legalität Lauf austauschen spezial

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 6.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Juli 2021 um 19:25) ist von peteroni.

  • So, letzter Stand:

    Auf Grund der Tatsache, das mich diese Diskussion hier schon etwas nervt, habe ich so eben noch mal mit den zuständigen Waffenamt telefoniert und diesen Fall, diese Diskussion hier und meine Bedenken geschildert.

    Auf meine Frage, wie ich mich denn da absichern könnte das alles legal und OK ist bekam ich zur Antwort, das diese Mail vom Amt mit Namen usw. in diesem Fall ausreichend ist.

    Ich könnte das auch noch mal als Brief bekommen.

    Auch das war mir nicht ausreichend, deshalb habe ich wegen einer eingeschränkten Genehmigung nach § 26 WaffG gefragt. Das wäre machbar, ich müsste halt nur die Gebühren bezahlen, dann bekomme ich die.

    So, Antrag ist unterwegs, für mich ist also alles OK.

    Vorher schon und jetzt nachher erst recht..

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Es gab zwar Änderungen an der Waffe, die aber keine Auswirkungen auf die Leistung hatten. Es wurde dann diskutiert, ob eine Waffenherstellungserlaubnis für die Änderungen (Gewinde für Schalldämpfer) nötig gewesen wäre. Das wurde zwar bejaht, aber meinem Kollegen war nicht nachzuweisen, dass ER die Änderungen durchgeführt hat.

    Ach ja, was mich noch interessieren würde:

    Wer hat denn da mit wem diskutiert, und wer hat behauptet das da eine Genehmigung nach § 26 WaffG notwendig ist?

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Hmm.

    Ich kapier das nicht.

    Wieso beurteilt die Staatsanwaltschaft das so, aber mein zuständiges Waffenamt, Stand heute und auf explizites Nachfragen auf Grund der Thematik hier, anders?

    Aber gut, ich will das jetzt nicht mehr weiter vertiefen, ich fürchte das führt zu nichts.

    Erstens, weil sich wahrscheinlich die wenigsten schon mal so wie ich wegen dieser Sache an ihr Amt gewandt haben und sich das dort haben erklären lassen, und zweitens weil es sich für mich schlicht und einfach erledigt hat.

    Aber es hatte ja jetzt auch sein gutes.

    Ich bekomme das jetzt amtlich mit Stempel usw. ^^

    Was will ich mehr?

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Wieso beurteilt die Staatsanwaltschaft das so, aber mein zuständiges Waffenamt, Stand heute und auf explizites Nachfragen auf Grund der Thematik hier, anders?

    Dein Waffenamt liegt einfach falsch. Kann passieren,

    niemand ist fehlerfrei. Da du die Antwort schriftlich

    hast bist du raus - unvermeidbarer Verbotsirrtum.

    Außerdem kann ohnehin niemand nachweisen wer

    eine Bearbeitung ausgeführt hat. Schweigen ist Gold!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Dein Waffenamt liegt einfach falsch. Kann passieren,

    niemand ist fehlerfrei.

    Nein, natürlich ist keiner Fehlerfrei.

    Aber wenn man darauf hingewiesen wird, schaut man eigentlich noch mal genauer hin.

    Und genau diesen Hinweis habe ich vorhin gegeben und es wurde mir noch mal bestätigt.

    Da du die Antwort schriftlich

    hast bist du raus - unvermeidbarer Verbotsirrtum.

    Außerdem kann ohnehin niemand nachweisen wer

    eine Bearbeitung ausgeführt hat. Schweigen ist Gold!

    Das ist nicht das Ding.

    Mir geht es tatsächlich darum auf der rechtlich richtigen Seite zu stehen und das richtig zu machen.

    Auch wenn das vielleicht seltsam klingt.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Wieso beurteilt die Staatsanwaltschaft das so, aber mein zuständiges Waffenamt, Stand heute und auf explizites Nachfragen auf Grund der Thematik hier, anders?

    Im Falle meines Kollegen ging es um ein nachträglich aufgeschnittenes Gewinde für einen Schalldämpfer. Das ist nun eindeutig eine erlaubnispflichtige Bearbeitung und hätte von einem BüMa gemacht werden müssen. Anders sieht es aus bei den Klemm-Adaptern, aber hier war das Gewinde wirklich spanabhebend direkt auf den Lauf geschnitten worden und man konnte sehen, dass diese Änderung nicht serienmäßig war (sah selbstgebastelt aus). Ich glaube, das war auch der eigentliche Grund für die Sicherstellung.

  • Ist schon erstaunlich.

    Ich hatte u.a. genau das in meiner Beschreibung ans Amt geschickt, einschließlich der Bearbeitungsdaten für das hintere Laufende, das in den Systemkasten kommt. Alles ganz genau beschrieben.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Die Bearbeitung wesentlicher Teile ist erlaubnispflichtig,

    da beißt keine Maus einen Faden ab. Daß Teile die für

    freie Waffen bestimmt sind ebenfalls frei zu erwerben

    sind (den Waffen gleichgestellt) bedeutet nicht daß man

    diese bearbeiten darf.

    In dem Dschungel des Waffenrechts kann man sich sehr

    schnell verlaufen, insbesondere bei den Spezialregeln

    um die freien Waffen - die kaum jemand wirklich versteht

    weil es wirklich sehr selten ist daß die Waffenbehörden

    damit zu tun bekommen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In dem Dschungel des Waffenrechts kann man sich sehr

    schnell verlaufen, insbesondere bei den Spezialregeln

    um die freien Waffen - die kaum jemand wirklich versteht

    weil es wirklich sehr selten ist daß die Waffenbehörden

    damit zu tun bekommen.

    Und da bewundere ich es jedes Mal, wie unermüdlich Du auf jeden einzelnen Satzfetzen eingehst.

    Egal, wer hier unwissend fragt, oder welche "Experten" sich berufen fühlen, man bekommt immer

    eine Antwort, auf die auch wirklich Verlass ist.

    Das ist schon ziemlich toll, Dich zu kennen.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Die Bearbeitung wesentlicher Teile ist erlaubnispflichtig,

    da beißt keine Maus einen Faden ab.

    Nun denn, dann habe ich ja alles richtig gemacht.

    Vorher hatte ich es mündlich bzw per Mail,

    jetzt bekomme ich es amtlich als Dokument mit Stempel und allem pipapo.

    Kostet zwar, ist mir aber wurscht.

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Der Vorteil dieser Lösung ist daß du nach Belieben

    Läufe und/oder Rohlinge damit erwerben darfst!

    Die Erwerbsberechtigung ist nämlich in der Erlaubnis

    eingeschlossen ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Der Vorteil dieser Lösung ist daß du nach Belieben

    Läufe und/oder Rohlinge damit erwerben darfst!

    Die Erwerbsberechtigung ist nämlich in der Erlaubnis

    eingeschlossen ;)

    Da hast du natürlich recht, das stimmt.

    Allerdings konnte ich mir mit meiner Genemigung, die ich damals per Mail bekommen habe, auch schon die ganze Zeit meine Läufe kaufen.

    Irgend eine Bedeutung muss die Mail also auch gehabt haben ;)

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D

  • Genau, der muss erstmal widerrufen oder gerichtlich aufgehoben werden, bevor man dir etwas kann.👍

  • Die Erlaubnis ist zeitlich befristet, läuft also

    von alleine ab.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • stimmt, für zwei oder drei Jahre. Aber wenn in der Zeit nichts vor fällt sollte das kein Problem sein

    Und es geht doch....jedenfalls meistens.... :D