Laberthread für Blankwaffen/Messer

Es gibt 2.017 Antworten in diesem Thema, welches 178.605 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2022 um 10:04) ist von Delphin.

  • Danke Delphin, das ist es halt was ich meine, im Feststellungsbescheid wird ja auch wieder drauf eingegangen was der Hersteller bewirbt.

    Interessant finde ich allerdings das die beiden als Faustmesser eingestuft wurden während Karambits lediglich als Waffe eingestuft wurden.

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2


    Demnach ist eine Verteidigung bzw. „letzte Abwehr- Möglichkeit“ mittlerweile auch unerwünscht … ???

    Naja, das ein Gegenstand zur letzten Abwehr eine Waffe darstellen soll ist ja klar. 😅

  • Jep hab eben ein Video geschaut, sieht aus als wenn es zum Feuerholzmachen etc. genutzt wurde, ein traditionelles Rentiermesser sagt der im Video jedenfalls.

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    Stück Maserbirke, Klotz Messing oder Neusilber und eine billige Machete aus gutem Kohlenstoffstahl.

    Dazu Kleinzeugs wie 2k Epoxy etc.

    Mit dem Zeugs sperr' ich mich nen Tag in der Werkstatt ein und hab dann was Schönes.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Ein Faustmesser definiert sich im Sinn des Waffengesetzes nicht darüber, dass die Klinge zwischen Zeige- und Mittelfinger herausschneiden, sondern über die Position der Klinge quer zum Griff (trifft hier zu) und über die Einsatzmöglichkeit in der geschlossenen Faust ( trifft auch zu).

    Insofern ist das ein verbotenes Faustmesser.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Jein, „zuerst“ hatte man sich ja fast ausschließlich an der klassischen Form orientiert - also dem T-Griff … und dann wohl festgestellt, dass auch eine L-Form die Voraussetzungen erfüllen könnte ;)


    PS:

    Übertrieben finde ich ein Verbot unter Strafandrohung bei solchen Messern, wie dem obigen, allerdings schon.

    Denn so eine L-Form kann fast jeder ungeübte Handwerker aus einem Stück Blech herstellen …

  • ...einen grösseren Unsinn als diese Messerform kann ich mir aber nun wirklich nicht mehr vorstellen...

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Jeder, wie er mag ;)

    … und für den beschriebenen und gedachten Zweck / Anwendung gibt es sicherlich keine bessere Form 👍🏻


    Natürlich ist das andererseits KEIN Alltags- oder Schneide- / Schnitz- oder Hack- Messer o.ä. !

  • Was ich mich frage ist ob es wenn es 2 mm kürzer wäre und die Klinge schmaler, legal wäre es zu besitzen wenn auch nicht zu führen da es eine Waffe darstellt.

    Bei Spring und Butterflymessern ist ein Verbot ja erst ab 4 cm Klinge gegeben.

    Wobei ich so ein Messer im Ecenter gekauft habe mit Klinge quer zum Griff, zeig ich später mal.

    Soll besser zum schneiden sein um die Handgelenke zu entlasten.

  • Ja, die Teile kenne ich 👍🏻

    Ev. wird dabei dann auf den Zweck —> Senioren, Kranke, Behinderungen, etc. abgestellt ?!

    Dies hat allerdings den Tchibo Massage-Stab mit „gefederter“ Kugel = Totschläger auch nicht vor einem Verbot gerettet … obwohl man nahezu identische Teile immer noch ganz leicht fast überall in Deutschland kaufen kann, im www sowieso.

    Schon alles sehr seltsam bzw. einfach unlogisch !

  • Ja - Jein, anders herum beantwortet:

    Das obige Messer ist gar kein Messer ;)

    Keine Messereigenschaften … 😁🤪🥳


    Aber lest gerne selbst mal:

    Push Blade I (das längere)

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2

    Push Blade II (das kürzere)

    https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=2


    PS:

    Manche versuchen das natürlich gleich in bare Münze umzusetzen 😟

    Das Push Blade II kostet im Ausland ca. 5 - 6€.

    Hier werden dann 12.95€ (anstelle sonst angeblicher 19,95€) aufgerufen …

    http://police-shop.com/shop/de/Messer…STAeNDE/CS-PBII

  • ...öhh... Jahh...

    Nun denn... Vielen Dank.

    Etwas komisch, aber gut, wenn man es weiß.

    Man muss sich ja nicht noch Probleme machen...

    Christopher Hitchens, Sam Harris, Lawrence Krauss

    and Richard Dawkins are those, who rock the Boat!

  • Was ich mich frage ist ob es wenn es 2 mm kürzer wäre und die Klinge schmaler, legal wäre es zu besitzen wenn auch nicht zu führen da es eine Waffe darstellt.

    Bei Spring und Butterflymessern ist ein Verbot ja erst ab 4 cm Klinge gegeben.

    Wobei ich so ein Messer im Ecenter gekauft habe mit Klinge quer zum Griff, zeig ich später mal.

    Soll besser zum schneiden sein um die Handgelenke zu entlasten.

    Eigentlich kann es auch kein Führverbot für diese Minibutterflymesser geben.

    Der BKA-Feststellungsbescheid spricht den Dingern aufgrund der kleinen Klinge ja genau die Waffeneigenschaft ab.

    Wären es Waffen im Sinne des WaffG, wären es auch verbotene Gegenstände. Denn die weiteren Eigenschaften von Butterflymessern sind ja alle erfüllt.

    Nur finde ich im Waffengesetz keinen belastbaren Hinweis auf die Klingenlänge.

    Die scheint durch das BKA definiert worden zu sein.

    Insofern kann man sich bei kurzen Faustmessern nicht drauf berufen und wäre auf einen eigenen Feststellungsbescheid angewiesen. Und das kann dann ins Auge gehen.

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  • … und ein Gericht kann das dann immer noch selber anders sehen !

    Ein „höhere“ Bundes-Gericht sowieso.


    Man kann fast sagen, wenn man es schwarz sehen möchte, dass diese BKA Feststellungsbescheide keine „richtige“ Rechtskraft / Rechtssicherheit / Rechtswirksamkeit entfalten 🥳

  • Irgendwo... habe ich einen leicht purpurfarben eloxierten Karabinerhaken.

    Nicht allzu groß hat er eine aufklappbare Klinge von vielleicht acht mm Länge.

    Die habe ich eher durch Zufall entdeckt. Sachen gibt's...

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  • moin

    Mein Vater hatte mal ein Feuerzeug mit kleiner Klinge. Fand er recht Praktisch, damit konnte er immer die Schachtel öffnen (angeborener Nervenschaden, spürt in den Finger kaum was)

    Heutzutage wohl undenkbar

    LG

    Nick

  • Auf den erste Blick sieht es so aus, als hätten wir in D - trotz des rigiden Waffengesetzes - ein großzügiges Angebot an frei verkäuflichen Messern. Sichtet man das anhand von waffentauglichen Klingen, wird die Auswahl allerdings recht schmal. Da fallen ganze Kategorien weg. Dabei sind gerade die aus der Reihe fallenden Messer die interessanten, nicht das dreiundzwölfigste EDC oder Bowie.

    Edit: Es ist frustrierend, bei Recherchen auf YT Messer zu finden, die auf den ersten Blick unter Radar unseres WaffG laufen und sich dann später doch als verboten heraustellen. Wie das kleine Ka-Bar, zu dem Delphin den Feststellungsbescheid gepostet hat. Oder den "Dart Launcher", den ich vor einiger Zeit gefunden habe und der 6 Klingen verschießt.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

    Einmal editiert, zuletzt von Maraudeur (9. Dezember 2021 um 12:00)

  • Jep kommt vom BKA wobei in den neuen Waffenverbotszonen 4 cm ja auch als Grenze gelten wo Messer ein Führverbot haben,

    Beim Minibutterfly dürfte trotz der fehlenden Waffeneigenschaften aber trotzdem ein Führverbot bestehen da es einhändig zu öffnen und feststellbar ist.

    Gut das Messer aus dem Ecenter hat keine 90 ° Klinge, kann auch ein Grund sein.

  • moinsen . heut früh kam das ortband für die dolchsacheide an . ein gußrohling aus messing mit gußzapfen und allen, das muß jetzt an die scheide versucht werden, anzupassennmal passt man die scheide an den beschlag an , nicht umgekehrt

    das mach ich mit nem holzhammer..

    wenns was zu sehen gibt..... mach ich ein foto

    INVICTUS