Einhand-Klappmesser und Gebrauchsmesser >12cm - Aufbewahrung?

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 4.491 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2022 um 08:35) ist von PR90.

  • Das ist mein Fahrtenmesser (Glock 17 zum Größenvergleich).

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ...eigentlich gehupft wie gesprungen, oder?! Wenn ich ein Werkzeug für einen bestimmten handwerklichen Zweck benötige, dann nutze ich das (falls vorhanden) - egal wie es aussieht. Auf die Idee ein Messer außerhalb meiner Wohnung ggf. zur Selbstverteidigung zu führen komme ich nicht. I. d. R. reicht mir ein Faschenöffner wenn ich unterwegs bin :)

  • Das Anglo Arms wird (zum Glück) auch nicht aggresiv als Kampfmesser beworben, sondern als Black Phantom/G8DS - 10” Black Fixed Blade Knife (Outdoor, Survival, Fahrtenmesser).

    Nur die Klinge ist mit 13,5cm etwas zu lang zum legalen führen, und ähnelt halt entfernt einer Tantoklinge. ;)

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Im Wald, beim Campen, Wanderungen usw. darfst du auch ein Fahrtenmesser mit längerer Klinge dabei haben. Nur besser nicht in der Fußgängerzone. Meins hat auch eine 14cm-Klinge.

    Für die alltäglichen Bedürfnisse hab ich ein schnödes Taschenmesser mit ca. 10cm. Reicht, und andere Messer hab ich auch nicht. ^^

  • ...und wenn es seinen Zweck erfüllt :) Gefällt mir - aber aus meiner Sicht schade das es kein Holzgriff hat ;)

  • Joa, man kann nicht alles haben ;)

    Magarine auf's Brot streichen geht damit auch nicht so gut, ist eher so'n drin rumstochern... ^^

    edit: da es ja eigentlich um Aufbewarung geht,

    Alle unsere Messer werden verschlossen aufbewahrt, sogar Küchenmesser und Besteck - hinter der verschlossenen Wohnungstür.

    We the unwilling, led by the unqualified, kill the unfortunate, die for the ungrateful.

  • Das ist mein "Nimm die Beine in die Hand" Messer mit Holzgriff (Milka zum Größenvergleich).


    Alle unsere Messer werden verschlossen aufbewahrt, sogar Küchenmesser und Besteck - hinter der verschlossenen Wohnungstür.

    Dito - so halte ich es auch!

  • ...die Kunst der Klinge ist immer wieder anregend. Ja...wird auch bei mir wieder mal Zeit für eine "Mika" ;) :)

  • ...ach ja, bevor ich mich auf meine abendliche eBike-Runde begebe. ...Begrenzungen, nee... wer hat Kinder ...Söhne, Töchter...wer nicht. Egal. ...da höre ich gerade im Rundfunk ->"verwirkt". Nee, ...Vertrauen in unsere Jugend. Jeder! Jeder anständige Mensch hat das Recht sich nach für ihn neusten und aktuellen Erkenntnissen zu schützen. Oder?! Eine ganz große Frage..??!! Gute GuteN8 :)

  • Einfach mal wieder eine Diskussion darüber, wie schwammig das deutsche Waffengesetz ist. Paragraph 1 beschreibt was in diesem Gesetz geregelt werden soll (Umgang mit Waffen und Munition). Da lange "normale" Messer und Einhandmesser zum Glück nicht als Waffen eingestuft sind und auch frei verkäuflich sind, dürfte es meiner Meinung nach die meisten Abschnitte von 42a eigentlich nicht geben. Sie regeln etwas, wofür das Waffengesetz nicht zuständig ist (Umgang mit Gegenständen, die keine Waffen sind).

  • Es gibt bereits sehr viele Threads die sich mit dem WaffG und besonders mit §42a beschäftigen. Hier wurde diesbezüglich alles schon mehrfach geklärt und totdiskutiert. Schon allein deshalb muss ich hier zu machen.

    Die Frage des TS wurde beantwortet. Ab da wurde das hier zu einem Quasselthread.

    Dabei existiert ein solcher schon:

    Schultz
    5. Juni 2021 um 11:54
  • PR90 13. August 2022 um 08:35

    Hat das Thema geschlossen.