Ich bin die Antworten mehrmals durchgegangen - verliere währenddessen aber den Überblick, mit fehlt der Zusammenhang und ich kann der Unterhaltung nicht mehr folgen.
Lauf für LG bestellen legal oder illegal?
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Ich bin die Antworten mehrmals durchgegangen - verliere währenddessen aber den Überblick, mit fehlt der Zusammenhang und ich kann der Unterhaltung nicht mehr folgen.
Lauf für LG bestellen legal oder illegal?
ich kann der Unterhaltung nicht mehr folgen.
Lauf für LG bestellen legal oder illegal?
Das wird entschieden, ob auf dem originalen Lauf ein F ist oder nicht. Der Wechsellauf muss dann das F auch haben. Dann ist das überhaupt kein Diing.
Sollte das F auf deinem Luftgewehr auf der Systemhülse stehen, ist das nicht so wichtig. Du hast ja nicht verraten, um welches Modell es sich handelt. Finde ich kontraproduktiv.
Damit dürfte das doch geklärt sein, oder? Und schwer war das jetzt auch nicht.
Das war nicht schwer - habe sogar ich als einfach strukturierter Mensch verstanden. Danke dafür.
Steht das F bei der F-Version nicht auf dem Lauf sondern nur auf der Systemhülse, braucht es auch nicht auf dem erworbenen Lauf zu stehen und er kann frei gehandelt/verschifft und sonst was werden.
Also handelt es sich bei einem Luftgewehrlauf nicht um ein wesentliches Waffenteil und kann also wie der NL-Händler mir versicherte auch frei in DE gehandelt werden? Dann könnte ich sogar einen, rein hypothetisch vorhandenen Kaliber .50 Lauf für ein F-LG (welches in DE geprüft und mit F versehen wurde) erstehen?
Wenn man davon absieht dass das F-Zeichen bei Montage dieses theoretischen Laufes verfallen würde. Aber erwerben dürfte man dies. Korrekt?
Vielen Dank für den für Euch mühsamen versuch mir die Rechtslage zu erklären. Ich finde es wirklich schwer verständlich.
Tauscht Du nun den Kunstoffbreech gegen einen Stahlbreech ist das F weg.
Wie kommste auf das schmale Brett
Les mal die Beschreibung durch.
Stahlgehäuse 2240
Kurzer einwurf zu dem F gestempelten wechselläufen.
Ich habe für meine hw100 einen wechsellauf gekauft der war nicht gestempelt..
Ich hatte für meine beiden steyr lg110 5 wechselläufe die warwn nicht gestempelt.
Ich habe für meine fwb 800 wechselläufe die sind nicht gestempelt.
Alle direkt von den Herstellern gekauft....
Also handelt es sich bei einem Luftgewehrlauf nicht um ein wesentliches Waffenteil u
Naja doch. Läufe sind grundsätzlich wesentliche Teile.
Es geht nur darum, dass es auch draufstehen muss (F), wenn es beim Originallauf auch drauf steht.
Und wieder - du sagst nicht, um welches Modell es sich handelt und das finde ich mittlerweile recht seltsam. Was der Händler in Niederlande sagt - das ist auch nichts, worauf du dich verlassen kannst.
Ich habe für meine hw100 einen wechsellauf gekauft der war nicht gestempelt..
Ich hatte für meine beiden steyr lg110 5 wechselläufe die warwn nicht gestempelt.
Ich habe für meine fwb 800 wechselläufe die sind nicht gestempelt.
Alle direkt von den Herstellern gekauft....
Dann bist du auf einer rechtlich sehr schmalen Schiene, wenn das F auf dem originalen Lauf stand. Um nicht zu sagen - das war ein Eigentor.
Nein die F stehen bei den waffen auf dem system.
Wenn ich die so bei sws für eine 7,5j waffe kaufe gehe ich davon aus, dass die zu 100% auch legal sind
Nein die F stehen bei den waffen auf dem system.
Dann ist doch alles gut. Hier ging es aber um was anderes. Der TE hat nicht verraten, worum es sich handelt bei seinen Wechselversuchen. Bei deinen Waffen ist das geklärt, bei ihm anscheinend nicht.
Wie kommste auf das schmale Brett
Les mal die Beschreibung durch.
Stahlgehäuse 2240
Ganz einfach, weil das bis vor ein paar Jahren so war. Das Thema hab ich selber durch. So schmal ist das Brett gar nicht.
Den Steelbreech gab es bis vor einiger Zeit nur in GB zu kaufen.
Ohne F!
Ganz einfach, weil das bis vor ein paar Jahren so war. Das Thema hab ich selber durch. So schmal ist das Brett gar nicht.
Den Steelbreech gab es bis vor einiger Zeit nur in GB zu kaufen.
Ohne F!
Ist doch unerheblich was einmal war.
Jetzt ist angesagt.
Du schreibst ja auch
Tauscht Du nun
Wenn sich nun einer das Ding bestellt und einbaut. Null Probleme.
Was trägt denn das LG-Modell oder die Hersteller-Fa. zur Rechtslage bei?
Das LG kann in DE von mindestens zwei DE-Händlern "frei" (in der 7,5 Joule Version) erworben werden und ist auf der Systemhülse mit einem "F im Fünfeck" gekennzeichnet.
Mit einer WBK in DE oder in EU Ländern in denen keine Joule Beschränkung vorliegt ist das LG auch mit höherer Leistung und in unterschiedlichen Kalibern "frei" erhältlich. In DE meines Wissens nach (als F-Version) nur in 4,5mm.
Die Händler in DE bieten keine Wechselläufe für das o.g. LG an, andere Händler innerhalb der EU schon. Daher meine Frage ob ich einen Ersatz/Wechsellauf beziehen kann ohne Angst haben zu müssen mich mit den Kauf bereits strafbar zu machen.
Der Lauf ändert an der 7,5 Joule Beschränkung meines Wissens nach nichts da die Regulierung auf oder unter 7,5 Joule über andere Bauteile erfolgt und der Lauf darauf keinen Einfluss haben dürfte.
Wie verhält es sich mit einen Kauf eines (originalen) Laufes eines größeren Kalibers? Ist der alleinige Kauf legal? Bei Montage, die Leistung müsste ja logischerweise deutlich unter 7,5 Joule liegen, erlischt das F und das LG wäre dann WBK pflichtig?
Dann könnte ich sogar einen, rein hypothetisch vorhandenen Kaliber .50 Lauf für ein F-LG (welches in DE geprüft und mit F versehen wurde) erstehen?
Wenn man davon absieht dass das F-Zeichen bei Montage dieses theoretischen Laufes verfallen würde. Aber erwerben dürfte man dies. Korrekt?
Rein hypothetisch ja.
Alles was ein F hat darfst du frei kaufen.
Nur darfst du verschiedene F-Sachen nicht einfach zu einem "neuen" Gewehr zusammenbauen.
Dein Gewehr hat eine vom Hersteller vorgegebene Konfiguration und so wurde auch die Bauartprüfung abgenommen.
Änderst du jetzt Lauflänge oder Kaliber ist die Bauartprüfung die der Hersteller durchführen lassen hat u.U. nicht mehr gültig, also das F auch nicht mehr offiziell gültig.
Bleibst du mit der Leistung unterhalb der 7,5j, wird bei einer Kontrolle aber wahrscheinlich keiner was sagen. Nur 100% garantieren wird dir das keiner können.
Ist doch unerheblich was einmal war.
Jetzt ist angesagt.
Ist es nicht!
Das war als Beispiel gedacht. Was nämlich passieren kann wenn man wie Burgenländer ein Ersatzteil bestellt und man es nicht bekommt, weil nur ein Systemteil des Gewehres geefft ist und nicht das Gewehr an sich.
Der Lauf ändert an der 7,5 Joule Beschränkung meines Wissens nach nichts da die Regulierung auf oder unter 7,5 Joule über andere Bauteile erfolgt und der Lauf darauf keinen Einfluss haben dürfte.
Wie verhält es sich mit einen Kauf eines (originalen) Laufes eines größeren Kalibers? Ist der alleinige Kauf legal? Bei Montage, die Leistung müsste ja logischerweise deutlich unter 7,5 Joule liegen, erlischt das F und das LG wäre dann WBK pflichtig?
Leider verschweigst du ja um welches Gewehr es geht, aber die Leistung eines Gewehrs ändert sich mit anderem Kaliber oder anderer Lauflänge sogar ganz sicher.
Und wie schon geschrieben, mit anderem Kaliber entspricht deine Waffe nicht mehr dem ge F ten vom Hersteller/Importeur zur Prüfung vorgelegten Baumuster.
Es sei denn, das dieses Gewehr in verschiedenen Kalibern erhältlich ist.
Das ist ja unter anderem der Sinn eines Wechsellaufes: Das Kaliber ohne Neukauf einer Waffe zu wechseln.
Es sei denn, das dieses Gewehr in verschiedenen Kalibern erhältlich ist.
Das ist ja unter anderem der Sinn eines Wechsellaufes: Das Kaliber ohne Neukauf einer Waffe zu wechseln.
Siehe z.B. Druckluftpistole Weihrauch HW45.
So allmählich glaube ich es zu verstehen.
Also ist meine Vermutung richtig und das F würde, obwohl die Joule mit größerem Kaliber sinken, entfallen. Ein Ersatzlauf (im selben getesteten und ge F ten 4,5 Kaliber für DE) könnte erworben und montiert werden und würde nichts an dem F ändern.
Und der Besitz wäre legal wie bei einer Exportfeder? Oder wäre selbst der Besitz eines Laufes mit größerem Kaliber illegal? Man könnte ihn ja theoretisch (beispielsweise in AT) verwenden. Auch wenn die Leistung damit nicht mehr ausreichend wäre.
Es sei denn, das dieses Gewehr in verschiedenen Kalibern erhältlich ist.
Das ist ja unter anderem der Sinn eines Wechsellaufes: Das Kaliber ohne Neukauf einer Waffe zu wechseln.
In dem Fall hat der Hersteller Importeur aber auch Waffen in verschiedenen Kalibern zur Bauartprüfung vorgelegt und mit F versehen lassen.
Entschuldigt, habe ich es nun korrekt verstanden?
Einen Wechsellauf für ein 4,5mm LG welches in DE vertrieben (auf 7,5J begrenzt und mit F versehen) wird und wo sich auf dem Lauf kein F befindet, sondern nur auf der Systemhülse... dafür kann ein Wechsellauf im selben Kaliber (4,5mm) auch ohne F Markierung legal erworben werden und die "freie" Nutzung erlischt dabei nicht, wenn der Lauf ausgetauscht wird?
Hingegen kann ein passender Lauf für dieses LG (ebenfalls ohne F) im größeren Kaliber, nehmen wir mal 5,5mm, legal erworben werden allerdings würde bei Montage in DE die "Freie" Nutzung verfallen und man würde sich strafbar machen, auch wenn die Leistung logischerweise unter 7,5J liegt?
Und abschließend, in Ländern in denen keine Joule Begrenzung vorliegt wäre das zweite vorhaben zwar sinnfrei, aber legal?
Erneut vielen Dank