Erma EGR 66 - egun Kauf -aufgebohrte Waffe

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.798 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2022 um 18:48) ist von Terrus.

  • Die Bedingung ist, daß "vorgeladene Geschosse verschossen werden

    können und ihnen eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule (J)

    erteilt wird". Eigentlich recht eindeutig.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Bedingung ist, daß "vorgeladene Geschosse verschossen werden

    können und ihnen eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule (J)

    erteilt wird". Eigentlich recht eindeutig.

    Richtig.

    Und wenn dies bei dem hier beschriebenen Revolver weiterhin nicht möglich ist, dürfte eher ja demnach auch nach deiner Einschätzung weiter legal sein, oder?

    Ich denke die die Regelungsabsicht des Gesetzgebers warum SSW technisch nicht verändert werden dürfen liegen eben genau darin begründet, dass damit keine vorgeladenen Geschosse angetrieben werden können, die mehr als 7,5 Joule erreichen.

    Demnach sollten alle technischen Änderungen solange OK sein, sofern nicht vorgenannte oder eine andere explizite Regelung (z.B. Ende der Mündungssperre darf nur X mm weit von der Mündung entfernt sein) eingehalten werden.

    Es geht hier am Board ja schon soweit, dass Leuten illegaler Waffenbesitz attestiert wird, wenn am Revolvergriffrahmen unten 2mm abgedreht wurden, nur weil besondere Griffschalen montiert werden sollten.

    Ich glaube - meine Meinung - dass sowas wie mit dem Griff dem Gesetzgeber oder einem Richter völlig egal ist. Theoretisch ist es aber eine Bearbeitung eines wesentlichen Waffenteils. Deshalb wieder mein Verweis auf die "Regelungsabsicht".

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Und wenn dies bei dem hier beschriebenen Revolver weiterhin nicht möglich ist, dürfte eher ja demnach auch nach deiner Einschätzung weiter legal sein, oder?

    Dann geht es in den Graubereich. Im Zweifel

    entscheidet das dann ein Richter; wobei ich

    das Ergebnis für nicht vorhersagbar halte.

    Beide Sichtweisen sind möglich.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gute Güte,

    es war nicht meine Absicht, hier sowas loszutreten... nochmal: meine Intention war und ist, auf Risiken bei solchen Käufen aufmerksam zu machen, bzw. die Notwendigkeit, sich als potentieller Käufer klarzumachen, welche Infos und Rückversicherungen man sich sichern sollte, um Enttäuschungen oder Ärger zu vermeiden.

    Leider gibts in dem Fred nun auch Aussagen, die offenbar trotz genauer Beschreibung die Sachlage nicht verstanden haben. Anders kann ich mir Äußerungen wie:

    "Wieder einer mit mehr Angst als Vaterlandsliebe, nur weil ein Gewinde fehlt."

    nicht erklären... Aber zumindest stimmt ja das dazu verwendete Emoticon schonmal... :bash:

    und auch Knallebums Beitragenthält mir eindeutig zu viele "ich glaube" , "ich denke" und weitere Vermutungen / Auslegungen.

    Ganz ehrlich:

    Es ist mir vollkommen egal, was im Falle eines Falles ein Richter - oder bereits eine Pol-Streife "entscheidet" - wenn ein Artikel mit entsprechenden Eigenschaften unter seiner Herstellerbezeichnung angeboten und beworben wird, dann erwarte ich als Käufer die dem Produkt zugeschriebenen Eigenschaften.

    Hierbei reden wir noch nicht mal davon, das eine nachträglich gemachte Veränderung ein Erlöschen der Erlaubnis zu Besitz, Führen, etc. nach sich zieht.

    Korrektes Verkäuferverhalten sieht schonmal GANZ anders aus.

    Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, ist ein eventueller "Sammlerwert" für ein solches 30-50 Jahre altes Stück ebenfalls im Eimer. Für den Sammler fäng das schon bei nummerngleicher Verpackung an - wenn Waffenteile dann nicht nummerngleich sind, ist es bereits ganz vorbei - und was die "Mündungsoptimierung" angeht, (die sachlich / technisch sowieso absoluter Schwachsinn ist) kommt halt der Aspekt waffenrechtlich "verbotener Gegenstand" hinzu.

    Was die Relevanz des gemachten Eingriffes angeht, kann der Interessierte ja sicher die Beschussanstalt problemlos überzeugen, das man nach Beschuss und amtlicher Zulassung dann sinnige und unkritische "Verbesserungen" vorgenommen hat, die aber selbstverständlich keinerlei Auswirkungen auf die Zulassung haben.

    Die werden jedem "ich denke / ich glaube" sicherlich total interessiert zuhören, sich entschuldigen nicht selbst drauf gekommen zu sein, und Besserung geloben.

    (Da bin ich mir total sicher - sieht man ja an den Beschränkungen, denen PTB Zulassungen seitdem unterliegen)

    Alternativ:

    Viel Glück, ein solch verhunztes Stück dann als Verkäufer unter ehrlicher Schilderung und mit Fotos des Zustandes auf egun zum Verkauf einzustellen.... (unter der Voraussetzung, das weiteres "Inverkehrbringen" gestattet ist.)

    Nur mit ordentlich Glück reicht der Verkaufserlös für mehr als 2 Curry, Pommes Schranke und n Brötchen.


    Ansonsten:

    Rückzahlung des Kaufpreises ist heute eingetroffen, und die 66 wieder auf dem postalischen Rückweg.

    Es bleibt spannend, inwieweit das Teil - und mit welcher Produktbeschreibung- wieder bei egun auftaucht.

  • Zuerst einmal überlegen wie öffentlich ich die Angelegenheit mache.

    Allerdings.

    Nur bei Google "aufgebohrte Waffe" eingeben und schon ist der Thread da.

    Rückzahlung des Kaufpreises ist heute eingetroffen, und die 66 wieder auf dem postalischen Rückweg.

    :new15:

  • "Nur bei Google "aufgebohrte Waffe" eingeben und schon ist der Thread da."

    Na bestens! Somit kann sich jeder informieren, worauf man so achten sollte.

    Ich halte es auch für nicht ganz unwahrscheinlich, wenn das Ganze einem unbedarften Käufer gar nicht ( oder ohne Idee der Auswirkungen, die das haben kann) aufgefallen wäre.


    und wenn ich die drei Smileys richtig deute (und da bin ich mir gerade unsicher) ...dann täuscht Du Dich.

  • Warum so grantig? So kommt es zumindest bei mir an.

    und auch Knallebums Beitragenthält mir eindeutig zu viele "ich glaube" , "ich denke" und weitere Vermutungen / Auslegungen.

    Sorry, aber denn hättest du einen Anwalt konsultieren müssen, wenn du ein verbindliches Rechtsgutachten ohne Mutmaßungen wünschst, und keinen fachlichen Austausch unter Gleichgesinnten.

    Korrektes Verkäuferverhalten sieht schonmal GANZ anders aus.


    Abgesehen vom rechtlichen Aspekt, ist ein eventueller "Sammlerwert" für ein solches 30-50 Jahre altes Stück ebenfalls im Eimer. Für den Sammler fäng das schon bei nummerngleicher Verpackung an - wenn Waffenteile dann nicht nummerngleich sind, ist es bereits ganz vorbei

    Zur Klärung zivilrechtlicher Fragen hättest du dich besser hier umgesehen: https://www.123recht.de/forum_default.asp

    Das die Waffe manipuliert ist, sieht man ganz offensichtlich. Du hast exakt Antworten in der Bandbreite erhalten, wie es zu erwarten war.

    es war nicht meine Absicht, hier sowas loszutreten... nochmal: meine Intention war und ist, auf Risiken bei solchen Käufen aufmerksam zu machen, bzw. die Notwendigkeit, sich als potentieller Käufer klarzumachen, welche Infos und Rückversicherungen man sich sichern sollte, um Enttäuschungen oder Ärger zu vermeiden.

    Gut gemeint, aber dann hätte ich für meinen Teil viel zu tun, der gut und gerne mal pro Woche 30 Gebote und mehr auf unterschiedlichste Artikel auf Egun abgibt.

    Mit gesundem Menschenverstand und kritischem Blick auf die Angebote bin ich auch so fast immer gut gefahren, ohne Belehrung/Hinweis.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Na bestens! Somit kann sich jeder informieren, worauf man so achten sollte.

    Oder auch nicht...

    Zum einen laufen bei der Polizei auch Suchroboter / Suchmaschinen die bei solchen Tags anspringen.

    Zum anderen hast du jetzt eine erkannt manipulierte und damit illegale Waffe wieder in Umlauf gebracht.

    Unbequemes aber korrektes Handeln wäre gewesen das Ding nicht anzufassen und die Polizei zwecks Abholung zu verständigen.

    Denn nur wenn du das illegale Ding nicht in "Besitz" (ausüben der tatsächlichen Gewalt) nimmst, kannst du sicher sein straffrei zu bleiben.

    Mit dem erworbenen bzw. zurückgegebenen Eigentum hat das nichts zu tun.

    Wir wollen hoffen das hier keine Ermittlungen gegen dich aufgenommen werden.

  • @ Knallebum:

    Entschuldige bitte, aber mit "grantig" hat mein Text nichts zu tun. Und niemand versucht Dir Dein Recht auf DeineMeinung abzusprechen. Ich am allerwenigsten. Mit welchem Recht auch? Ich kenne Dich überhaupt nicht, sondern beziehe mich lediglich (vollkommen sachlich) auf das von Dir Geschriebene. Nicht verwechseln bitte.

    Im geschilderten Fall ging es nur eben gar nicht darum, wie Du, ich oder wahlweise jeder andere etwas von der Relevanz her einordnet, oder wie man sich im Falle eines Falles aus einem Problem herausargumentiert, welches man ohne solche Verkäufer gar nicht hätte... sondern lediglich darum, das ein Verkäufer durch Verschleierung des Zustandes eines angebotenen Artikels unkorrekt gehandelt hat, und welche Auswirkungen das für den (u.U. auch unwissenden) Käufer haben kann. Großer Unterschied.

    Ich mach hier jetzt ganz sicher keinen "Die Vorschriften finde ich doof, weil... Threat" draus, sondern beschränke mich mal simpel auf die (Rechts-)lage, wie sie eben ist.

    Kurz gefasst:

    Du schreibst: "Wobei die Frage ist, in wie weit wir hier das Gesetz korrekt verstehen, anwenden und/oder interpretieren."

    Genau das habe ich eben NICHT gefragt, sondern lediglich auf einen Vorfall hingewiesen, und diesen im Ablauf geschildert. Und in einer akuten (z.B.) Kontrollsituation ist es komplett irrelevant, wie Du, ich oder Forumsmitglieder etwas verstehen, anwenden und/oder interpretieren.

    Das mit dem Anwenden und interpretieren übernehmen in einer solchen Situation Andere.

    Und mit Mutmaßungen meine ich Dinge wie :

    Sorry, aber denn hättest du einen Anwalt konsultieren müssen, wenn du ein verbindliches Rechtsgutachten ohne Mutmaßungen wünschst, und keinen fachlichen Austausch unter Gleichgesinnten.

    Was ich mir mit meinem Beitrag wünsche, und worauf ich hinweisen wollte, steht wirklich ausführlich oben... das also bitte nicht "umdeuten".

    Ich werfe Dir keinesfalls bösen Willen o.ä. vor - wie gesagt: ich sehe mich dazu weder irgendwie berechtigt, noch kenn ich Dich - ich beziehe mich nur auf das, was Du kommentierend schreibst - und meine Vermutung aus dem Lesen Deiner Antworten ist, das Deine Kommentare darauf beruhen, das Du vielleicht eher flüchtig quergelesen hast. Dadurch kann es durchaus zu solchen Fehlinterpretationen kommen. Ich bemühe mich zwar, in meinen Texten sehr genau und spezifisch zu sein - aber wer ist schon fehlerlos? Insofern: sicherlich alles kein Problem.

    Aber das wird hier gerade eindeutig zu lang. Daher hier nur ganz kurz stichwortartige Antwort auf Deine weiteren Kommentierungen meiner Worte:

    Sorry, aber denn hättest du einen Anwalt konsultieren müssen, wenn du ein verbindliches Rechtsgutachten ohne Mutmaßungen wünschst,

    Davon war keine Rede, ich hab so etwas weder erwähnt, noch im Sinn gehabt.

    und keinen fachlichen Austausch unter Gleichgesinnten.

    ...Der kam durchaus zahlreich von einigen der Antwortenden. Vielen Dank dafür.


    Zur Klärung zivilrechtlicher Fragen hättest du dich besser hier umgesehen

    Ich habe keinerlei solcher Fragen.

    Das die Waffe manipuliert ist, sieht man ganz offensichtlich.

    Im Verkaufsangebot keinesfalls, In physischem Besitz der Waffe: Ja, wenn man das Modell kennt- nein, wenn man sich nicht weiter mitdem Thema beschäftigt hat.

    Du hast exakt Antworten in der Bandbreite erhalten, wie es zu erwarten war.

    Das stimmt. Wie oben bereits geschrieben, fand ich viele Beiträge hilfreich, und bedanke mich. In Deinem Falle hab ich nur freundlich darauf hingewiesen, das Deine Kommentierungen halt die eigentliche Fragestellung kaum berührten. Sorry.

    Gut gemeint, aber dann hätte ich für meinen Teil viel zu tun, der gut und gerne mal pro Woche 30 Gebote und mehr auf unterschiedlichste Artikel auf Egun abgibt.

    Dann heißt es für Dich ja eigentlich besonders wachsam sein zu müssen. Und wenn mein Threat an Wachsamkeit erinnert, dann nützt das vielleicht sogar manchmal jemandem wie Dir, der deutlich tiefer im Wissen um die Materie steckt, als der "Durchschnittler".

    Mit gesundem Menschenverstand und kritischem Blick auf die Angebote bin ich auch so fast immer gut gefahren, ohne Belehrung/Hinweis

    Der genannte gesunde Menschenverstand ist ja eh oft der beste Berater - wenn es um ein Hobby mit hohem Verantwortungspotential geht umso mehr. Das gleiche gilt für den empfohlenen "kritischen Blick":

    Dieser kann sich allerdings online nur auf das Sichtbare erstrecken, nicht auf absichtsvoll Verschwiegenes.

    Und auf das Gefahrenpotential von Verschwiegenem, weise ich mit dem Threat hin.

    Wie soeben nochmal geschrieben: Hinweis ja - vor allem aber gedacht für weniger im Thema verwurzelte .

    Belehrung: Keinesfalls. Bitte nicht so deuten. Und wenn Du diese meine Nachricht objektiv deutest, dann weißt Du auch, das sie freundliuch und sachbezogen ist, anstatt dem vermuteten "Grantig".

    Ich wünsche Dir, mir und allen Anderen daher weiterhin viel Freude am Hobby, und Spaß am fachlichen und persönlichen, freundlichen Austausch hier.

    Mit besten Grüßen,

    Copperpot

    Einmal editiert, zuletzt von Copperpot (29. Juni 2022 um 14:20)

  • Hallo Oldcrow,

    ah - dann habe ich die drei Smileys doch richtig interpretiert. Ich danke Dir für den Hinweis, aber es gilt das oben bereits kurz Angemerkte:

    Der genannte Aspekt wurde berücksichtigt, und dem Umstand entsprechend Sorge getragen.

    Ausgeführte Handlungen wurden entsprechend abgesichert.

  • Der genannte Aspekt wurde berücksichtigt, und dem Umstand entsprechend Sorge getragen.

    Ausgeführte Handlungen wurden entsprechend abgesichert.

    Also noch einmal, da ich (und andere) wohl nicht deutlich genug waren.

    Es gibt mindestens zwei Aspekte in der Geschichte hier.

    Zum einen den zivilrechtlichen Aspekt, dahingehend das dir ein mangelhafter Artikel verkauft wurde und du dich hier dazu rückinformieren möchtest.

    Feststellung des Mangel, Rückabwicklung, Rückgabe. Alles gut.

    Nun hast du aber schon selbst festgestellt das es sich um eine manipulierte SSW handelt und diese ja auch vom WaffG erfasst sind.

    An dieser Stelle kommt der strafrechtliche Aspekt ins Spiel, spätestens in dem Moment wo du diese ja illegale SSW in Besitz nimmst, in einen Karton packst und durch Versand wieder "in Verkehr" bringst.

    An diesem Punkt wäre es sinnvoll (gewesen) einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da der strafrechtliche Aspekt hier durchaus juristischen Vorrang vor dem zivilrechtlichen Aspekt haben dürfte.

  • Hallo Oldcrow,

    Ja, ich habe das genau so verstanden, wie Du es schilderst.

    Und ja, ich habe -diesen genannten Umständen entsprechend- für Absicherungen der durch mich ausgeführten Handlungen gesorgt.

    Detaillierter möchte und werde ich das hier nicht beschreiben, dafür bitte ich um Verständnis.

    Dennoch weiss ich Deinen Rat und die Mühe sehr zu schätzen und danke Dir dafür.


    Ansonsten halte ich das Thema hier auch für abschliessend behandelt, und habe meiner Schilderung auch nichts weiter hinzuzufügen.

    Mich beschleicht auch die Befürchtung, das sich weitere Posts hier eher in Richtung persönlichem Gezanke entwickeln könnten. Dies ist keinesfalls meine Intention, und ich werde mich daher aus solcher Art von Diskussion heraushalten, sollte es sich in diese Richtung entwickeln.

  • gehe nie zu deinem fürst, wenn du nicht gerufen wirst.....

    ich hätte , dank eigener erfahrung , das thema erst gar nicht hier groß rausgebracht und das in ruhe unerkannt selber geregelt

    mein gott , du weißt doch nicht, welcher crinch hier evtl mitliest

    aber nu ist eh zu spät

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Copperpot .... ohmann ich beneide dich um deine Retorik, verständnisvoll, freundlich und zuvorkommend.

    Wenn ich das Missverstandene verständlich rüber bringen soll oder will, würde ich wohl nach all den Beitägen, ausfallend werden. Meinen Respekt und das meine ich ernst....

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."