Drohnen-Abschuss mit Luftgewehr laut Gericht okay

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.186 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. Oktober 2022 um 16:37) ist von 5-atü.

  • Über ein Video der Kanzlei WBS bin ich auf den Fall aufmerksam geworden, den das Amtsgericht in Riesa zu bewerten hatte: (ab der Mitte unter "Feuer frei")

    https://www.spiegel.de/netzwelt/geric…e8-b86a475451f6

    Die Drohne hatte Frau und Kinder im Garten gefilmt und verfolgt;

    auf Rufen des Mannes stellte der Pilot das Treiben nicht ein,

    woraufhin der Mann die Drohne mit 2 Schüssen aus seinem Luftgewehr vom Himmel holte.

    Zwar war er zunächst angeklagt, weil die Drohne (für ca. 1.500 EUR) einen Totalschaden aufwies;

    jedoch stellte das Gericht das Persönlichkeitsrecht voran und legitimierte somit nachträglich den Abschuss der Drohne.

    Ich finde das unter zweierlei Gesichtspunkten bemerkenswert:

    a) dass der Schütze die Drohne erwischt hat und

    b) dass nicht gegen ihn als Waffenbesitzer (Gefährdung durch Geschosse, herunter stürzende Teile, o.ä.) ermittelt wurde.


    P.S.: dieses Urteil vom Amtsgericht ist natürlich kein Freifahrtschein, jetzt mit dem LG auf Drohnenjagd zu gehen!

    Fördermitglied des VDB.

  • Esti 24. Oktober 2022 um 17:50

    Hat das Thema geschlossen.