es gibt zwar den gesetzestext nicht im wortlaut : unwissendheit schützt vor strafe nicht, aber am ende kommt das dabei raus..
ich hab mir mal beim bootshändler ein motorbott mit 5 ps geliehen bin raus auf die ostsee und wurde 200 meter hinterm hafen von den riesenküsdtenwache schiff aufgebracht, ein käscher wurde von oben runtergereicht, und ich sollte die seenoteinrichtung reinlegwen. zack fehlte ein notsignal... und ich war augenscheinlich der kaptän des schiffes und mußte blechen....
da ist nicht der verlweiher schuld ne ich hätte das blöde leihboot nicht übernehmen dürfen bevor ich das durchgecheckt hätte .. der kapitän ist schuld . und das ist das derjenige der mit seiner ssw dann rumläuft
gruß edwin