natürlich sind die behörden überfordert. erstens haben fast 1 mio lweute noch gar nicht abgegeben
so das sie geschätzt werden müssen. ...
Hallo,
mit der Schätzung ist die Abgabe der neuen Grundsteuerklärung aber nicht erledigt. Die Abgabe bleibt trotzdem noch zu erfüllen. Ferner ist es möglich sowohl gegen die Schätzung als auch gegen den Bescheid, der von der Finanzverwaltung kommt Widerspruch und ggf. weitere Rechtsmittel einzulegen. Es liegen bereits sehr viele Widersprüche bei der Finanzverwaltung vor.
Gruß Viper