Hinterlader Pistole?

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Dezember 2021 um 14:22) ist von raze4711.

  • Es gab eine Sharps-Pistole.


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    Es wurden nur 850 Stück gebaut und die wenigen erhaltenen Originale sind sündteuer. Es gab mal eine nicht schussfähige Deko-Nachbauversion, ich meine in den 80ern.

    Ansonsten könntest Du zu einem Büchsenmacher gehen, der Dir einen Sharps-Karabiner kürzt und neu beschießen lässt. Da es historische Vorbilder solcher abgesägten Sharps Waffen gibt, wäre so eine Waffe weiterhin frei ab 18 Jahren.

    sharps-shorty.jpg

    Den Hinterschaft könntest Du auch kürzen, Schaftumbauten sind in der Regel OK. Ist aber ein wenig riskant, weil Du dich von dem historischen Vorbild weiter entfernst. Ich persönlich würde aber a) eine schöne Sharps-Replika nicht derart verhunzen, b) nicht gern mit so einem Ding schießen (es wird eine Riesenmenge unverbranntes Pulver geben) und c) sehe ich rein rechtlich eher weniger Probleme, wenn der Umbau von einem BüMa gemacht wird.

    Einfach selber absäbeln wäre allerdings illegal.

  • Ist aber ein wenig riskant, weil Du dich von dem historischen Vorbild weiter entfernst.

    Richtig erkannt. Das dürfte auch der Knackepunkt sein, denn man macht je nach Abmessungen aus einer Lang- eine Kurzwaffe. Das kann nicht mehr dem Original entsprechen.

  • Zumal es eine Bestimmung gibt, nach der Langwaffen nicht unter die übliche Länge gekürzt werden dürfen (habe den genauen Wortlaut nicht im Kopf). Siehe Klappschaft bei der White Hawk.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • ...und hat mit der Sharps Pistole wenig zu tun.

    Die hat völlig andere Maße, Architektur und Kaliber.

    Aber ein richtiges Replika sollte legal sein und ich

    denke, wenn ein solches in Produktion ging, gäb es

    jede menge Abnehmer.


    PS. Falls Pedersoli hier mitliest, dann hätt ich gern ein Freiexemplar :whistling:

  • Zumal es eine Bestimmung gibt, nach der Langwaffen nicht unter die übliche Länge gekürzt werden dürfen

    Logisch, denn wenn die 30 bzw. 60 cm unterschritten werden, ist das Teil eine Kurzwaffe. Aus diesem Grund wäre bei bestimmten Langwaffen die Montage eines Klappschafts unzulässig. Ein Beispiel wäre z.B. die KK-Version GSG-5. Dann müsste der Besitzer eine völlig neues Bedürfnis nachweisen und diese entsprechend umtragen lassen.

    Daher darf man schlussfolgern, dass eine vergleichbare Änderung zumindest bei Waffen unzulässig ist, dessen Wesen dann die Erlaubnispflicht berührt, auch wenn die Änderung mit freien Teilen erfolgt. Das wäre Mindestens bei allen erlaubnispflichtigen Langwaffen der Fall, wie auch bei Vorderladern, die ein historisches Vorbild belegen müssen.

    Bei völlig freien Waffen, wie z.B. einem Luftgewehr wäre das eine spannende Frage, ob davon eine Zulassung berührt wird, insbesondere wenn bei der PTB ein Prüfmuster eingelagert ist.

    Aber das wollen wir hier nicht im Kleinsten ausdiskutieren.

  • Ist aber ein wenig riskant, weil Du dich von dem historischen Vorbild weiter entfernst.

    Richtig erkannt. Das dürfte auch der Knackepunkt sein, denn man macht je nach Abmessungen aus einer Lang- eine Kurzwaffe. Das kann nicht mehr dem Original entsprechen.

    Wenn man die Waffe, deren Foto ich angehängt hatte, exakt nachbaut, sehe ich keine Probleme. Immerhin ist es ein historisches Original von vor 1870. Auch wenn es ein Unikat ist - Vorbild ist Vorbild. Auch wenn es rechtlich gesehen eine Kurzwaffe werden würde - einschüssige Perkussionswaffen sind frei ab 18, egal ob es sich um eine Langwaffe oder eine Kurzwaffe handelt.

    Probleme sehe ich höchstens beim Absägen des Hinterschafts. Eine moderate Kürzung dürfte jedoch in Ordnung gehen.

  • Und der Preis für das Einzelstück wird so hoch , das man einfacher und günstiger eine WBK erlangt , und sich locker 5 Glocke dafür kaufen kann .

    😄

  • Ich frage mich gerade, ob ein Umbau einer Pedersoli-Karabinerversion in eine Pistole nah genug am Original wäre... fast bin ich geneigt zu sagen: Ja, das ist nah genug.

    Der Aufwand wäre vertretbar (durch BüMa natürlich).

    Umbau.jpg

  • Und der Preis für das Einzelstück wird so hoch , das man einfacher und günstiger eine WBK erlangt , und sich locker 5 Glocke dafür kaufen kann .

    😄

    Auch mit 5 Glocks hast du immer noch keine Sharps

    Und welche Vorteile bringt mir die Sharps Pistole ?

  • Vielleicht will er ja die Dinger sammeln. Schießen tut man Originale ohnehin nicht. Das wäre ja ein Frevel.

    Wenn man schießen will, tut es ja auch ein Nachbau. Das mal unabhängig vom Inddorschießen ausschließlich mit Zündhütchen oder mit Schwarzpulver.

    Beim Scharps ist das so eine Sache. Die diese mit Schwarzpulver geladenen Ladehülsen geschossen werden, gehe ich mal davon aus, dass man diese nicht zum Indoorschießen benutzen kann. Folglich machen die nur Sinn, wenn man auch einen Pulverschein zum Erwerb von Schwarzpulver und zugleich Zugriff auf einen für VL zugelassenen Schießstand hat.

    Das ist aber nur meine Mutmaßung.

  • Es ging aber hier um Nachbauten. Keine Originale . Da fällt historisches Sammeln flach.

    Ist es nicht eher der Grund , daß man eine Pistole mit " Patronen " sucht , die Bedürfnissen zu erwerben sind ?