Fangjagdlehrgang in BaWü

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.008 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Juni 2021 um 23:01) ist von Büroklammer.

  • Kennt sich Jemand mit den Vorraussetzungen aus für Fangjagd in Baden Württemberg?

    Kurz gesagt geht um Mader und meine Hühner.

    Ich ich finde leider keinem Kurs bei mir in der Nähe (Karlsruhe ) kann mir da eventuell Jemand eine Adresse sagen ?

    Bin kein Jäger und möchte die Fangjagd auf eigenem Grundstück betreiben.

  • Kurz gesagt, ich denke, du kannst die Sache mit dem Fangjagdlehrgang vergessen. Das ist eine Zusatzqualifikation zum Jagdschein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Hab mich nochmal mit dem Landesjagdgesetz von BW befasst.
    Anscheinend darf man auch ohne Jagdschein auf Antrag auf eigenem befriedetem Grundstück die Fallenjagd unter anderem auf Steinmarder ausüben, wenn man vorher einen Fangjagdlehrgang von mindestens 20 Stunden absolviert hat.
    Frage mich nur, was man mit dem so gefangenen Wild macht? Wird die zum Töten nötige Fachkunde durch den Fallenschein erworben?
    Ich weiß nicht, was ich davon halten soll....

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  • Hall Esti,

    es ist in fast allen Bundesländern möglich, die Fallenjagd als Nichtjäger auszuüben. Das hängt mit dem Jagdrecht auf eigenen Grund und Boden zusammen.
    Das töten ist in den einzelnen Jagdgesetzen der Länder geregelt. In Hessen ist zum Beispiel eine Schusswaffe vorgeschrieben. Somit besteht auch das Bedürfnis hierfür.

    Was die Sachkunde für das Töten angeht:
    Den notwendigen Inhalt findet man in den Ausbildungslehrgängen der Jagdvereine. 90% haben das Abfangen mit drin. Somit ist die Sachkunde nachgewiesen.
    Auf Marder geht auch der Schwanenhals. Find ich persönlich zwar nicht gut, ist aber erlaubt und macht das Abfangen leichter, da ja bereits tot.

    Hühner würde ich aber nicht mit der Falle fangen, sondern versuchen so zu fangen :D:love:

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Hi Smokey,
    Bei uns in NRW ist das nur mit Jagdschein und nur auf Kaninchen möglich. Was auch bedeutet, du kannst die gefangenen Tiere nicht auswildern, denn das ist bei Wildkaninchen verboten (mittlerweile muss man eher sagen, leider).
    Und als Jäger musst du den Fangjagdlehrgang haben, um mit der Falle zu jagen.
    Eine Gemeinsamkeit zu BaWü ist, dass totfangende Fallen verboten sind.
    Der Schwanenhals auf Marder ist also keine Option.

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  • So, jetzt musste ich doch nochmal nachschauen.
    Also das LJG gibt den Schwanenhals her. Er muss nur bei der UJB ne Ausnahme beantragen.
    Da seh ich für den befriedeten Bereich keinen Hindernisgrund.

    Diese Ausnahmen stehen ja extra drin, das man weiß, das dies doch machbar ist.
    Soll sich nur nicht entmutigen lassen ;)

    Und täglich grüßt die Gebetsmühle. :wacko:

    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Au Backe. Stimmt, ich hatte die Ausnahme überlesen.
    Aber ganz ehrlich, solche Fallen, wenn man sie denn überhaupt nutzen sollte, gehören nicht in Gärten und in die Hände von Unerfahrenen.
    Hauskatzen als Beifang dürften schwer zu erklären sein.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Das mit dem Beifang kann man mit einem guten Bunker schon recht gut reduzieren.
    Aber ich stimme dir zu, die Fallen sind nicht ohne. Zudem finde ich die Mindestfederkräfte für viel zu niedrig.
    Fehlschläge sind da vorprogrammiert. Ich persönlich mag die Teile auch nicht wirklich.
    Lieber sind mir da gute Lebendfallen, da seh ich wenigstens was es ist.

    Hauskatzen verp*ssen einen allerdings jede gute Falle. ;(

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    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Nein, Hauskatzen sind Bestandteil des Jagdschutzes und dürfen nur von jagdschutzberechtigten Personen geschossen werden. Es gibt da Mindestabstände zu Wohnbebauungen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind.
    In NRW ist es generell verboten.
    Hier hilft nur Fang in der Lebendfalle und Abgabe im Fundbüro.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

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  • Wenn Sie weiter als ne gewisse Meteranzahl weg sind, ist es zulässig.
    Der Threadsteller benötigt die Fangjagd allerdings in nem befriedeten Bezirk, da gelten andere Regeln.
    Katzen sind als Beifang zu verschonen.

    Edit meint Esti war schneller. :)

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    Wenn ich immer auf das gehört hätte, was mir andere geraten haben, wäre ich heute immer noch nicht da, wo ich gestern sein wollte.

  • Kurz gesagt geht um Mader und meine Hühner.

    Ich hätte das früher nicht geglaubt.
    Marder gehen nicht an Hühner.
    An Junge ganz klar.

    Habe mal gehört, der Iltis geht an Hühner.
    Der Fuchs sowieso.
    Der geht auch an Marder.

    Ein Marder wird "seine Hühner" mit Klauen und Zähnen gegen einen Fuchs verteidigen.
    Zumindest wird er es kurz versuchen bevor er dann doch lieber weg rennt. .. ^^


    Wenn ein Raubtier an Hühner geht dann leihen viele Jäger gerne eine Kastenfalle aus.

  • Thx, hat mich nur stutzig gemacht als hier Hauskatzen als schwer zu erklärender Beifang bezeichnet wurden.

    Ursprünglich heimische Wölfe sind schlimm obwohl sie zur Umgebung gehörten.
    Nicht heimische Hauskatzen sind aber ok, obwohl bis auf den Luchs keine Art hier jemals zum Ökosystem gehört hat?
    Das ist was mir aufgefallen war.

  • Ein Marder wird "seine Hühner" mit Klauen und Zähnen gegen einen Fuchs verteidigen.
    Zumindest wird er es kurz versuchen bevor er dann doch lieber weg rennt. .. ^^


    Hallo,

    wieso seine Hühner. Wartet der Marder ab, bis die Hühner Eier gelegt haben und kassiert die dann ein?

    Übrigens gibt es auch noch Wiesel in dieser Familie.

    Gruß
    Viper

  • Marder klauen Eier. Bei mir haben die mal die ganzen Nesteier geklaut. Als wir noch Hühner hatten.

    Ich kann mich in einem nur wiederholen.

    Es war mal so kalt daß der Marder bei den Hühnern geschlafen hat um sich zu wärmen.
    Die haben sich von seiner Anwesenheit in keinster Weise stören lassen.


    Gefährlich für Hühner wird es erst wenn Paarungszeit ist und zwei männliche Marder
    den Hühnerstall als ihr Revier gleichzeitig markieren.
    Dann möchte ich kein Huhn sein.

    Übrigens ist eben mitten im Schreiben ein Windows-Update passiert. :cursing:

    Einmal editiert, zuletzt von Büroklammer (13. Juni 2021 um 23:35)