Hallo liebe VL Gemeinde,
ich habe mal überlegt, wenn es Waffen gibt, die nicht einem historischen Vorbild von vor 1871 entsprechen, sind diese dann nicht frei und daher WBK-pflichtig?
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Hallo liebe VL Gemeinde,
ich habe mal überlegt, wenn es Waffen gibt, die nicht einem historischen Vorbild von vor 1871 entsprechen, sind diese dann nicht frei und daher WBK-pflichtig?
So ist es .
Darunter fallen unter anderen die neuen Vorderlader mit Inline Zündung.
Auf jedenfall auch die Tingle Pistolen.
Wie sieht es aus mit Waffen die mit ihren VL Baugruppen (Lauf, aussenliegender Hahn, Zündhütchenaufnahme usw.) den Vorbildern entspricht aber zb. einen modernen Pistolengriff oder Gewehrschaft hat?
Du denkst an deine Buckskinner?
Ich denke der Schaft ist egal.
Du kannst dir den ja auch selbst nach deinem Gusto gestallten.
Wenn sein muss auch in Kunstoff.
Ja genau die Buckskinner aber theoretisch auch für VL Pistolen nach modernerm Aussehen usw. ... Aber so habe ich mir das auch schon gedacht, das Aussehen also der Schaft usw. dürften da keinerlei Rolle spielen...