Aus einem Facebook Verweis:
QuoteDisplay MorePfeilabschussgeräte: GoGun finanziert Musterklage
Es scheint nun klar zu sein, die Waffenbehörden erkennen ein wirtschaftliches Bedürfnis bei Altbesitz nicht an.
Wie bereits angekündigt sehen wir das ganz anders. Es handelt sich unserer Meinung nach um eine grundgesetzwidrige Enteignung, da die Ämter selbst anführen, dass im Prinzip NIEMAND eine WBK für Pfeilabschussgeräte bekommen kann.
Wir haben uns entschlossen - wie ebenfalls angekündigt - eine diesbezügliche Klage finanziell zu begleiten. Dies ist nun umgesetzt worden. Es handelt sich um ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück, Aktenzeichen 6 A 34/22 (Kerkossa ./. Landkreis Emsland). Der zuständige Rechtsanwalt ist Herr Eichener, Kanzlei Brüggemann & Eichener. www.judicium.de Natürlich kann auch eine andere Kanzlei Klage einlegen.
Der Kläger verfügt über die nötige Sachkunde und auch über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, es geht hier NUR um das waffenrechtliche Bedürfnis (nämlich das wirtschaftliche Bedürfnis aufgrund des hohen Wertes der seinerzeit legal erworbenen Waffe). Dies ist für uns das entscheidende Kriterium. Sachkundeprüfungen können ggf. nachgeholt werden. Wer nicht über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verfügt dürfte chancenlos sein, was wohl von vornherein klar war. Es geht um die Anerkennung des Bedürfnisses.
Wir empfehlen JEDEM Betroffenen, ebenfalls Klage einzulegen und dann zu beantragen, das Verfahren ruhen zu lassen, bis über die o.g. Klage abschließend geurteilt wurde ("Musterklage"). In einem solchen Fall entstehen dem Kläger regelmäßig nur geringe Kosten.
Da wir vorhaben, notfalls sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, gehen wir von einem möglicherweise langjährigen Rechtsstreit aus. Mindestens bis zur endgültigen Entscheidung können die Kläger die Waffen legal behalten.
Wir wollen in jedem Fall NICHT hinnehmen, dass unsere Kunden widerrechtlich enteignet werden.
Wir werden weiter informieren.
Eine Interessante Konstellation, insbesondere inwieweit (auch) diese Kanzlei Grundgesetzfest argumentieren wird, als bloß einem Regierungswillen zu folgen.