Grundsatzironie: verschlossene Behältnisse und deren lächerlichste Formen

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.241 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Dezember 2021 um 22:45) ist von Musashi.

  • Ich weiss, es gibt keine rechtlich geltende Definition, und niemand hier wird sich freiwillig verklagen lassen, um ein Gerichtsurteil zu provozieren.
    Entsprechend muss ich auf anderen Foren basieren, und dann komm ich zu dem Schluss: Wenn ich einen Teleskopschlagstock in der Innentasche meiner Jacke habe und die Öffnung der Tasche mit Panzertape überklebe, kann ich im öffentlichen Raum hingehen, wo ich will, und lass mir nichts zu stehen kommen¹. Praktisch ist da natürlich kaum/kein Unterschied.
    Ich würde euch mal bitten, andere ähnlich bescheuerte "Behältnisse" aufzulisten, rein des Spaßes halber.

    ¹: nach https://www.juraforum.de/forum/t/defini…aeltnis.502893/ und https://waffenforum.gun-forum.de/forum/thread/2…rkannter-zweck/

    mizaru, kikazaru, iwazaru, shizaru

    Einmal editiert, zuletzt von FragenDarfManSagen (7. Dezember 2021 um 20:39)

  • Wenn die Cops dich mit der Knarre in der Jackentasche erwischen ist denen völlig egal ob da ein Stück Panzertape an deiner Jacke klebt. :D

    Koffer oder Futteral gesichert mit Schloss oder Kabelbinder, ende der Geschichte. Das kann man kurz und klein diskutieren wie man will, am Ende bleibt nur das. Man muss auch mal daran denken was praktikabel ist und was nicht. Das Thema wurde zu genüge besprochen.

  • Ein verschlossenes Behältnis im waffenrechtlichen Sinne. Zusätzlich kann man aber auch Mitmenschen beruhigen. Ich erinnere mich an einen Tournierteilnehmer, welcher mit ÖPNV anreiste. Er hatte einen Gitarrenkoffer dabei.

    Ich selber täuschte die Rezeption meiner Unterkunft mit einer Angeltasche und dazu passenden Aufklebern.

    Es handelte sich um ein Schießen ausschließlich mit freien Luftgewehren.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Den Gitarrenkoffer sieht man häufiger; wobei ich mich frage, ob in den Öffentlichen jemand außer den Kotrolleuren auf das Gepäck der Mitreisenden achtet.

    mizaru, kikazaru, iwazaru, shizaru

  • FragenDarfManSagen 7. Dezember 2021 um 20:58

    Hat den Titel des Themas von „Grundsatzdiskussion: verschlossene Behältnisse und deren lächerlichste Formen“ zu „Grundsatzironie: verschlossene Behältnisse und deren lächerlichste Formen“ geändert.
  • Natürlich darf man hier Fragen stellen.

    Auch ist völlig okay, wenn man sein selbst erstelltes Thema umbenennt, wenn man merkt, dass der alte Titel nicht mehr passt.

    Allerdings dürfte es auch klar sein, dass ein rechtlich für den Einzelnen sehr wichtiger, wenn auch in Teilen nicht 100% definierter Teil des Waffengesetzes weder einer "Grundsatzdiskussion" noch ein einer "Grundsatzironie" bedarf.

    Es ist so, wie es im WaffG geschrieben steht. Wenn man sich traut, die unmittelbare Zugriffsfähigkeit durch Klebeband oder Kabelbinder ... oder sonstwas sichergestellt zu haben .... dann soll man es halt so machen .... und vertrauen.

    Eigentlich schön, dass uns hier das Gesetz noch Spielraum gibt, anstatt uns vorzuschreiben:

    "Jede Waffe nach § xy muss in einem Stahlbehältnis transportiert werden, das im Innenraum in jede Richtung 2cm größer sein muss als die transportierte Waffe. Die Blechstärke des Stahls muss mindestens 2mm betragen. Das Behältnis muss an mindestens drei Seiten mit mindestens 4 unterschiedlich zu öffnenden Schlössern versehen sein."

    Gruß

    Muzarazu

    P.S. :mizaru, kikazaru, iwazaru, shizaru MACHZU NUNRUH

  • Musashi 7. Dezember 2021 um 22:45

    Hat das Thema geschlossen.