de/netzwelt/geric…e8-b86a475451f6

    Die Drohne hatte Frau und Kinder im Garten gefilmt und verfolgt;

    auf Rufen des Mannes stellte der Pilot das Treiben nicht ein,

    woraufhin der Mann die Drohne mit 2 Schüssen aus seinem Luftgewehr vom Himmel holte.

    Zwar war er zunächst angeklagt, weil die Drohne (für ca. 1.500 EUR) einen Totalschaden aufwies;

    jedoch stellte das Gericht das Persönlichkeitsrecht voran und legitimierte somit nachträglich den Abschuss der Drohne.

    Ich finde das unter zweierlei Gesichtspunkten bemerkenswert:

    a) dass der Schütze die Drohne erwischt hat und

    b) dass nicht gegen ihn als Waffenbesitzer (Gefährdung durch Geschosse, herunter stürzende Teile, o.ä.) ermittelt wurde.


    P.S.: dieses Urteil vom Amtsgericht ist natürlich kein Freifahrtschein, jetzt mit dem LG auf Drohnenjagd zu gehen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Esti October 24, 2022 at 5:50 PM

    Closed the thread.